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Mickey2013
Hallo!

Habe ein großes Problem,bin Krank Arbeitsunfähig und MDK Schreibt mich Arbeitsfähig,kein Krankengeld mehr,

Ich bin seit zwei Jahren Arbeitslos,Rentenantrag wurde Gestellt, wurde Abgelehnt,ist seit Monaten im Widerspruchsverfahren mein Arbeitslosengeld ist bis auf restliche zwei Monate Aufgebraucht,bin seit 7 Monate im Krankengeldbezug,MDK hat mich mit Arbeitsfähigkeitsschreibung Aufgehoben.Obwohl ich weiterhin Krank Arbeitsunfähig bin.

War 9 Wochen in einer Fachklinik Psychosomatik und wurde da Arbeitsunfähig Entlassen, mein Psychiater Facharzt ist der Meinung das ich weiterhin Arbeitsunfähig Krank bin,zur Zeit bin ich in Therapeutischer Behandlung PT , der Therapeut ist der gleichen Meinung das ich Arbeitsunfähig bin.

Ich bin am Ende weiß nicht mehr wie es weiter geht, wer ist nun Zuständig nach der Gesund Schreibung Arbeitsamt? Wer ist für meine Krankenversicherung zuständig? Bin nicht Verheiratet kann mich nicht über Frau Versichern.
Rentenantrag ist im Widerspruchsverfahren und ein Schwebendes Verfahren...

Was ist das mit dem Nahtlosen Übergang, und dem Übergangsgeld,wer Zahlt das und wie Läuft das ab dann?

Über Rat und Tat wer ich Dankbar......

18.02.2015 20:58 • 23.02.2015 #1


9 Antworten ↓


K
Ja wie. Wenn sogar Ärzte das bescheinigen, dass du arbeitsunfähig bist, dann ist das so. Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Der MDK ist dafür bekannt, arbeitgeber / behördenfreundlich zu sein. Unbedingt Berichte vom Arzt geben lassen. Dann muss es nach meiner Sicht weiter Krankengeld geben. Die kommen in Teufels Küche, wenn die dich trotz besthender fachärtzlicher AU gesund schreiben.

18.02.2015 21:37 • x 1 #2


A


MDK Schreibt Arbeitsfähig ob wohl ich noch Krank bin!

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Mickey2013
Ja das werde ich tun,aber ob die dann Weiterzahlen? Und wenn nicht was dann?

Bin beim VDK die haben auch den Widerspruch Rente gemacht, wo ich schon 7 Monate auf Antwort von Rentenkasse Warte..

Wenn die wieder Abgelehnt haben muss ich zum Sozialgericht,und bis das alles entschieden ist bin ich Verhungert..

18.02.2015 21:51 • #3


K
Im Falle der Arbeitsfähigkeit ist eindeutig das Arbeitsamt (bei ALG I) bzw. das Sozialamt vor Ort (wenn kein Anspruch auf ALG I) zuständig. Krankenversicherung wird vom Amt im Rahmen der Leistungen bezahlt. Die müssen dich versicherm und jede Kasse muss dich nehmen.

18.02.2015 22:15 • x 1 #4


Mickey2013
ja und was ist das mit Nahtlosen Übergang, und dem Übergangsgeld,wer Zahlt das und wie Läuft das ab dann?

den ich haben nur noch Anspruch Arbeitslosengeld für Zwei Monate, und ein Schwebendes Verfahren Rente noch am Laufen,wenn die den Widerspruch ablehnen dann muss das vor das Sozialgericht und das kann dann dauern,bis dahin bin ich dann Verhungert.

Widerspruch Rente ist jetzt schon 7 Monate Unterwegs nichts rührt sich,auf Nachfrage vom VDK kam ein Schreiben sie würden im Februar darüber entscheiden... die haben alle die Ruhe weg, die Renten Absage lag nach 8 Tagen schon bei mir im Briefkasten ....und das Gutachten von der Tante bei der Rentenkasse...sind alle nicht Neutral Gutachter Rentenkasse genauso wie der MDK.....

18.02.2015 22:26 • #5


K
Soweit ich weiß gib es Übergangsgeld nur bei medizinischer oder beruflicher Rehabiliation. Bist du da drin oder steht das an? Ansonsten kommt leider direkt auf ALG I das ALG II. Der Übergang dahin findet statt, in dem du einen Antrag beim örtlichen Sozialamt auf ALG II stellst. Das ALG I wird von alleine eingestellt, du wirst aber darüber benachrichtigt.

Wie das mit den ganzen Widersprüchen im Erfolgsfall läuft, bin ich überfragt. Da müsste ja einiges rückabgewickelt werden.

18.02.2015 22:32 • x 1 #6


P
Rechtsanwalt einschalten. Wenn du kein Geld hast über Beratungshilfe/PKH.
Sofort beim Arbeitsamt melden und am Besten auch sofort schon Antrag auf ALG II ausfüllen.

19.02.2015 19:06 • #7


Luna70

23.02.2015 15:13 • #8


F
Wenn du arbeitsunfähig bist, dann muss die Agentur für Arbeit nicht zahlen. Denn du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Dann aber kommt das Sozialamt zum Zuge und du hast Anspruch auf Grundsicherung. Diese fällt in der selben Höhe aus wie Hartz 4 (Alg II). So meine Info...

23.02.2015 15:16 • #9


F
Zitat von kyro:
Der Übergang dahin findet statt, in dem du einen Antrag beim örtlichen Sozialamt auf ALG II stellst. Das ALG I wird von alleine eingestellt, du wirst aber darüber benachrichtigt.

Beim Jobcenter stellt man den Antrag auf Alg II

Beim Sozialamt stellt man den Antrag auf Grundsicherung.

23.02.2015 15:19 • #10


A


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