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@Natascha40 Mag sein in manchen Situationen. Aber für Ungeimpfte gibt es noch kein Sonderkündigungsrecht. Ist doch ganz klar, wenn die kündigung gut begründet ist , brauchts keine Abfindung. Wenn sie unbegründet bleibt, dann schon, dann ist der Mitarbeiter zu entschädigen.

Der Arbeitgeber ist doch in der Beweispflicht. Und angenommen, er kann Home Office anbieten oder es gibt vergleichbare Positionen im Unternehmen, muss er das anbieten.

Zitat von koudler:
Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter weiterbeschäftigen, wenn er in der Position nicht mehr geeignet ist und muss eine neue Stelle innerhalb des Unternehmens anbieten


So weit so richtig. Wenn aber die Impfpflicht käme und der AN aufgrund dessen nicht mehr im Verkauf beschäftigt werden kann sieht die Sache anders aus. Selbstverständlich muss der AG dem AN dann einen alternativen Arbeitsplatz anbieten der ist dann halt statt im Verauf z. B. im Lager oder beim Leergut sortieren oder auch bei der Entsorgung. Wir reden von einem Supermarkt das ist nicht viel mit dann setz ich halt jemanden ins Büro oder ins Aktenarchiv. Nebenbei bemerkt gibt es auch kein RECHT auf Abfindung. Sollte man trotzdem eine Aushandeln hilft dir das so ziemlich gar nicht weil du dann nämlich eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur hast bzw. deine Abfindung auf dein ALG angerechnet wird hast also nichts damit gewonnen.

Wir reden von einer Metzgereichfachkäuferin das wird es schwierig mit Home Office oder mit Arbeit mit nach Hause nehmen.

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Corona Zweiklassengesellschaft

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Zitat von koudler:
@Natascha40 Mag sein in manchen Situationen. Aber für Ungeimpfte gibt es noch kein Sonderkündigungsrecht. Ist doch ganz klar, wenn die kündigung gut begründet ist , brauchts keine Abfindung. Wenn sie unbegründet bleibt, dann schon, dann ist der Mitarbeiter zu entschädigen. Der Arbeitgeber ist doch in der Beweispflicht.

Nein, auch dann ist der Mitarbeiter nicht zu entschädigen. Es ist ihm jedoch unbenommen vor das Arbeitsgericht zu ziehen, um die Kündigung anzufechten.

Dass das Arbeitsgesetz eine Kündigung ohne Abfindung nicht vorsieht ist Schwachsinn.

@Natascha40 naja egal. Grundsätzlich gibt es kein Recht auf eine Abfindung, da hast schon recht. Da der Arbeitgeber klar kündigt wegen einer fehlenden Impfung, muss er Abfindung zahlen, weil es kein Kündigungsgrund ist. Kann man darüber streiten, aber sonst gäbe es schon Massenentlassungen. Ich mein in Krankenhäusern z.B. ist das im Arbeitsvertrag geregelt, wegen vorbeugenden Maßnahmen.

Dass Ungeimpfte ihre Arbeitsstelle verlieren, fände ich total falsch. Das muss mit anderen Regeln und Schutzmaßnahmen abgefedert werden. Es geht nur um den möglichst großen Schutz aller vor Ansteckung und Erkrankung durch Sars-Cov-2. Und da es keine Impfpflicht gibt, darf man auch nicht durch Kündigung dafür "bestraft" werden, dass man von seinem Recht Gebrauch gemacht hat und sich nicht impfen ließ. Das muss man anders lösen. Durch eine Impfpflicht für bestimmte Berufe und durch engmaschige Kontrollen, Sicherheitsregeln (Masken, Abstand usw.) und Quarantäne.

Zitat von Fauda:
Dass Ungeimpfte ihre Arbeitsstelle verlieren, fände ich total falsch. Das muss mit anderen Regeln und Schutzmaßnahmen abgefedert werden. Es geht nur um den möglichst großen Schutz aller vor Ansteckung und Erkrankung durch Sars-Cov-2. Und da es keine Impfpflicht gibt, darf man auch nicht durch Kündigung dafür ...

Allgemein sind unsere Gesetze nicht an die Pandemie angepasst. Soll auch so bleiben, sonst sind wir nicht mehr frei.

Zitat von Seal79:
prima Idee. Dann werden die geimpften zur Kasse gebeten. Macht Sinn.

Weißt du was bei dir kann man sagen was ich will du hast immer was dagegen zu setzen echt schlimm.

