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F
Hallo Leute,

gibt es jemanden unter euch, der
u.a. oder gerade wegen dem Reizdarmsyndrom einen GdB zugesprochen bekommen hat?
Und falls ja, in welcher Höhe, usw.
Wie sieht euer Leben mit der Einschränkung aus? Über Erfahrungsberichte würde ich mich natürlich freuen

Beste Grüße

28.02.2024 17:45 • 29.02.2024 #1


3 Antworten ↓


D
Was man überall im Internet lesen kann, wäre ein GDB von 20 - 30 denkbar. Kommt natürlich drauf an, dass es entsprechende Befunde von den behandelnden Ärzten gibt, die das Versorgungsamt zur Beurteilung verwenden kann. Ein Antrag ist online schnell gestellt. Dazu muss man nur die Gesundheitsfragen beantworten und eine Schweigepflicht-Entbindung für die behandelnden Ärzte ausdrucken, unterschreiben und dann hochladen und dem Antrag als Anhang beifügen. Kostet also nur etwas Zeit und Arbeit, einen GDB zu beantragen.

Interessant wirds erst, wenn die Feststellung des GDB nicht den eigenen Wünschen entspricht. Dann müsste man Widersprechen und im Zweifelsfall letztendlich vors Verwaltungsgericht ziehen.

29.02.2024 12:37 • x 1 #2


A


Reizdarm GdB

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D
Ps. Natürlich kann man auch zu einem Gutachter geschickt werden, allerdings wird gerne nach Aktenlage beurteilt und dieses Mittel (weil es ja auch Geld kostet) oft erst nach einem Widerspruch von seiten des Amtes gewählt. Ebenso kann der GDB zeitlich begrenzt festgelegt werden. Interessant ist ein GDB erst ab 30 oder höher und 50 wäre natürlich schön. Aber dazu muss eben die Erkrankung(en) schon das alltägliche Leben (nicht nur das berufliche) entsprechend erschweren.

29.02.2024 12:43 • x 1 #3


B
Warum willst du einen GDB ?

29.02.2024 16:09 • #4