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Wayu
Hallo,

Meine Situation ist folgende:
Ich habe damals ein Haus geerbt und wohne mit meinem Freund und meiner Mutter auf der oberen Etage und meine Oma mit ihrem lebenslangen freien Wohnrecht unten.

Das Leben ist psychisch untragbar.. mein Freund und ich wohnen zu 2. Und unseren 2 Katzen in einem Zimmer.. 35qm
Das restliche Mobiliar gehört alles meiner Mutter.
Das Haus ist sehr hellhörig und oft bekam meine Oma zu viel Lautstärke ab.. oder meine Mutter..

Nachdem meine Ausbildung aufgrund von Panikattacken gescheitert ist, hat mich nun auch meine jetzige Psychotherapeuten zum Denken angeregt. Das Problem hinter dem Problem der Panikattacken welches Schuld sein wird, dass ich diese hatte.. viel fällt auf die Wohnsituation zurück. Man hängt sich auf der Pelle und es gibt viele Momente, in denen man spürt, dass eine andere Wohnsituation psychisch viel bessern würde, auch bei meinem Freund, der dadurch sehr antriebslos geworden ist..

Soviel zur Situation.
Nun ist es So, dass dadurch, das ich beim Amt bin und mir das Haus gehört, ich grundsätzlich nicht einfach umziehen darf. Außerdem bin ich 21, also unter 25. Mein Freund wird im Mai 25.
Von meiner Beraterin habe ich erfahren, dass ich durch das Jugendamt die Genehmigung zum ausziehen bekommen kann, indem sie prüfen, dass es psychisch wirklich nicht tragbar ist.

Ich hab wirklich Angst davor. Weiß vielleicht jemand wie das abläuft? Kommen die hierher? Sprechen die mit meiner Mutter und Oma? Wird es deren Entscheidung beeinflussen, wenn uns beide hier behalten wollen?
Oder wird es ihre Entscheidung beeinflussen, dass das Zimmer neben unserem leer steht? Es sollte damals unser 2. Raum werden aber ... es hätte nichts verbessert. Trotzdem gehören alle Möbel meiner Mutter, wo man etwas falsch wo hinlegt einen Kommentar abkriegt. Trotzdem ist es hellhörig und unsere Privatsphäre ist gestört. Und unsere Katzen können immer noch nicht frei laufen.. psychisch hätte die Lösung nur kosten verursacht und nichts gebessert..

Aber Angst habe ich trotzdem. Das sie sich auf die Aussagen von Mama, Oma und den Raum konzentrieren und es ablehnen..
Der Schritt ist schon hart genug, das Jugendamt nach Hause zu holen. Das mag weder Mama noch Oma.. aber viele haben mir angeraten mal an mich zu denken. Und das möchte ich jetzt mal endlich tun.

11.01.2018 01:34 • 28.08.2019 #1


17 Antworten ↓


BellaM85
Hi!

Du hast das schon mal gepostet die Geschichte kenn ich doch. Aber jetzt zum eigentlichen Thema du bist 21jahre alt das Jugendamt ist bei dir raus.
Die betreuen meist nur bis 18 danach bist du volljährig. Zieht einfach so in eine gemeinsame Wohnung wenn es so nicht klappt oder guckt das deine Mutter auszieht.

LG!

11.01.2018 01:40 • #2


A


Jugendamt - ausziehen - wie läuft das ab?

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Wayu
Nein, das Jugendamt ist in so einem Fall noch für mich zuständig. Das hab ich mir jetzt aus mehreren Quellen bestätigen lassen.

Und ja hab ich schonmal gepostet. Für die die den anderen Beitrag nicht kennen, muss ich dann leider die ganze Geschichte wieder runterschreiben^^

11.01.2018 01:43 • #3


BellaM85
Also ich kenne das nicht so anders wäre es vielleicht gewesen wenn du schon vorher von denen betreut worden wärst aber so hab ich davon noch nie was gehört, aber okay wenn es mehrere bestätigt haben warum gehst du dann nicht einfach Mal dahin und erkundigst dich?

11.01.2018 01:51 • #4


Wayu
Ja das stimmt. Aber man meinte, dass bei speziellen Fällen das Jugenamr bis 25 Jahren noch zum Einsatz kommt und das wäre wohl einer.

Das wird dann auch mein nächster Schritt sein...
Muss mich nur trauen, da dann mal hinzugehen. Das fällt mir momentan sehr schwer mich zu überwinden

11.01.2018 01:58 • #5


BellaM85
Hmmm aber dann musst du einfach Mal für dich selbst abwägen und entscheiden was dir wichtiger ist!?! Die jetzige Situation weiter aushalten und leiden und spekulieren was wäre wenn usw! Oder einfach Mal über deinen Schatten springen und da einfach hin gehen und vielleicht geht es dir danach auch viel besser!
Ich kenne mich wie gesagt nicht gut dabei aus aber ich hoffe es wird ein positives Ende nehmen!