Zitat von koudler:
@Natascha40 naja egal. Grundsätzlich gibt es kein Recht auf eine Abfindung, da hast schon recht. Da der Arbeitgeber klar kündigt wegen einer fehlenden Impfung, muss er Abfindung zahlen, weil es kein Kündigungsgrund ist. Kann man darüber streiten, aber sonst gäbe es schon Massenentlassungen. Ich mein in Krankenhäusern z.B. ist das im Arbeitsvertrag geregelt, wegen vorbeugenden Maßnahmen.

Nein, er muss überhaupt keine Abfindung zahlen. Der Arbeitnehmer kann lediglich versuchen, gegen die Kündigung an sich vorzugehen. Wobei schon ganz richtig festgestellt wurde, dass die Abfindung nichts nützen würde. Diese würde nämlich mit berechnet werden.

Nein, in Krankenhäusern sind keine Impfungen Bestandteil eines Arbeitsvertrages. Ebensowenig bei Altenpflegern, Erziehern und Sozialpädagogen. Dennoch verlieren diejenigen, die nach 1970 geboren sind ihren Arbeitsplatz - sofern sie sich weigern, sich gegen Masern impfen zu lassen. Es kam übrigens zu keiner Kündigungswelle. Für die Märtyrerrolle eignen sich letztlich nur sehr wenige.

Zitat von zukunft-2021:
Warum greift ihr Abendschein so an, es ist jeden seine freie Entscheidung ob er sich impfen lässt oder nicht, davon hängt doch keine Freundschaft ...

Angegriffen fühle ich mich jetzt auch nicht, alles gut

Ich hörte eben im TV, dass 5 Prozent strikte Impfgegner sind, und dass diese fünf Prozent damit rechnen müssten irgendwann im Winter Corona zu bekommen.

Mir geht es nur darum, dass ich dich einfach nicht verstehe, Abendschein, dann verstehe ich noch besser, dass die Zeugen Jehovas eine Blutübertragung ablehnen, sie handeln nach einem Gesetz ihrer Religion und fühlen sich daran gebunden, dich bindet doch nichts, oder ?

Zitat von koudler:
Da der Arbeitgeber klar kündigt wegen einer fehlenden Impfung, muss er Abfindung zahlen, weil es kein Kündigungsgrund ist.


Solange es keine Impfpflicht für bestimmte Gruppen gibt, mag das stimmen. Wenn die kommt (und je nach Ausgang der Wahl kann das sein) sieht es wieder anders aus.

Allerdings werden da wohl die Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel nicht dabei sein, denke ich.

Zitat von Luna70:
Solange es keine Impfpflicht für bestimmte Gruppen gibt, mag das stimmen. Wenn die kommt (und je nach Ausgang der Wahl kann das sein) sieht es ...

ja. Außerdem liest euch mal die Wahlprogramme durch. Es wird keine Impflicht geben, weil keine Partei fordert es.

Zitat von koudler:
ja. Außerdem liest euch mal die Wahlprogramme durch. Es wird keine Impflicht geben, weil keine Partei fordert es.


In Wahlprogrammen stehen langfristige Ziele und Projekte. Etwas was so abhängig ist von aktuellen Entwicklungen kann gar nicht in einem Wahlprogramm stehen das vor Monaten geschrieben wurde.

Ich empfehle das Fernseh-Duell oder wie das hieß. Da kam das zur Sprache.

Zitat von koudler:
@Natascha40 Mag sein in manchen Situationen. Aber für Ungeimpfte gibt es noch kein Sonderkündigungsrecht. Ist doch ganz klar, wenn die kündigung ...

Der Arbeitgeber muss mE nur nachweisen das die bisher ausgeführte Arbeit nicht mehr im gewohnten Rahmen erfolgen kann

Zitat von melancholy2:
Natascha, was versprichst Du Dir von der Impfpflicht?

Entlastung des Pflegepersonals und höherer Schutz von Menschen die nicht geimpft werden können (meist aufgrund ihres Alters) und schwer vorerkrankter Menschen, die nur eine weniger gute Immunantwort entwickeln.

Zitat von koudler:
ja. Außerdem liest euch mal die Wahlprogramme durch. Es wird keine Impflicht geben, weil keine Partei fordert es.

