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BBrecht
Hallo, nach langer Zeit bin ich mal wieder hier.

Ich ahbe vor wenigen Tagen bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Feststellung der Behinderung gestellt, wegen meiner seit 10 Jahren existierenden Panikattafcken, die mich hjäufig zum Notarzt geführt hatten, der dann nichts körperliches feststellen konnte, wohl aber Herzrasen, Todesngtst etc.
Das gleiche hat mich auch den Job gekostet.
Bin nun in H4 und soll auf Teufel komm raus vermittelt werden, dabei weiss ich ganz genau, wenn ich mir auch noch so viel Mühe gebe, die Panikattacken holen mich auf der Arbeit bald ein und ich mus mich gäufiger AU melden, was jedesmal zur Kündigung führt.

Me4ine Frage ans Forum:

- Hat hier jemand Erfahrungen mit der Anerkennung einer Behinderung, wie hoch wird der Grad der Behindrung beiPanikleiden zuerkannt? Gibt es so besondere Vorteile bei der Jobvermittlung? Also gewisse Rücksichtnahmen, die der normale ALG2 Empfänger nicht hat?

Wär toll, wenn sich hier Mitforisten/innen fänden, die Erfahrung dabei haben.

LG BB

21.09.2012 08:52 • 28.11.2012 #1


24 Antworten ↓


C
Zitat:
Hat hier jemand Erfahrungen mit der Anerkennung einer Behinderung,
Ja.

Du hast ja dann zum Versorgungsamt einen Antrag geschickt, mit Diagnosen und den Ärzten, wo Du in Behandlung bist. Welche Diagnosen stehen da drin, nur einzig die Panikstörung?

Ich müsste nachsehen, was ich damals (erstmalig vor 3 Jahren, dann Neufeststellung vor 2 Jahren) reingenommen hab, aber es waren beim Erstantrag sicher 3 oder 4 Diagnosen und 5 Ärzte der versch. Fachrichtungen, etliche Befunde, auch aus der Klinik.

Die Zeit, also wie lange man schon an was leidet, spielt übrigens keine Rolle.

21.09.2012 09:27 • #2


A


Anerkennung als Behinderter, GdB

x 3


BBrecht
Ja, beim Hausarzt lief die ganze Geschichte zusammen, er hat einiges.

Zu Psychiatern bin ich nicht gegangen, ich hatte probiert, ohne das auszukommen und das selbst zu lösen.

Dafür existieren etliche Akten bei verscheidenen Krankenhäusern, in die ich aufgrund schwerer psychosomatischer Symptome eingeliefert wurde (Herzrasen, Herzrhythmusstörungen, Todesangstzustände) und wo man nie was körperliches fand. Müssten seit 2001 so 10 Befunde der Art sein.

Wie viel GdB hast Du bekommen?

21.09.2012 10:31 • #3


C
Wenn Du beim Versorgungsamt einen GdB wegen Panikstörung haben willst, dann brauchst Du die bestätigte Diagnose von einem Facharzt, also Psychiater etc. Und wenn Du 100 Mal in Notaufnahmen der KH warst, es reicht nicht. Und selbst wenn Du die Diagnose Panikstörung von einem FA hast und die Unterlagen zum Versorgungsamt schickst, wenn da nur die Diagnose Panikstörung eine Rolle spielt, ich schätze, viel wird da nicht bei rum kommen.

Ich hab vor 3 Jahren Diagnosen und Facharzt Befunde eingereicht, dazu noch den 5-seitigen Entlassungsbericht einer psychiatrischen Klinik, in der ich 6 Wochen war. Alles zusammen ging es da um die Diagnosen Panikstörung, depressive Anpassungsstörung, Zwangsstörung, Tinnitus, chronische Spannungskopfschmerzen, Hypertonie.

Bekommen hab ich für alles einen GdB von 40.

In der Aufregung hatte ich meine alte ADHS Diagnose nicht mit angegeben, da bin ich aber auch schon Jahre bei einem Arzt, der nur das macht (über die Charité Berlin).

Nach 1 Jahr hab ich einen Antrag auf Neufeststellung eingereicht, auch mit der ADHS Diagnose und handfesten Unterlagen, plus 2 weiteren psychiatrischen Diagnosen.

Dann gab es GdB 50 mit Ausweis und gleich für 15 Jahre.

