MeToo
Der Arbeitgeber ist doch in der Beweispflicht. Und angenommen, er kann Home Office anbieten oder es gibt vergleichbare Positionen im Unternehmen, muss er das anbieten.
13.09.2021 19:53 • #741
MeToo
13.09.2021 19:53 • #741
Emelieerdbeer
Zitat von koudler:Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter weiterbeschäftigen, wenn er in der Position nicht mehr geeignet ist und muss eine neue Stelle innerhalb des Unternehmens anbieten
13.09.2021 19:58 • x 1 #742
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Ex-Mitglied
Zitat von koudler:@Natascha40 Mag sein in manchen Situationen. Aber für Ungeimpfte gibt es noch kein Sonderkündigungsrecht. Ist doch ganz klar, wenn die kündigung gut begründet ist , brauchts keine Abfindung. Wenn sie unbegründet bleibt, dann schon, dann ist der Mitarbeiter zu entschädigen. Der Arbeitgeber ist doch in der Beweispflicht.
13.09.2021 19:59 • #743
MeToo
13.09.2021 20:05 • x 2 #744
Fauda
13.09.2021 20:08 • x 3 #745
MeToo
Zitat von Fauda:Dass Ungeimpfte ihre Arbeitsstelle verlieren, fände ich total falsch. Das muss mit anderen Regeln und Schutzmaßnahmen abgefedert werden. Es geht nur um den möglichst großen Schutz aller vor Ansteckung und Erkrankung durch Sars-Cov-2. Und da es keine Impfpflicht gibt, darf man auch nicht durch Kündigung dafür ...
13.09.2021 20:12 • #746
Abendschein
Zitat von Seal79:prima Idee. Dann werden die geimpften zur Kasse gebeten. Macht Sinn.
13.09.2021 20:15 • #747
Ex-Mitglied
Zitat von koudler:@Natascha40 naja egal. Grundsätzlich gibt es kein Recht auf eine Abfindung, da hast schon recht. Da der Arbeitgeber klar kündigt wegen einer fehlenden Impfung, muss er Abfindung zahlen, weil es kein Kündigungsgrund ist. Kann man darüber streiten, aber sonst gäbe es schon Massenentlassungen. Ich mein in Krankenhäusern z.B. ist das im Arbeitsvertrag geregelt, wegen vorbeugenden Maßnahmen.
13.09.2021 20:17 • #748
Abendschein
Zitat von zukunft-2021:Warum greift ihr Abendschein so an, es ist jeden seine freie Entscheidung ob er sich impfen lässt oder nicht, davon hängt doch keine Freundschaft ...
13.09.2021 20:18 • #749
kritisches_Auge
13.09.2021 20:19 • x 2 #750
Luna70
Zitat von koudler:Da der Arbeitgeber klar kündigt wegen einer fehlenden Impfung, muss er Abfindung zahlen, weil es kein Kündigungsgrund ist.
13.09.2021 20:21 • x 1 #751
MeToo
Zitat von Luna70:Solange es keine Impfpflicht für bestimmte Gruppen gibt, mag das stimmen. Wenn die kommt (und je nach Ausgang der Wahl kann das sein) sieht es ...
13.09.2021 20:25 • x 1 #752
Luna70
Zitat von koudler:ja. Außerdem liest euch mal die Wahlprogramme durch. Es wird keine Impflicht geben, weil keine Partei fordert es.
13.09.2021 20:45 • #753
Cornelie
Zitat von koudler:@Natascha40 Mag sein in manchen Situationen. Aber für Ungeimpfte gibt es noch kein Sonderkündigungsrecht. Ist doch ganz klar, wenn die kündigung ...
13.09.2021 20:53 • #754
Ex-Mitglied
Zitat von melancholy2:Natascha, was versprichst Du Dir von der Impfpflicht?
13.09.2021 20:53 • x 1 #755
Cornelie
Zitat von koudler:ja. Außerdem liest euch mal die Wahlprogramme durch. Es wird keine Impflicht geben, weil keine Partei fordert es.
13.09.2021 20:55 • #756
MeToo
Zitat von Cornelie:Der Arbeitgeber muss mE nur nachweisen das die bisher ausgeführte Arbeit nicht mehr im gewohnten Rahmen erfolgen kann
13.09.2021 20:56 • #757
Ex-Mitglied
Zitat von Icefalki:Aber ein Trost gibt es: Genesen ist ja auch ein G, das man erwerben kann
Zitat von melancholy2:Viren sind ganz natürlich, normal und befinden sich überall.
Zitat von Natascha40:Denn ein Test bietet weniger Sicherheit als eine Impfung
Zitat von hereingeschneit:Ich denke es gibt auf jeder Station Leid, nicht nur durch Covid.
Zitat von hereingeschneit:Jeder kann andere anstecken, auch die geimpften.
Zitat von Abendschein:Die getestete Person ist negativ.
Zitat von Abendschein:Ein Arzt verpflichtet sich immer für das Leben
Zitat von Abendschein:Jetzt nicht so viele wie bei Corona das ist natürlich klar.
13.09.2021 20:57 • x 3 #758
Emelieerdbeer
Zitat von koudler:ok anderer Gedanke: wenn sich der aebteitnehmer jeden tag testet , sagen wir mal 20x 15 euro kosten, dann kann ihn der aebeitgeber nicht rauswerfen sry ist einfach nicht richtig. Und die tests sind steuerlich absetzbar wenn sie für die aebeit notwendig sind. Also eine Kündigung ist unwirksam!
13.09.2021 21:03 • #759
Ex-Mitglied
Zitat von koudler:ok anderer Gedanke: wenn sich der aebteitnehmer jeden tag testet , sagen wir mal 20x 15 euro kosten, dann kann ihn der aebeitgeber nicht rauswerfen sry ist einfach nicht richtig. Und die tests sind steuerlich absetzbar wenn sie für die aebeit notwendig sind. Also eine Kündigung ist unwirksam!
13.09.2021 21:04 • x 1 #760
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