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Hab das Ergebnis vom Med. Dienst noch nicht und gesagt wurde mir auch nichts. Ich schätze aber, ich werde damit nicht einverstanden sein.

Kann man gegen einen Befund des Medizinischen Dienstes des JobCenters Widerspruch einlegen? Ich hab mal gehört, es geht nicht. Gehört...

10.03.2011 20:27 • 11.03.2011 #1


12 Antworten ↓


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Klar kannst Du da Widerspruch einlegen. Beim Arbeitgericht z.B. wenn das der med.Dienst vom Arbeitsamt war.

Ansonsten den medizinischen Dienst der Krankenkasse konsulktieren und wenn die das anders sehen das Gutachten beilegen (Kopien machen );-)

Willst Du gegen den med Dienst der Kasse Widerspruch einlegen, lass Dich von deinem Rentenversicherungsträger untersuchen. Die haben auch einen medi. Dienst. Und leg das dem Med Dienst vor mit dem Du nicht einverstanden bist. Übrigens kannste auch Prozeß0kostenhilfe beantragen falls das bis vors Gericht geht. Da bekommste den Anwalt deiner Wahl (Nicht zu teuer) gestellt und die Kosten werden übernimmen

10.03.2011 20:42 • #2


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Medizinischer Dienst, JobCenter

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Ok, danke.

Ich warte erstmal ab, aber ein Gutachten von der KK wäre eigentlich nicht übel. Ich werde mal mit der Barmer telefonieren.

10.03.2011 20:44 • #3


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Diew sind ja am meisten daran interessiert weil sie wenn Du arbeitest ja Beiträge kasieren dürfen

Was macht ansonsten die Kunst ?? Alles easy ??

10.03.2011 21:53 • #4


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Ja, sonst ist alles i.O., nur die blöden Dauerkopfschmerzen werde ich nicht los.

10.03.2011 22:04 • #5


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2mg Dia nix ?? 0 Wirkung ? Spannungskopfschmerzen sind bei mir da immer weg gewesen. Vieleicht ne Nebenwirkung von einem Medi ?.

10.03.2011 22:19 • #6


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Oder mal mit reinem Johaniskraut probiert ? ohne Baldrian. den verträgste ja nich .mhhh

Geht das denn nie weg ?

10.03.2011 22:20 • #7


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Dem Kleinen haben sie auch nie was zugetraut.hihi Und nu ??

Ferrari versteck Dich hähähähähähä
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Vieleicht konnteste wenigstens mal Lächeln...

10.03.2011 22:24 • #8


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Neee, irgendwie werde ich das nicht los. Hab den ganzen Tag Kopfschmerzen, als steckt mein Kopf in einem Schraubstock. Seit fast 2 Jahren täglich. Geht auch nicht weg, weder mit Entspannung oder Sport, noch sonst was.

10.03.2011 22:39 • #9


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Also ich hab mich mal noch etwas belesen und in Foren wo es nur um so etwas geht steht überall, es geht nicht. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Arge ist quasi nur eine Empfehlung und entscheidend ist, es ist deshalb kein Verwaltungsakt. Ein Widerspruch geht nur bei einem Verwaltungsakt (Beschluss, Anordnung, Urteil, was auch immer). Ein Verwaltungsakt wäre es beim MD der Krankenkasse oder Rentenkasse, da geht Widerspruch, aber nicht bei der MD Sache der Arge.

11.03.2011 13:02 • #10


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Bevor die sich also in die Predulie bringen, werden sie eine Untersuchumg anordnen bei der es wahrscheinlich estwas anders ausschaut.

Dann müssen sie reagieren weil sie in Zugzwang sind. Du kannst mit den Gutachten dann auch zu einem Anwalt gehen der dann entscheidet ob es eine zivilrechtliche Angelegenheit wird oder eine übers Arbeitsgerichtliche .

Wenn in den Gutachten das gleiche drinne steht.

Habs auch mal sao gemacht. da wurde eine 2te Untersuchung anberaumt und ach da hatte der Amtsarzt doch tatsächlich etwas übersehen.

Mit den Worten-das war aber das letze mal noch nicht festzustellen..hihi

11.03.2011 16:02 • #11


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Ja, so hab ich es auch gelesen. Ich hab ja auch von meinem Psychiater ein aktuelles Schreiben mit Diagnosen und Text, wo er zumindest schreibt, ich bin ... aus psychiatrischer Sicht dauerhaft erwerbsgemindert.... Ausserdem noch einen 5-seitigen Befund der Tagesklinik mit 5 Diagnosen. Danach muss sich der MD nicht richten, aber ignorieren können die das auch nicht und dann nicht mal darüber reden? Das kann nicht hinhauen. Ausserdem war ich ja vor 1,5 Jahren schon mal beim MD des JobCenters und wurde nur auf Grundlage des Befundes der Tagesklinik gleich 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben, was dann noch mal 6 Monate verlängert wurde.
Wenn da nun was anderes rauskommt, dann ist es ja auch ein Widerspruch. Mir geht es anders, aber nicht besser, eher in einigen Punkten schlechter, was ich schriftlich hab.

Ich rege mich nur im Nachhinein tierisch über die Art und Weise gestern beim Termin auf. Man muss doch wohl mal mit dem Patienten über dessen Beschwerden etc. reden. Die Psychiaterin beim MD lässt sich meinen Lebenslauf erzählen und schreibt alles mit, fragt dann lediglich, was ich mir vorstellen kann und wie es mit einem Berufsfindungslehrgang aussieht. So ein Schwachsinn!
Kann ich mir nicht vorstellen, sagte ich. Ich stehe seit 2 Jahren schon früh mit Kopfschmerzen auf und bin nach jeder physischen und geistigen Aktivität nach 1/2 Stunde fertig. Und dann soll ich auch noch täglich vielleicht 2-2,5 Stunden mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln durch Berlin, wo ich schon mit Beklemmungen einsteige? Was soll denn das werden, fragte ich sie. Ihre Antwort: Wir sind fertig, alles Gute....

Über nichts geredet, gar nichts. Die Befunde hat sie weder richtig gelesen, noch beachtet. Was will die denn dann beurteilen? Als ich ADHS ansprach meinte sie: Ja..., da ist aber die Diagnose sehr aufwendig, wenn es richtig gemacht wurde und da müssen Sie in die Charité.... Ich dachte, ich spinne! Den Bericht hatte sie vor sich liegen! Mit der Diagnose ADHS, Generalisierte Angststörung, Rezidivierende Depression. Von der Charité oder zumindest von einem Psychiater, der dort tätig ist und nur ADHS macht, also ein Profi. Hatte ich ihr doch auch gesagt.

Ich glaube, die gute Frau war völlig überfordert.

11.03.2011 16:37 • #12


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Kenne solche Schneppfen von früher auch noch. Eingebildet Nickelbrille und und arrogant aber gerade ma 25 .hihi

11.03.2011 17:33 • #13


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