21.09.2012 10:59 • #4


C
Ach so..., Behinderter in dem Sinne ist man ab GdB 50 und darum dann auch der Schwerbehindertenausweis (SBA). Unter GdB 50 ist es Schwerbeschädigung.

21.09.2012 11:13 • #5


Schlaflose
@BBrecht


Man kann aber ab 30GdB einen Gleichstellungsantrag stellen und wenn zugestimmt wird, genießt man, zumindest was Einstellung und Kündigungsschutz anbelangt, die gleichen Rechte. wie jemand mit 50GdB. Allerdings wird es ohne Gutachten von Psychiater/Psychologen kaum gelingen, wegen einer psychischen Störung überhaupt eine Behinderung zuerkannt zu bekommen.

Viele Grüße

21.09.2012 12:12 • #6


Peppermint
Nur für Panikattacken einen behindertenausweiss zu bekommen halte ich auch für ziemlich übertrieben....
Also als behindert sah und sehe ich mich noch lange nicht...

Unverständlich sowas...

21.09.2012 12:29 • #7


C
Zitat von Peppermint:
Nur für Panikattacken einen behindertenausweiss zu bekommen halte ich auch für ziemlich übertrieben....
Bekommt man auch nicht.
Zitat:
Also als behindert sah und sehe ich mich noch lange nicht...
Na ja..., im Prinzip ist es aber ab dann eine Behinderung, wenn es Dich in Deiner Lebensqualität deutlich beeinträchtigt.

21.09.2012 12:35 • #8


Peppermint
Ja Crazy in dem Sinne ist es eine behinderung ...aber ich kann was dagegen tun...

21.09.2012 12:54 • #9


C
Zitat von Peppermint:
Ja Crazy in dem Sinne ist es eine behinderung ...aber ich kann was dagegen tun...
Ja, man kann es versuchen.

21.09.2012 13:44 • #10


BBrecht
Zitat von Schlaflose:
@BBrecht


Man kann aber ab 30GdB einen Gleichstellungsantrag stellen und wenn zugestimmt wird, genießt man, zumindest was Einstellung und Kündigungsschutz anbelangt, die gleichen Rechte. wie jemand mit 50GdB. Allerdings wird es ohne Gutachten von Psychiater/Psychologen kaum gelingen, wegen einer psychischen Störung überhaupt eine Behinderung zuerkannt zu bekommen.

Viele Grüße


Ich hab die ja, die behinderung. Ich hoffe, die Stelle wird eine Untersuchung anberaumen, um das nachzuweisen.
Machen die das? Ich bin einfach kein Arztgänger und erzähle nicht viel drüber.
Es liegen einige Infos beim Hausarzt, die das nachweisen und eben die Befunde nach den Notarztaufnahmen.

Wie gesagt, gegen eine eingehende Untersuchung habe ich nichts einzuwenden, im Gegenteil.

21.09.2012 14:49 • #11


C
Nein, das Versorgungsamt macht keine Untersuchungen wegen GdB. Nie. Die handfesten Befunde musst Du schon haben und hinschicken.

21.09.2012 14:59 • #12


P
Du hast Panikattacken und keine Behinderung. Scheinbar hast du ja keinerlei Behandlung deiner Panikattacken begonnen oder abgeschlossen. Nur weil du immer wieder wegen Angstsymptomen ins Krankenhaus gehst, sagt das nichts über den stand deiner angsterkrankung aus. Und nicht alle menschen mit Panikattacken gehen deinen weg und vermeiden angstmachende Situationen und bleiben dem Arbeitsplatz fern. Vielleicht solltest du deinen jetzigen Umgang mit dener Krankheit mal überdenken und einen anderen weg versuchen. Du bist krank, aber nicht behindert und arbeitsunfähig auf Dauer musst du auch nicht sein. Irgendwie läuft das scheinbar etwas in die falsche Richtung bei dir.

21.09.2012 16:21 • #13


C
Prinzessin22580

Die Intensität und Beeinträchtigung einer Panikstörung bei Person X kannst Du aber auch nicht beurteilen. Mit irgendwelchen Standardsprüchen wäre ich da also auch etwas vorsichtig.

Und um es mal nicht zu vergessen, der häufigste vorzeitige Berentungsgrund ist Psyche und nicht Kopf unterm Arm haben.

