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D
Guten Morgen,

ich hatte meine Angst nun längere Zeit wieder im Griff. Dies habe ich mit meinem Job in Verbindung gebracht das es mir daduch besser ging.

Leider bin ich aber wieder seit 01.09. arbeitslos und ich merke so langsam das die Angst wieder kommt.

Jetzt wollte ich einen Kurs machen der bei einem Berufsförderungswerk stattfindet, aber meine Sachbearbeiterin von der Agentur für Arbeit meinte das ich ihn nicht bekomme da ich kein Rehafall bin bzw. das dieser Kurs für Menschen ist die aus gesundheitlichen Gründen wieder ins Berufsleben zurück kehren wollen.

Ist es möglich das ich diesen Kurs machen kann wegen der Angst ? Also das ist ja Richtung Gesundhit wenn man das so sagen kann. Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

Hat jemand Erfahrung ?

26.11.2018 06:43 • 26.11.2018 #1


2 Antworten ↓


la2la2
Hey,
bist du bei irgendeinem Arzt oder Therapeuten in Behandlung oder hast du alles selbst wieder in den Griff bekommen?
Sonst frage die/den mal, ob er/sie dir irgendwelche Möglichekeiten empfehlen kann.

Zitat von Daryl Dixon:
Leider bin ich aber wieder seit 01.09. arbeitslos und ich merke so langsam das die Angst wieder kommt.

Zitat von Daryl Dixon:
meine Sachbearbeiterin von der Agentur für Arbeit meinte das ich ihn nicht bekomme da ich kein Rehafall bin bzw. das dieser Kurs für Menschen ist die aus gesundheitlichen Gründen wieder ins Berufsleben zurück kehren wollen.

Warum machst du dann keine Reha, wenn es dir gesundheitlich noch zu schlecht geht und du nicht arbeitsfähig bist?

Was versprichst du dir überhaupt von so einem Kurs? Je nach Kursleiter kann das auch der größte Flop sein und auf ein Wunder solltest du nicht hoffen. Ist das reine Vermeidungsstrategie um erstmal für x Monate irgendwo hinzutingeln und so zu vermeiden, dass du vor dem nichts stehst, dich komplett neu bewerben musst usw. usf. Oder gar dass du vermeiden willst wieder normal zu arbeiten, weil es bei der Arbeit Probleme gab, wie du schreibst?


Hast du schon eine Eingliederungsvereinbarung bei deiner Sachbearbeiterin unterschrieben? So ein Vertrag soll wohl gerne mal von Sachbearbeitern erstellt werden und dann nach dem Motto Hier müssen sie einmal unterschreiben vorgelegt werden. Das ist aber ein Vertrag zwischen 2 Parteien (dir und dem Jobcenter), der FREIWILLIG geschlossen wird. Dementsprechend unterschreib es nicht blind, sondern bestehe darauf, dass für dich nicht nur Pflichten drinstehen, sondern auch Rechte. Beispiele: Dass das Jobcenter sämtliche Bewerbungskosten übernimmt, dich mit Eingliederungsmaßnahmen unterstützt, wenn bis zum xx.xx (3-4 Monate) eine direkte Vermittlung nicht gelingt,....................

26.11.2018 09:55 • #2


D
Als ich das mit der Angst richtig schlimm hatte war ich oft bei meinem Hausarzt.

Von dem Kurs verspreche ich mir das ich so schneller wieder in Arbeit komme da die Arbeitslosigkeit mich sehr belastet. Und ich möchte sehr gerne Normal Arbeiten. Was immer du darunter auch verstehen magst.

Als ich in Arbeit war ging es mir gut.

Und ich erhalte kein Hartz4 vom Jobcenter. Daher auch keine Eingliederungsvereinbarung

26.11.2018 11:24 • #3