Pfeil rechts
6

A
Bei mir landete ein Schreiben im Kasten, dass die Mieter wegen des Auslaufs der Belegungsbindung einen Antrag auf Mietzuschuss stellen können.
Weil ich in einer anderen Wohnung bereits damit beschäftigt war, habe ich in der neuen Wohnung bisher keinen Antrag gestellt, weil das nur dann bewilligt wird, wenn man vor 2016 eingezogen ist.

So war das mal.
Zufällig gefunden:
Jetzt gibt es das 2. Änderungsgesetz des Wohnraumgesetzes soz.bau. Dort gibt es keine Stichtagsregelung mehr. Prima
Aber, was mir bei der Recherche aufgefallen war: es gibt nun eine Verpflichtungsmiete, statt wie bisher die Kostenmiete. (oder beides?)
Ich hatte gerade eine unübersichtliche Erhöhung der Kostenmiete - kurz vor dem Inkrafttreten

Interessiere mich, wie hoch denn die Verpflichtungsmiete gewesen wäre?
Meiner Recherche nach ist das ein inoffizielles Ding zwischen der Förderbank und dem Vermieter. what?
Was ist denn besser? Kostenmiete oder Verpflichtungsmiete? Oder kommt die noch mit Verspätung und es wird noch teurer?

Falls jemand etwas darüber weiß, wäre ich für eine Information dankbar.

Morgen kann ich mich dann wieder mal durch Papierberge wühlen, weil alles nachgewiesen werden muss.

Dabei fällt mir noch was ein, die Bank /Zuschussstelle will bei schwerer chronischer Erkrankung Nachweise sehen.
Was ist schwer (dehnbarer Begriff) und was machen die mit meinen Daten? Erfährt wohlmöglich der Vermieter, welche Krankheiten ich habe? Volle EM auf Dauer und behindertenausweis sollte doch reichen als info, oder wie ist das zu verstehen?

20.09.2023 23:57 • 22.09.2023 #1


13 Antworten ↓


M
Klinngt irgendwie verwirrend, aber daa stellen sich bei mir trotzdem 2 bis 3 Fragen: Hast du mal bei der Verbraucherzentrale gefragt ob die sich das mal ansehen können und dir weiterhelfen? Ich kann da nicht direkt rauslesen, ob du oder eine andere Stelle die Miete für dich übernimmt aber wenn ja, dann bräuchtest du eigentilch nur die Unterlagen an diese Stelle (bzw Amt) schicken, oder?
Ich bin mir nicht 100%ig sicher wie das bei der Bank läuft oder laufen soll, aber normalerweise sind die Stellen/Behörden selber dafür zuständig medizinische AKten anzufordern, wenn die welche brauchen. Du bräuchtest dann nur deine Einwilligung bzw Schweigepflichtentbindung dafür einreichen. So kenne ich das zumindest ...
Der Vermieter selber sollte das nicht Erfahren - allerdings kannst du deine Krankheiten selbst bei dem zum Vorteil utzen, da es unter bestimmten Umständen dann sogar zu einer reduzierten Miete kommt und (wenn ich mich jetzt nicht ganz irre, von daher leg ich meine Hand da jetz nicht für ins Feuer) hättest du bei bestimmten (medizinischen) Umständen sogar einen Kündigungsschutz. D.H. dürfte dich dann keiner ohne weiteres - und besonders ohne Alternative - nicht trauswerfen.
Vielleicht hilft dir das ja weiter, hatte da mal beim Überfliegen was dazu gesehen: https://www.berlin.de/jobcenter/_assets...refrei.pdf

21.09.2023 00:21 • x 1 #2


A


Sozialer Wohnungsbau/Verpflichtungsmiete?

x 3


A
@Marc_Sky ja, stimmt, da gibt es einen gewissen Kündigungsschutz. Auch ein Grund weshalb ich jetzt noch nicht alles blank legen möchte. Ich habe ja (noch) keine Kündigung bekommen und möchte dem Vermieter nicht jetzt schon die Worte in den Mund legen, weshalb er mir vielleicht am besten kündigen könnte. Falls Du verstehst, was ich meine.

Es ist sowieso die Frage, ob ich das Kreuz an der Stelle machen sollte. Es gibt einen weiteren Platz zum Ankreuzen für die Schwerbehinderung und auf dem Ausweis stehen keine Diagnosen.
Wenn das nur einen einzigen Vorteil ergeben würde (zb. Wohnungsgröße + 20%) dann reicht ja auch ein Kreuz und man könnte das Ganze umgehen.

Leider kann man nicht in deren Richtlinien und Gesetzesauslegungen gucken.
Wenn es ein Amt wäre, wie Rentenversicherung, Versorgungsamt, Jobcenter o.ä., ist es ja ok, dass die das dem entsprechenden Arzt vorlegen müssen, um entscheiden zu können.
Aber eine Bank?