11.01.2018 02:13 • #6


Angor
Hallo

Du schreibst, Dir gehört das Haus, stehst Du allein im Grundbuch? Gehört Dir auch das Grundstück oder läuft das auf Erbpacht?
Wer trägt die Kosten , oder ist das aufgeteilt? (Grundsteuer, Mülleimer, Wasser/Abwasser, Strom u.a.)

Bekommst Du vom Amt Zuschüsse? Bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft?

Sorry für die lästigen Fragen, aber ich versuche mir einen Überblick zu verschaffen.

Dann erstmal, Dir gehört das Haus und Du willst ausziehen wegen Platzmangel?
Können Deine Mutter bzw. Oma das Haus und die Kosten überhaupt tragen wenn Du ausziehst?

Wenn nicht, hast Du ein prima Argument, mehr Wohnraum zu bekommen, Mutter nach unten zur Oma, Ihr die obere Etage, und Möbel von Mutter nach unten oder raus.

Was ist das denn für ein Leben in so beengten Verhältnissen.

Wenn Du Geld vom Amt beziehst, könnte man Dir tatsächlich den Auszug verweigern, bis Du 25 bist, falls eine Bedarfsgemeinschaft bestehst.
Aber es gibt Ausnahmen, wenn das Verhältnis zerrüttet ist, oder wie hier bei Dir schwere psychische Gründe vorliegen, die es Dir unmöglich machen, mit Mutter und Oma unter einem Dach zu wohnen.

Allerdings, wenn Dir das Haus gehört, musst Du trotzdem für einen Teil der anfallende Kosten am Haus aufkommen, auch wenn Du woanders zur Miete wohnst.

Besser wärs, nicht auszuziehen, aber klare Verhältnisse zu schaffen und Euch mehr Wohnraum zuzugestehen.

11.01.2018 02:18 • #7


Wayu
Ja besser wäre es im großen betrachtet. Auf unsere psychische Situation betrachtet wird es auch nichts ändern wenn wir oben alleine wohnen. Man muss trotzdem immer durch omas Flur trampeln um die Tür raus zu gehen. Kann wenn es mal später wird (22 Uhr bspw) nicht mehr duschen gehen weil Oma schon schläft.

Ich habe das Haus halt mit 14 geerbt. Ist mir heute mehr last als Segen und ich werde es sicherlich später verkaufen, wenn Oma nicht mehr ist. Sie soll sich nicht mit einem neuen Eigentümer ärgern müssen..

Bezahlt wird momentan alles indem wir es durch 4 Teilen. Wir 3 oben bekommen einen Teil Miete vom Amt.
Eine Bedarfgemeinschaft bin ich mit meinem Freund.
Meine Mutter ist ihre eigene.

Es existiert auch noch ein Konto, wo etwas vom Erbe existiert. Das ist momentan das, was die Versicherungen und das Öl deckt. Das wird das Konto auch noch etwas tun. Es deckt quasi den Teil von meinem Freund und mir hauptsächlich. Mama und Oma legen es sich lieber selbst zur Seite als was einzuzahlen.

Generell mag ich mich einfach am liebsten mit nichts vom Haus auseinandersetzen. Ich weiß das das nicht geht.. deswegen: später werde ich es sicherlich verkaufen.

Aber wie gesagt, bessern wird es sich erst, wenn ein Abstand geschaffen ist zum Haus. Das spürt man einfach. Ich brauche die Selbstständigkeit. Meine Sachen selber waschen und mich um meine Wohnung kümmern. Momentan putzt alles meine Mutter. Das lässt sie sich auch nicht nehmen.


Und @bellam85: Vielen Dank. Ich werde mich dann irgendwie mal dazu aufraffen und hingehen. Die Situation muss einfach besser werden.

11.01.2018 02:32 • x 1 #8


Angor
Das Jugendamt ist gar nicht mehr für Dich zuständig, denn Du bist erwachsen.

Besser wäre es , dass Du allein schon wegen Deinen psychischen Problemen einen Sozialpsychiatrischen Dienst aufsuchst, den es sicher auch in Deiner Nähe gibt. Dort kann man Dich auch beraten und ggf unterstützen.

Auch Vereine wie Caritas bieten Hilfe an, Du kannst Dich ja mal im Netz informieren, was es in Deiner Nähe gibt.

Das Haus wirst Du wohl nicht verkauft bekommen, solange Deine Oma noch dort wohnt wegen ihrem lebenslangem Wohnrecht.

Ausserdem wird Dir dass Amt Dir und Deinem Freund keine finanzielle Unterstützung mehr gewähren, bis dann dass Vermögen durch den Hausverkauf aufgebraucht ist bis auf einen gewissen Freibetrag,

11.01.2018 02:49 • #9


Wayu
Keine Ahnung wie oft ich das noch betonen muss aber doch, in diesem Fall ist das Jugendamt noch für mich zuständig......

