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S
Hallo,

ich habe eine posttraumatische Belastungsstörung und damals hatte ich mit einem Kumpel einen Autounfall wobei der 5BWK verletzt wurde, aufgrund dessen muss ich des öfteren mal zu physiotherapie wegen den schmerzen, ich habe nun einen Gdb Antrag gestellt und hab 40 Grad anerkannt bekommen, leider weiß ich weder wie dies aufgeteilt wurde noch ob das dem ganzen entspricht!?
Habt ihr eventuell etwas darüber oder wer einen bei dem ganzen Helfen kann??

24.11.2011 22:34 • 01.12.2011 #1


16 Antworten ↓


D
Hallo,

so ziemlich am Ende Deiner Genehmigung steht die Aufteilung. Da kannst dann sehen, was anerkannt wurde und zu wieviel.
Schönen Gruß

24.11.2011 22:37 • #2


A


Behindertenantrag Gdb Hilfe!

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G
Zitat:
Habt ihr eventuell etwas darüber oder wer einen bei dem ganzen Helfen kann??


http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9216

25.11.2011 01:14 • #3


M
Du kannst entweder zu VDK gehn oder Dich beim Integrationsamt erkundigen.

25.11.2011 07:26 • #4


S
dunklerauenwald: hab nochmal alles durchgelesen aber die haben die Aufteilung echt nicht drinne, meine Ma meinte das es bei Ihrem ersten auch nicht drinne stand

@all: mit der Internetseite komm ich irgendwie nich zurecht
aber ich googel mal nach dem VDK und Integrationsamt

25.11.2011 12:17 • #5


D
Oh sorry, ich dachte nur, weil bei mir am Ende die Aufteilung genau drinne steht, wäre das bei anderen Anträgen auch so.

25.11.2011 13:36 • #6


G
Zitat von schane5891:
aber ich googel mal nach dem VDK und Integrationsamt
Das war ja eine Seite des VdK, die ich dir gegeben habe.

Hier noch deren Hauptseite: http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1 bzw. einfach http://www.vdk.de

Das Versorgungsamt muss dir natürlich mindestens eine kleine Begründung geben, welche Behinderung mit wieviel Prozent anerkannt wurde. Das muss m.E. irgendwo auf dem Bescheid stehen.
Wie die einzelnen Gutachter jedes Einzelteil des Puzzles bewerten, ist natürlich von Fall zu Fall und von Gutachter zu Gutachter etwas verschieden. Aber es gibt bestimmte gesetzliche Grundvorgaben.

Wenn du nicht durchblickst, kannst du erstmal einfach dem, der dir da geschrieben hat, einen Brief schreiben und um eine Erklärung bitten, welche Behinderung mit wieviel Prozent anerkannt wurde. Oder du rufst dort zuerst an und sagst, dass du nicht durchblickst. Entweder zeigen Sie es dir gleich am Telefon, wo es im Bescheid steht, oder du bittest sie darum, es dir schriftlich zu schicken. Du solltest es auf jeden Fall schriftlich haben, damit du es evtl. von jemand anderem überprüfen lassen kannst und evtl. auch Widerspruch einlegen kannst (Vorsicht, immer knappe Fristen, meist 4 Wochen!).

25.11.2011 13:47 • #7


S
Ja genau, steht drinne mit einem Monat Widerspruchsfrist. Deshalb bin ich auch gerade am suchen was einem bei dieser Krankheit zusteht. Ich versuche auf jeden Fall gleich mal die Frau anzurufen wegen der Aufteilung. In dem Bescheid steht wie gesagt nichts drinne, allerdings ist er auch nicht sehr lang

25.11.2011 13:54 • #8


G
Zitat von schane5891:
Ja genau, steht drinne mit einem Monat Widerspruchsfrist. Deshalb bin ich auch gerade am suchen was einem bei dieser Krankheit zusteht. Ich versuche auf jeden Fall gleich mal die Frau anzurufen wegen der Aufteilung. In dem Bescheid steht wie gesagt nichts drinne, allerdings ist er auch nicht sehr lang

Freitag nachmittag wirst du dort wohl kaum jemanden antreffen.

Was genau meinst du mit Aufteilung? Ich würde an deiner Stelle nach der Bewertung der einzelnen Behinderungsgründe fragen.

Es steht aber doch sicher auch drin, dass man die einzelnen Posten nicht einfach zusammenrechnen kann - oder nicht?