Das von der Bank ist eine Sonderzahlung für max. 24 Monate bis zum Ende der BelegungsBindung. Mehr gibt es nicht. Das ist keine Leistung nach dem SGB

21.09.2023 00:40 • #3


silverleaf
Hallo Allessch,

ich kann nur ein bisschen was zum zweiten Teil Deiner Frage sagen (beim ersten Teil kenne ich mich nicht aus).
Meiner Erfahrung nach läuft es so:

Zitat von Allessch:
Erfährt wohlmöglich der Vermieter, welche Krankheiten ich habe?

Nein, das darf nicht passieren.
Keine nicht-medizinische Stelle (falls nicht irgendwie anderweitig an Schweigepflichten gebunden) darf Details Deiner Erkrankungen erfahren. Weitergegeben werden nur Ergebnisse von Begutachtungen/ Einstufungen, die ein Arzt/Gutachter vorgenommen hat.
Dein Behindertenausweis ist dafür ein gutes Beispiel: Auf diesem Ausweis steht nur der Grad der Behinderung, keine weiteren Infos. Wenn Du den irgendwo vorzeigt, weiß die andere Person nur, dass Du behindert bist, aber nicht, warum. Anders ist es bei dem Bescheid, den Du zusätzlich vom Amt zugeschickt bekommst, da stehen (wenn auch in verkürzter Form) Begründungen (und manchmal Diagnosen) mit dabei, z.T. in zusammengefasster Form. Bei mir steht zum Beispiel Multiple Sklerose und psychische Leiden drin. Meine diversen psychischen Diagnosen wurden nicht näher aufgeführt, sondern in dem Sammelbegriff psychische Leiden zusammengefasst. Die Multiple Sklerose steht explizit drin.
Darum ist der Bescheid auch nicht für jedermanns Augen bestimmt.

Bei vielen offiziellen Stellen oder Ämtern ist es so, dass man, wenn man dort medizinische Befundberichte o.ä. hinschickt, diese in einen extra Umschlag steckt, diesen verschließt und mit dem Hinweis vertrauliche medizinische Unterlagen kennzeichnet, damit nur medizinisches Personal (oder andere Personen, die an Schweigepflichten gebunden sind) die konkreten Details einsehen können.

Falls der Vermieter also überhaupt Infos einholen darf , darf er nur erfahren, ob du irgendwelche Ansprüche/ Zuschüsse hast/bekommst, aber nicht, warum.


Was die Schwere der Erkrankung angeht:
Da haben verschiedene Stellen verschiedene Modelle, wie sie die Schwere von bestimmten Erkrankungen werten und einschätzen. Beim Grad der Behinderung haben z.B. verschiedene Erkrankungen (je nach ICD-Diagnose) einen bestimmten Bereich eines Punktwertes, der zugrundegelegt wird. Dieser setzt sich zusammen aus der Erkrankung an sich und der konkreten symptomatischen Ausprägung (beim konkreten Patienten sind ja vielleicht nicht alle Symptome einer Erkrankung voll ausgeprägt).
Auch wenn es manchmal hart klingt, aber auch Ärzte und Therapeuten sprechen ja vom Krankheitswert bestimmter Erkrankungen (so hat eine schwere Depression einen höheren Krankheitswert als eine mittlere oder leichte Depression, die im ICD 10 aufgeführten verschiedenen Persönlichkeitsstörungen hatten/haben auch unterschiedliche Krankheitswerte, wurden also nicht alle als gleich schwer betrachtet und bei Gutachten unterschiedlich berücksichtigt).

Durch Deinen Behindertenausweis und die EM wurde ja schon eine Einschätzung von Ärzten vorgenommen, vielleicht recht das ja schon aus.
Beim Grad der Behinderung wird ja auch ein Unterschied gemacht zwischen GdBs von unter 50% und über 50%, alles über 50% gilt als Schwerbehinderung, da ist das Wort schwer dann ja quasi schon enthalten.
Zitat von Allessch:
Volle EM auf Dauer und behindertenausweis sollte doch reichen als info, oder wie ist das zu verstehen?

Ich würde da nachfragen, könnte mir aber auch gut vorstellen, dass das ausreichen müsste, da ja schon Ärzte und Gutachter eine Begutachtung vorgenommen haben.

Ich wünsche Dir alles Gute!

LG Silver

21.09.2023 00:48 • x 2 #4


A
@silverleaf Danke für die ausführlichen Infos!, das klingt schonmal gut. Ich probiere es dann mal mit dem Rentenbescheid und dem Behindertenausweis. ohne Diagnosen.

21.09.2023 00:57 • x 1 #5


A
Ich weiß jetzt schon mehr. Habe telefoniert. Man braucht nur die Einkommensunterlagen und den Schwerbehindertenausweis ohne Diagnosen.

21.09.2023 11:14 • x 1 #6


M
Zitat von Allessch:
Falls Du verstehst, was ich meine.

