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Hallo,

ich habe mal eine Frage und zwar geht es darum, dass ich schon ne längere Zeit mit bei meinem Freund unterkomme und mir dort in der Nähe auch Arbeit suchen möchte. Allerdings find ich es noch zu früh mich gleich fest zu ihm zu melden und würde daher meinen Hauptwohnsitz zu meinen Eltern verlegen. Wohnen ca. 100km weg. Wie ist das nun, kann ich dann trotzdem bei meinem Freund in der Nähe Arbeit anfangen obwohl dort nicht gemeldet bin. Oder müsste man da einen Zweitwohnsitz anmelden?

21.02.2018 19:07 • 28.02.2018 #1


5 Antworten ↓


YesItsMe0
Klar du kannst überall das Arbeiten anfangen da die Anmeldung gar nichts mit dem Arbeiten zu tun hat. Viele Leute arbeiten in einem anderen Bundesland / Bezirk... da sie jeden Tag pendeln.

Ich habe beispielsweise erst kürzlich ein Video von einer Frau in den USA gesehen die jeden Tag 6-7 Stunden pendelt und 9 Stunden arbeitet. Das macht sie schon seit 15 Jahren. Ich bin noch immer beeindruckt, weil sie wegen ihren Kindern aus der Stadt weggezogen ist da es zwar nah an der Arbeit war, aber die Gegend war voller Kriminalität und teuer. Die Mutter wollte ein besseres Leben für ihre Kinder und pendelt deswegen täglich so lange aber nur noch bis nächstes Jahr zur Rente.

21.02.2018 19:12 • #2


A


Muss ich für Arbeit einen Zweitwohnsitz anmelden?

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Gerd1965
Zitat von cupcake5566:
Hallo,

ich habe mal eine Frage und zwar geht es darum, dass ich schon ne längere Zeit mit bei meinem Freund unterkomme und mir dort in der Nähe auch Arbeit suchen möchte. Allerdings find ich es noch zu früh mich gleich fest zu ihm zu melden und würde daher meinen Hauptwohnsitz zu meinen Eltern verlegen. Wohnen ca. 100km weg. Wie ist das nun, kann ich dann trotzdem bei meinem Freund in der Nähe Arbeit anfangen obwohl dort nicht gemeldet bin. Oder müsste man da einen Zweitwohnsitz anmelden?

Bei uns ist es so, dass man einen Zweitwohnsitz anmelden muss, wenn man den überwiegenden Teil in diesem wohnt. Ist halt in Österreich so......

21.02.2018 19:17 • x 1 #3


I
Beides richtig. Mit der Arbeit hat das unmittelbar nichts zu tun. Wenn du pendelst und nicht dort wohnst, ist nix mit (Zweit-)Wohnsitz. Hltst du dich in einem Ort zu einem erheblichen Teil der Zeit ständig auf (und sei es nur im Hotel), ist die Anmeldung eines (Zweit-)Wohnsitzes pflicht. Was Erst- und was Zweitwohnsitzz its, bleibt dir überlassen. Fest ist dabei in puncto Freund ja nix, ein Wohnsitz kann problemlos wieder abgemeldet werden. Wenn das eine Mietwohnung ist, ist das ganze auch nicht zu vernachlässigen. Lebt dort regelmäßig eine weitere Person, muss das dem Vermieter angezeigt werden. Das hat Auswirkungen auf die Nebenkosten.

25.02.2018 00:17 • #4


Schlaflose
Zitat von YesItsMe0:
Ich habe beispielsweise erst kürzlich ein Video von einer Frau in den USA gesehen die jeden Tag 6-7 Stunden pendelt und 9 Stunden arbeitet


Das Beispiel ist nicht aussagekräftig, denn in den USA besteht überhaupt keine Meldepflicht.

25.02.2018 08:58 • #5


Ara
rein rechtlich hast du das als Hauptwohnsitz zu melden wo du dich überwiegend aufhältst, sprich jetzt die Wohnung deines Freundes. Rein praktisch kräht da aber kein Hahn danach, hauptsache du bekommst Post die an deine Meldeadresse geschickt wird. Interessant wird es aber zb wenn du dich arbeitslos/-suchend melden möchtest, dann sollte dein Melde- und Aufenthaltsort schon zusammenpassen...

28.02.2018 13:39 • #6





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