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Abenddämmerung
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Hallo,
ich habe eine Schwerbehinderung von 50%, keine Ausbildung, war aber immer (selbständig) Berufstätig. Ich bin derzeit (sozialversicherungspflichtig) in Teilzeit, als Fahrer tätig, der Vertrag läuft aber aus bzw. diese Tätigkeit kann ich so - auch nicht länger ausüben. Bewerbungen für andere Tätigkeiten waren bisher erfolglos.
Mein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde abgelehnt. Es kann auch keine Ausbildung oder Umschulung finanziert werden.
Ziel bzw. Hintergrund war, überhaupt etwas in die Wege zu Leiten bzw. Tips von anderen.
Meine Einschränkungen reichen, um mir keine Umschulung zu finanzieren, aber nicht, um weitere Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten. Ärztliche Gutachten vom Arbeitsamt liegen vor. Im persönlichen Gespräch wurde mir gesagt, das Arbeitgeber evtl. eine Förderung bekommen könnten.
Muss, sollte ich das so akzeptieren?
Irgendwie jedenfalls alles Sackgassen, wie schon zu Beginn meines Berufslebens.
Macht es Sinn hier evtl. Widerspruch einzulegen evtl. auch um zukünftige Rechte zu wahren?
ich habe eine Schwerbehinderung von 50%, keine Ausbildung, war aber immer (selbständig) Berufstätig. Ich bin derzeit (sozialversicherungspflichtig) in Teilzeit, als Fahrer tätig, der Vertrag läuft aber aus bzw. diese Tätigkeit kann ich so - auch nicht länger ausüben. Bewerbungen für andere Tätigkeiten waren bisher erfolglos.
Mein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde abgelehnt. Es kann auch keine Ausbildung oder Umschulung finanziert werden.
Ziel bzw. Hintergrund war, überhaupt etwas in die Wege zu Leiten bzw. Tips von anderen.
Meine Einschränkungen reichen, um mir keine Umschulung zu finanzieren, aber nicht, um weitere Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten. Ärztliche Gutachten vom Arbeitsamt liegen vor. Im persönlichen Gespräch wurde mir gesagt, das Arbeitgeber evtl. eine Förderung bekommen könnten.
Muss, sollte ich das so akzeptieren?
Irgendwie jedenfalls alles Sackgassen, wie schon zu Beginn meines Berufslebens.
Macht es Sinn hier evtl. Widerspruch einzulegen evtl. auch um zukünftige Rechte zu wahren?
14.05.2025 08:05 • • 15.05.2025 #1
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