Na klar kann man wegen Panikstörung einen GdB bekommen, es kommt aber auf die Schwere an und wahrscheinlich darauf, ob noch weitere Störungen vorhanden sind.

Das ist die aktuelle Tabelle (Panik/Angststörung fällt unter Neurosen), die Ziffern sind der mögliche GdB:

Zitat:
Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen

Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen: 0-20

Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung
der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive,
hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen
mit Krankheitswert, somatoforme Störungen): 30-40

Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) mit mittelgradigen
sozialen Anpassungsschwierigkeiten: 50-70

mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten: 80-100


Und ob man das nun als Behinderung ansieht, in dem Sinne sind es Behinderungen. Scheinbar bringen hier einige Leute den Begriff Behinderung nur mit Querschnittslähmung und Rollstuhl in Verbindung oder was auch immer, starke geistige Behinderung etc.

Wenn jemand wegen ständiger schwerer Depression, Panikattacken und Zwangsstörung einen GdB von 60 hat, vielleicht mit 35 Rentner ist (ich kenne so einen Fall), na klar ist der in dem Sinne ein Behinderter. Und sogar vor dem Gesetz.

21.09.2012 20:08 • #14


Peppermint
Na ich weiss nicht....ich könnte dankend drauf verzichten....

21.09.2012 20:22 • #15


C
Zitat von Peppermint:
Na ich weiss nicht....ich könnte dankend drauf verzichten....

Darum geht es doch nicht. Das hat auch was damit zu tun, in bestimmten Situationen Rechte zu haben, auch als kranker Mensch. Und krank kann man nun mal physisch und psychisch sein. Auch dauerhaft, in beiden Fällen. Es gibt genug psychische Störungen/Erkrankungen, die werden als unheilbar eingestuft. Und beschwerdefrei oder sich besser fühlen bedeutet nicht, die Krankheit für immer los zu sein.

21.09.2012 20:34 • #16


P
Der Fs hat hier nur von Panikattacken gesprochen und nichts anderem. Und diese sind nun mal gut behandelbar. Und mal davon ganz abgesehen, dass du meine Antworten als Standard ansiehst, deine sind zu diesem Thema auch nicht gerade eine Überraschung da diese dein Standard sind.

21.09.2012 20:47 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

C
Kennst Du Leute, die seit 25-30 Jahren an starken PA leiden, trotz unzähligen Kliniken, Therapien etc.? Ich ja. Du vergisst, es gibt bei jeder Krankheit IMMER einen gewissen Prozentsatz von Leuten, die quasi therapieresistent sind, wo nichts hilft.

Ja, der TE redete hier nur von PA. Aber auch die können schlimm sein und die Lebensqualität irgendwann gegen null tendieren lassen, nach Jahren vielleicht.

Es gibt auch bei reinen Angst- o. Panikstörungen Suizide und nicht mal wenige. Ich hab das Gefühl, einige unterschätzen das hier.

Klar sind die Therapieerfolge gut, die liegen laut meinem Doc bei geschätzten 60-70%. Und die restlichen 30-40%? Ar..

21.09.2012 20:55 • #18


P
Und laut meinem Doktor bei 95%. Statistiken sagen wie immer über den Einzelfall gar nichts aus. Es kann ein fall dahinter stecken wie du ihn beschreibst oder einer wie ich ihn vor Augen habe. Wissen kann man das aus den wenigen Informationen die der FS gegeben hat eh nicht. Da man aber nur nach den gegebenen Angaben Antworten kann und er ja nun mal wissen will, wie es mit der Anerkennung von Behinderung bei Panikattacken aussieht, würde ich einschätzen, wenn er nur diagnostiziere Panikattacken vorzuweisen hat, keine Therapien, dann sieht es schlecht aus für die Anerkennung. Und dabei ist die personliche Meinung ob man den weg den er da geht sinnvoll findet oder nicht, gar nicht gefragt.

21.09.2012 21:06 • #19


C
Ja, sagte ich doch auch. Nur mit PA und nichts weiter wird da nichts laufen mit GdB. Da kenne ich auch keinen und da wo es mit GdB und PA ist, da sind dann noch etliche andere Erkrankungen dazu vorhanden.

21.09.2012 21:15 • #20


A


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