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Hallo,

ich habe eine Schwerbehinderung von 50%, keine Ausbildung, war aber immer (selbständig) Berufstätig. Ich bin derzeit (sozialversicherungspflichtig) in Teilzeit, als Fahrer tätig, der Vertrag läuft aber aus bzw. diese Tätigkeit kann ich so - auch nicht länger ausüben. Bewerbungen für andere Tätigkeiten waren bisher erfolglos.


Mein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde abgelehnt. Es kann auch keine Ausbildung oder Umschulung finanziert werden.

Ziel bzw. Hintergrund war, überhaupt etwas in die Wege zu Leiten bzw. Tips von anderen.

Meine Einschränkungen reichen, um mir keine Umschulung zu finanzieren, aber nicht, um weitere Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten. Ärztliche Gutachten vom Arbeitsamt liegen vor. Im persönlichen Gespräch wurde mir gesagt, das Arbeitgeber evtl. eine Förderung bekommen könnten.

Muss, sollte ich das so akzeptieren?

Irgendwie jedenfalls alles Sackgassen, wie schon zu Beginn meines Berufslebens.

Macht es Sinn hier evtl. Widerspruch einzulegen evtl. auch um zukünftige Rechte zu wahren?

Heute 08:05 • 14.05.2025 #1


2 Antworten ↓


Das liest sich alles sehr kompliziert wer da mitspielt, und auch lückenhaft, was da jetzt Fakt ist;
es klingt auf den ersten Blick, nicht so, als ob man mit einem kleinen Tip da weiterhelfen könnte.

Denn es geht ja um deine ganze Planung, deine ganze Geschichte beruflich, was kannst du, was nicht, was willst du, was geht, wer ist da schon mit drin, wo gibts schon rechtliche Entscheidungen und Zuständigkeiten.

ich würde damit vielleicht mal zum VDK gehen, wenn es gegen Widerspruch Ablehnung Teilhabe durch DRV geht.
Oder auch zur Caritas oder Diakonie für eine Hilfe und Beratung bei Behörden.

Wenn die DRV schon im Boot ist, könntest du bei Agentur oder JC oder wo du auch bist, mal nach einer Teilhabekonferenz fragen. Denn wenn die DRV dir was bewilligt hat (Lohnzuschzuss ja, Umschulung nein), sind in dem Moment anderen wie Agentur die Hände gebunden, aber beratend und empfehlend können sie mit dabei sein in so einer Konferenz.

Das liest sich nach so vielen Faktoren, was noch geklärt werden muss und gebündelt werden muss, da würde ich mir alles nochmal vom Berater, der mit dir über die Arbeitssituation spricht, erläutern lassen und ggf. jemanden mitnehmen dahin, der auch die ganzen Infos und Zusammenhänge mit aufnimmt..

Und dich auch mal an die Caritas für Hilfen- Beratung (Behörden) wenden oder eben auch VDK wenn es mehr um das rechtliche noch geht und Widerspruch gegen eine Entscheidung.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können halt Vieles sein. Eine Umschulung wäre da das „Beste“ aber eben auch kostspieligste für den Träger. Deshalb versuchen die Träger solche Maßnahmen nur bei hohen Erfolgschancen für eine langfristige Beschäftigung zu verwenden.

Die finanzielle Unterstützung für eine Arbeitgeber ist da meist das für den Träger probatere Mittel. Zum einen liegt die Verantwortung jemanden auszubilden beim AG und er darf den Zuschuss auch nur behalten, wenn er sich verpflichtet, den Arbeitnehmer auch für eine gewisse Zeit zu beschäftigen.

Umschulungen werden da eher Menschen gewährt, die eine fundierte Ausbildung bereits abgeschlossen haben und in diesem Beruf nicht mehr arbeiten können, es aber möglich wäre, auf der vorhandenen Ausbildung aufzubauen und somit lediglich das Tätigkeitsfeld zu erweitern. Beispielsweise könnte ein KFZ Mechatroniker der körperliche Probleme hat, durchaus zum Serviceberater umgeschult werden um dann seinen Lebensunterhalt eben fortan als ein Solcher bestreiten zu können.

Was eine abgebrochene Ausbildung angeht, so wäre aus Sicht von Kostenträgern, es ja möglich, einfach eine andere Ausbildung zu machen. Was ja manche Menschen auch tun, ohne eine Förderung durch dritte. Natürlich verdient man während einer Ausbildung weniger, als eine Fachkraft, was sich aber nach dem Abschuss und einer Weiterbeschäftigung ja ändern würde.

Allerdings sind ja auch für Auszubildende Förderungen möglich. Da gibts ein zugegebenermaßen spärliches Bafög, es gäbe Wohngeld und vielleicht auch mehr. Aber das ist natürlich mit viel Arbeit und Behördengängen verbunden und deswegen beanspruchen das vielleicht eher nur wenige.

Aber die Frage war ja, kann und sollte man dem Bescheid widersprechen. Generell muss das auf dem Bescheid sogar stehen und auch die Frist, die es bei einem Widerspruch einzuhalten gilt. Ob der Widerspruch etwas bringt, zeigt sich am Ende nur, wenn die letzte Instanz, also meist ein Gericht, das dann so urteilt. Das kostet aber in jedem Fall Zeit und ist gegebenenfalls mit nicht weniger Arbeit verbunden, sondern tendenziell mit mehr Stress und es bleibt eben immer eine gewisse Unsicherheit, wie es dann ausgehen könnte.




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