11.01.2018 09:02 • #10


Angor
Ok, wenn Du meinst

11.01.2018 09:03 • #11


E
Andere Frage .... warum lebt deine Mutter in DEINEM Haus? Wenn es dir nicht passt bzw. wenn es für euch nicht funktioniert warum zieht sie dann nicht aus? Du bist erwachsen mit aller Konsequenz es ist DEIN Haus mit allen Rechten und Pflichten warum lässt du dich wie ein kleines Kind behandeln?

11.01.2018 09:31 • #12


E
Das Jugendamt kann für dich zuständig sein, wenn du die Hilfe brauchst und möchtest.
Sie sind nur gezwungen für dich zuständig, wenn es einen richterlichen Beschluss gibt, der die weitere Betreuung des Jugendamts anordnet!
Ansonsten darfst du die Hilfe mit 18 abschütteln und nein danke sagen.
Und da gibts kein wenn und aber. Das ist so!

Vielleicht meinte die beraterin du kannst dich beim Jugendamt beraten lassen. U 25 gibts da nämlich auch kostenlose Rechtsberater

11.01.2018 09:45 • #13


Wayu
Also ich kann nur sagen, was mir 2 Beraterinnen vom Amt (meine und die meines Freundes) gesagt haben, sowie meine Caritas Betreuerin: Das Jugendamt soll in diesem Fall für mich greifen und nach Beurteilung meiner häuslichen Lage einen Bescheid fürs Amt ausstellen können, der es mir dann erlaubt auszuziehen.

Daher war dieser Beitrag auch nur dafür gedacht, das nicht in Frage zu stellen (weil ich es aus Quellen ja weiß), sondern mir evtl. Erfahrungswerte geben zu können, wie das Jugendamt agiert. Ob jemand weiß, wie es abläuft oder mir mit anderen Erfahrungen die Angst vor dem Gang zum Jugendamt zu nehmen.

Für mich steht es außer Frage, meine Mutter aus dem Haus zu verweisen. Weil es für mich nämlich nicht zur Debatte steht das ich hier wohnen bleibe. Ich fühle mich einfach in diesem Haus nicht wohl. Auch wenn Mama nicht hier wäre, wäre trotzdem die Komplikation mit meiner Oma. Das Haus ist zu offen von oben nach unten. Die Eingangstür liegt im Flur meiner Oma. Später abends mal wiederkommen ist undenkbar, da sie von dem Krach der Tür und Treppe direkt wach wird bspw.

Daher auch zum Wohle meiner Katzen ist der beste Weg der, in dem wir ausziehen.

Falls jemand noch nützliche Erfahrungen hat oder Ermutigungen den Schritt zu gehen, wäre das ganz toll..

11.01.2018 10:58 • #14


E
Ich gehe mal davon aus dass du egal ob beim JA oder sonstwo schlechte Karten haben wirst. Du hast unbelastetes Wohneigentum da wird dir kein Amt irgendwo die Miete finanzieren. Zumal die Gegebenheiten der Wohnsituation ja geändert werden können (z. B. Oma nach oben, Mutter raus und ihr nach unten ) klar macht Arbeit und es werden nicht alle glücklich jubeln aber so ist nun einmal die Situation.
Da irgendein Amt dich ja finanziert steht der wohlfühlfaktor hier auch nicht zur Diskussion sondern Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit.

11.01.2018 11:24 • x 1 #15


R
Also, du hast völlig Recht, dass das Jugendamt für diese Frage zuständig ist. Da du Geld vom Amt bekommst und unter 25 bist musst du eigentlich mit deinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Arge beauftragt in so einem Fall das Jugendamt zu prüfen ob die familiären Verhältnisse das nicht zulassen. Deine Therapeutin sollte dich beispielsweise mit einer schriftlichen Einschätzung dazu unterstützen.

Davon abgesehen solltest du meiner Meinung nach versuchen das Haus zu verkaufen das wohnrecht deiner Oma bliebe ja bestehen.

Im übrigen haben auch junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren ein Recht auf Jugendhilfe auch wenn sie vor der Volljährigkeit keine Hilfe hatten (Paragraf 41 SGB 8 ) wird nur nicht gerne gewährt...

13.01.2018 10:51 • #16


A

28.08.2019 17:00 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

J
Also ich bin damals mit 17 ausgezogen. Das ging allerdings nur weil ich schwanger war und die Wohnung bei meinem Vater zu klein und sehr schlechte Umstände .. Wende dich mal an die Caritas oder ans Jugendamt selbst, mach da ein Beratungstermin aus . Es gibt auch wohngruppen oder betreutes Wohnen, das werden dir die Fachkräfte vor Ort aber alles besser erklären können .

28.08.2019 17:32 • #18


A


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