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Rosa-Blume
Hallo an alle....hoffe hier ist jemand der sich etwas mit Rechte aus kennt oder aber das selbe durch gemacht hat wie ich.
Und zwar geht es um meine kleine Tochter,Der Vater von ihr hat sich in der Schwangerschaft von mir getrennt und sich nie um unsere Tochter gekümmert.Hat mich immer sehr schlecht behandelt.Nun bin ich von mir aus vor einem Dreiviertel Jahr auf ihn zu gegangen,weil ich die Hoffnung hatte das er sich vielleicht doch irgendwann nochmal um sein Kind kümmert.was seitdem einigermaßen auch klappt.Haben uns geeinigt darauf das er alle zwei Wochen kommt,was von seiner Seite oft nicht klappt.Entweder sagt er ab weil er krank ist,oder Party machen will usw usw.Irgendwie ist es immer ein anderer Grund seiner Absage.
Heute kommt er auf einmal um die Ecke damit das er jetzt das geteilte Sorgerecht haben will.und begründete das mit,wenn ich mal woanders hin ziehen wollen würde....dann könnte ich das nicht mehr,weil er dem nicht zu stimmt.
Auf meine Nachfrage aber,das sie ja dann auch zu ihm ziehen könnte,wenn er unbedingt mehr Verantwortung übernehmen möchte,sagte er nein,das würde nicht gehen.Und natürlich würde ich mein Kind auch nicht so einfach her geben
Ich mache mir jetzt Sorgen,das er als Vater das Sorgerecht einfach zu gesprochen kommt obwohl er sich nie gekümmert hat,und sich immernoch kaum darum bemüht sie zu sehen.
Er sagte,ich werde schon sehen..er bekommt das durch,und ich könne mir schonmal einen Anwalt nehmen.
Kann mir bitte jemand etwas meine Sorgen und Ängste nehmen?Ist das so einfach für ihn?:-)
Hoffe mir kann jemand weiter helfen.

Lg Rosa

29.10.2016 12:34 • 29.10.2016 #1


5 Antworten ↓


Blues63
Nein so einfach ist das nicht! Aber lass dich trotzdem vom Anwalt beraten.
Axel

29.10.2016 13:05 • x 1 #2


A


Er will das Sorgerecht damit ich nicht weg ziehe

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Carcass
Also erst mal kommt es an, wann das Kind geboren ist. Sollte die Vaterschaftsanerkennung da sein und das Kind nach 2013 geboren ist , dann hat er das Recht auf gemeinsame Elterliche Sorge. Im Grunde genommen ist es allerding so, dass das Umgangsrecht vom Sorgerecht unberührt bleibt . Wenn es also so ist , dass er sich aber so verhält wie er es macht, dann würde ich an deiner Stelle erst einmal eine Trennungs-und Scheidungsberatung aufsuchen , dort wird außergerichtlich das Sorgerecht etc. geklärt. Anwälte sind eher für den Unterhalt erst einmal zuständig und alles andere sollte einvernehmlich geklärt werden zwischen den Kindesltern.

Und das was er dir da als Druck macht, da kannst du dich zurücklehnen, er wird das Kind nicht zugesprochen bekommen, es sei denn du bist dem Kindeswohl nicht zuträglich und begünstigst dass es dem Kind schlecht geht. Allerdings würde ich auf so Sachen verzichen, gerade in schriftlicher Form, dass er das Kind nehmen solle. Auch Whatts App und Email Verläufe sind vor Gericht als Beweismaterial einsichtbar, auch wenn viele MEnschen sagen dass es niemanden interessiert. Ich denke sinnvoll wäre auch bei Euch eine Mediation zu installieren, dass ein neutraler Gesprächspartner eure Kommunikationsprobleme delegiert und verbessern könnte.
Für Trennungskinder ist der Schmerz den ihr dem Würmchen angetan habt, sowieso nicht mehr zu kitten und damit muss nun umgegangen werden und auch eine psychotherapeutische Entwicklungsdiagnostik kann einem Kind Hilfe leisten. Wie gesagt, kommt drauf an, wie alt das Kind ist.