Warte mal die Wahlen ab und die steigenden zahlen. ... wir haben viele unter 12 die noch nicht geimpft werden können

Zitat von Cornelie:
Der Arbeitgeber muss mE nur nachweisen das die bisher ausgeführte Arbeit nicht mehr im gewohnten Rahmen erfolgen kann

ok anderer Gedanke: wenn sich der aebteitnehmer jeden tag testet , sagen wir mal 20x 15 euro kosten, dann kann ihn der aebeitgeber nicht rauswerfen sry ist einfach nicht richtig. Und die tests sind steuerlich absetzbar wenn sie für die aebeit notwendig sind. Also eine Kündigung ist unwirksam!
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Zitat von Icefalki:
Aber ein Trost gibt es: Genesen ist ja auch ein G, das man erwerben kann


Als Trost würde ich das nicht bezeichnen Wer sich aus Angst vor einer Impfung absichtlich mit Corona ansteckt setzt sich 1. ein enorm höhere Risiko aus und hat 2. der Ernst der Lage immer noch nicht begriffen !

Zitat von melancholy2:
Viren sind ganz natürlich, normal und befinden sich überall.


Ja...Aber das Corona Virus kennt Dein Körper noch nicht, daher ist Dein Körper überfordert wenn Du Corona hast....Was denkst Du warum so viele auf der Intensivstation landen ?
ps. Ein gute Immensestem ist toll, aber nur darauf zu hoffen wird nicht nicht unbedingt retten

Zitat von Natascha40:
Denn ein Test bietet weniger Sicherheit als eine Impfung

Korrekt die Fehlerquelle ist je nach Test ziemlich hoch. Im schlechtesten Fall zeigen 30 % der Test ein falsche Ergebnis an !

Zitat von hereingeschneit:
Ich denke es gibt auf jeder Station Leid, nicht nur durch Covid.


Richtig. Aber das Covid leid könnte man verhindern (Impfung)

Zitat von hereingeschneit:
Jeder kann andere anstecken, auch die geimpften.


Aber nicht im gleichen Ausmaß wie die nicht geimpften.
Man schützt also nicht nur sich selbst sondern auch die Mitmenschen.

Zitat von Abendschein:
Die getestete Person ist negativ.

Ja nach Zuverlässigkeit des Test (siehe oben)

Zitat von Abendschein:
Ein Arzt verpflichtet sich immer für das Leben


Das wäre dann sich impfen zu lassen ....(aus gesundheitliche Gründe sprechen dagegen, was eine sehr kleine Minderheit betrifft)


Zitat von Abendschein:
Jetzt nicht so viele wie bei Corona das ist natürlich klar.


Ja der Unterschied ist sehr sehr sehr groß !

Zitat von koudler:
ok anderer Gedanke: wenn sich der aebteitnehmer jeden tag testet , sagen wir mal 20x 15 euro kosten, dann kann ihn der aebeitgeber nicht rauswerfen sry ist einfach nicht richtig. Und die tests sind steuerlich absetzbar wenn sie für die aebeit notwendig sind. Also eine Kündigung ist unwirksam!

Das bringt die natürlich auch erstmal immens viel wenn du jeden Monat 300Euro vorstecken darfst. Was glaubst du eigentlich wieviel man im Einzelhandel verdient das sind 300Euro nebenbei eher nicht drin. Und ja vielleicht kann man es von der Steuer absetzen und vielleicht bekommst du dann sogar anteilig etwas zurück aber ich gehe kaum davon aus, dass Verkaufspersonal mal eben 3600Euro im Jahr für Tests vorstrecken kann plus den erforderlichen PCR Test nach 5 tägiger Abwesenheit vom Betrieb ( die Regelung ist nämlich schon beschlossen)
Plus bei täglicher Testung wird sicherlich der ein oder andere Test falsch positiv ausfallen also Quarantäne bis zum negativen PCR Test. Da ungeimpft ab November mit ohne Bezahlung für diese Zeit wenn du ungeimpft bist ( auch diese Regelung ist bereits beschlossen) plus die ein oder andere Quarantäne weil irgendwer anders positiv war und du Kontaktperson bis ( auch ohne Gehalt weil ungeimpft )
Also wirklich schön rechnen kann ma sich das nicht selbst wenn Mans versucht.

Zitat von koudler:
ok anderer Gedanke: wenn sich der aebteitnehmer jeden tag testet , sagen wir mal 20x 15 euro kosten, dann kann ihn der aebeitgeber nicht rauswerfen sry ist einfach nicht richtig. Und die tests sind steuerlich absetzbar wenn sie für die aebeit notwendig sind. Also eine Kündigung ist unwirksam!

Die Schnelltests haben eine hohe Fehlerquote. Nimmt man den zuverlässigeren PCR-Test, sind pro Test, mindestens, 60 Euro zu bezahlen. Dass sie steuerlich absetzbar sind bezweifle ich.

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