25.11.2011 13:59 • #9


C
Bei mir steht aber nicht drin, welche Prozente wofür gegeben wurden. Eigentlich wurde alles in einen Topf geworfen und dann kam raus Psychische Störungen (Neurosen), Verhaltensstörungen und dafür GdB 50 mit Ausweis (gültig bis 2025).

Eingereicht wurden Befunde mit den Diagnosen: Generalisierte Angststörung, rezidivierende Depression, ADHS, schizoide Persönlichkeitsstörung. Aber wie gesagt, keine dieser Diagnosen steht im Bescheid.

Man muss aber wissen, zusammengerechnet wird nichts. Viele denken, 4 Diagnosen und dann wird das eben 10+15+10+15 = GdB 50. Die nehmen die schlimmste Diagnose mit dem höchsten GdB Satz. Darum ist es auch so, manche Leute haben schon GdB 40 und reichen dann noch eine neue Diagnose ein, die allein 10 bringen könnte und in der Hoffnung, es werden dann 50. Ist aber nicht so, es bleibt bei 40. Und wenn man Pech hat, wollen die den alten Kram überprüfen und kommen zu einer Besserung und dann werden aus den 40 noch GdB 30. Da sollte man also vorsichtig sein.

25.11.2011 14:22 • #10


S
Ach, ich dachte das wird zusammengerechnet!? In der Tagesklinik haben viele gesagt das sie immer noch sachen suchen welche dazu gerechnet werden könnten!?

Leider hab ich wirklich keinen mehr erreicht, rufe aber gleich Montag früh da an.

25.11.2011 18:03 • #11


C
Nein, es wird definitiv nichts zusammengerechnet.

25.11.2011 18:58 • #12


D
Wie es wird nichts zusammengerechnet?
Bei mir ergeben doch auch verschiedene Belastungen einen insgesamten GdB.

25.11.2011 19:00 • #13


C
Doch, es wird schon erstmal zusammengerechnet, aber eben nicht 3 Diagnosen und dann 3 mal Punkte. Die nehmen die Krankheit mit den höchsten Punkten und betrachten dann den Rest der Diagnosen und machen da ne Summe draus. Beim Erstantrag wird da noch irgendwo halbwegs zusammengerechnet. Da sind aber auch oft 3 Diagnosen und man meint, es könnte GdB 60 werden und dann wird es 30.

Viele stellen aber später noch einen neuen Antrag, Neufeststellung nennt sich das. Und wenn man da, wie bei mir, schon GdB 40 hat und es kommen noch 2 Diagnosen dazu, die laut Katalog je 20 haben, dann wird es kein GdB 80, sondern meist 50. Über GdB 50 kommt man ganz schwer.

Beispiel: Wenn ich wegen Asperger GdB 50 bekomme und dann reiche ich in 2 Jahren noch mal Diagnosen in der Neufeststellung nach und da ist z.B. Depression und Angststörung dabei, dann werden es trotzdem nicht mehr als 50, weil jede der neuen Diagnosen weit unter dem schon vorhandenen GdB 50 liegt. Es wird nichts addiert. Sonst würde es ja auch Leute mit GdB 300 geben.

25.11.2011 20:06 • #14


D
Ah alles klar, jetzt hab ich es verstanden Dankeschön für die Erklärung!

25.11.2011 20:39 • #15


S
So, ich habe Montag auch nochmal auf dem Amt angerufen und gefragt wie die zu diesem Ergebniss gekommen sind.

Ich habe bekommen:

Posttraumatische Belsatungsstörung 30 Grad
Chronische Schmerzen Wirbelsäule 20 Grad

das erste und höchste wird mit 30 Grad berechnet und das weitere wird der mittelwert von 10 Grad errechnet, somit ergibt alles 40 Grad.

01.12.2011 15:00 • #16


C
Ja, weil eben nicht 30+20 zusammengerechnet wird. Ich hab 50 und einzeln genommen wären es vielleicht auch 30+20+20, macht aber auch keine 70, sondern GdB 50.

Und wenn man dann später bei einem Neuantrag gern 50 hätte und hat schon 40, dann muss da aber auch eine Sache neu dazu gekommen sein und die muss allein schon 40 oder 50 haben. Wenn nicht, dann bleibt es bei 40.

Wie gesagt, man kann auch runter gestuft werden. Ich wäre also bei Neuanträgen sehr vorsichtig. Ok, man kann versuchen, auf 50 zu kommen, weil darunter ist eh nichts wert, aber mit den 50 würde ich mich dann auch begnügen.

01.12.2011 15:11 • #17


A


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