Party machen darf er und er darf auch sagen, dass er keinen Bock hat, du darfst ihm das Kind aber nicht verweigern. Das klingt jetzt etwas hart, ist in der Praxis aber genau so -

Also wende dich an das örtliche Jugendamt, schilder die Problematik und dann sollte ein gemeinsames Gespräch mit dem Kindesvater stattfinden. Oft ist der Schritt schon ausreichend, um außergerichtliche VEreinbarungen zu treffen. Und ein gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht dass du nicht wegziehen kannst. Wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast und die pro cura von ihm, dass du alle Entscheidungen für das Kind treffen darfst, da ist das Sorgerecht sowieso ausgehebelt. Ich finde diese Streitigkeiten für die Kinder immer sehr fies, bedenke das bitte dass dieses kleine Leben ein Recht auf die Liebe seines Vaters hat und ein Recht auch auf VErwandtschaft und vor allem Ruhe vor Streitigkeiten vor ihm!

Bei weiteren Fragen, frag einfach!

29.10.2016 13:14 • x 1 #3


Rosa-Blume
@Carcass
Danke erstmal für deine Antwort.
Wir sind schon getrennt seitdem ich schwanger war.Was soll ich deshalb bei einer Beratungsstelle für Trennung etc.
Mein Kind ist 4geworden ,und es ist so das ich sie komplett allein groß gezogen habe.Und er mir immer nur Steine in den Weg gelegt hat.Und ich auch jetzt glaube,das er das macht um mir eins aus zu wischen.Es ist so,das er weiß,das er sein Kind jederzeit sehen darf.Von mir aus jeden Tag.Das Ding ist aber,das er das ja gar nicht will.Und wie gesagt lieber Party macht zu seinen Eig abholterminen.Deshalb schneidet sich das komplett mit seinem Willen auf halbes Sorgerecht.Verstehe nicht annähernd was er damit bezwecken will.Denn sein Eig Interesse gleich null ist seinem Kind gegenüber.

29.10.2016 13:42 • #4


M
Im Gesetz steht aber auch das es um das Kindwohl geht...und da kann dir das Gericht nicht einfach das Kind wegnehmen weil sie ja bei dir aufgewachsen ist...er kann natürlich das Sorgerecht anklagen das er das geteilte möchte, aber ich denke nicht das es für dich Konsequenzen hat, da du ja die Kleine groß ziehst...aber ich würde dir auch zu einem Anwalt raten...der kann dich beraten und dir sagen was zutun ist...Väter haben natürlich auch Rechte...

Grüßle
Melanie

29.10.2016 13:59 • #5


Carcass
Also der Punkt bei einer Trennungs und Scheidungsberatung ist ja nicht nur die Trennung die bearbeitet wird, sondern Umgangsrechtsregelungen, Sorgerechtsregelungen, ggf. Ausschlussregelungen. Es gibt viele Faktoren die außergerichtlich gelöst werden können, wichtig ist nur dass beide daran stringent dran arbeiten wollen und immer das Wohl des Kindes im Blick behalten. Dann solltet ihr einen Papa Plan erstellen, damit das Kind verlässliche Zeiten schriftlich hat und auch ihr braucht so etwas wie einen Vereinbarungsvertrag, so dass im Falle eines Gerichtsprozesses du schon einmal vorweisen kannst, dass ihr Hilfen angenommen habt und ggf. diese dann gescheitert sind. Aber Familienrechtsanwälte sind meist nicht dazu da, dass sich die Familien zerreiben, es wird immer oder meistens auf das Wohl des Kindes geschaut. Wie gesagt, lass dich beim Jugendamt deiner Stadt beraten und dann schau einfach mal weiter

29.10.2016 14:02 • x 2 #6





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