Ja ich denke ich weiß in welche Richtung da möchtest, deswegen ja nicht nur Kündigungsschutz, du hat ggf sogar mehr Rechte überhauot eine Wohnung beziehen und halten zu dürfen, der Kündigungsschutz kommt da ja noch obendrauf. Plus ggf verminderte Miete - die wird auf die eigentliche Kaltmiete angerechnet und ob dann solche Sonderfällee wie bei dir imm Moment dann noch obendrauf berechnet weden ... verstehst? Von daher die Empfehlung, dass du dich an die Verbraucherzentrale wendest, dann an die Steölle bzw Amt, dass dir die Miete zahlt (die knennen sich beide besser in solchen Fällen aus als wir und können da auch so als Amt etwas mehr machen da mehr Gewicht), ggf wäre Mieterschutzbund oder sowas noch gut.


Zitat von Allessch:
... auf dem Ausweis stehen keine Diagnosen.

Wirst du direkt dadrauf auch niue finden, wegen Datenschutz. Das kann jede Stelle (auch die Bank und auch duselbst) bei der Stelle abfragen, die den Ausweis ausgestellt haben (bei mir wäre das zb die LaGeSo) bzw eventuell auch beim Rentenversicherer. Die Bank - wie jede andere öffentliche Stelle, Firma und Privatperson - haben zwara Rechte, aber auch Pflichten. Und die können die nicht ohne weiteres auf andere abwälzen (da könntest du dir im Notfall auch einen Antwalt nehmen, wenn du Sozialbezüge bekommst kannst du alle 3 Jahre auch eine Kostenübernahme beim Sozialgericht beantragen. Das geht bei denen echt fx (maximal 2 Wochen wenns langsam läuft))

Zitat von Allessch:
Leider kann man nicht in deren Richtlinien und Gesetzesauslegungen gucken.

Kannst du. Es gib hier immernoch ein Informationsrecht, besondersd wenn es um deine persönlichen Daten geht MÜSSEN die dir Auskunft geben, sonst machen die sich selebr strafbar. Und gerade Banken fahren da einen schmalen Grad.

Du brauchst absolut keine Angst haben jemanden ans Bein zu pinkeln, oder dass du ganz ohne Recht dastehst, nur weils eine große Institution ist. Was glaubst du, wie oft gerade solche tagtäglich verknackt werden und teils nicht zu knapp Nur reden die da natürlich nicht drüber wegen Imageschaden und Vertrauensverlust - dann gibts auch keine Kunden mehr, also auch kein Geld von denen

21.09.2023 15:10 • x 1 #7


A
So, über 2 Std für Antrag und Unterlagensuche, kopieren etc. Das ist echt anstregend für mich, selbst, wenn es eigentlich ganz einfach ist im Vergleich zu anderen Anträgen.

Falls die wirklich mit einer Kündigung kommen sollten (hoffentlich nicht), dann gehe ich definitiv zur Mieterberatung.
Ich bekomme keine Sozialhilfe, sondern normale Rente wegen Em. Deshalb zahle ich die Miete selbst. Der Zuschuss kommt gerade richtig.

Die Mieten in meinem Umfeld sind extrem gestiegen, selbst im sozialen Wohnungsbau in Maßen. Deshalb ja auch die Frage, wie hoch wäre diese seltsame Verpflichtungsmiete?

Der Wohnungsmarkt ist leer. Kündigung würde bedeuten Obdachlosigkeit oder bei Mama einziehen. Lebensmittel sind ja inzwischen auch extrem teuer geworden.

Nächste Fragen: muss ich davon Steuern zahlen?
Zählt es als Einnahme z.B. beim Zahnersatz oder anderes?
Womit man sich so rumschlagen muss

21.09.2023 17:02 • #8


M
Ja glaube ich dir gerne, dass das anstrengend ist, kenne das selber. Aber da musst du wohl durch - oder ergibst dich deinem Vermieter, zahlst dementsprechend mehr oder bekommst eine Kündigung. Persönlich wäre das für mich das größere Übel. Und - auch wenn ich das jetz zum dritten Mal sage - du kannst dir Hilfe holen, die den Hauptteil der Arbeit dann sogar für dich übernehmen. Das kann ggf zwa auch was kosten, aber angesichts der Konsequenzen ist das auch das kleinere Übel (auf längere Sicht ist eine Einmalzahlung nichts gegen eine dauerhaft höhere Miete).

Ich kann deine Sorgen da durchaus verstehen, aber lies dir den Link oben mal durch und frage bei den Stellen nach.

Zitat von Allessch:
Nächste Fragen: muss ich davon Steuern zahlen?
Zählt es als Einnahme z.B. beim Zahnersatz oder anderes?

Wieso solltest du Steuern Zahlen? Ich sehe da keinen Zusammenhang, da du Miete zahlst. Webb du VERmietr wärst - und dadurch Einkommen (durch eigene Leistungen aka Arbeit, eigenen Dienstleistungen oder entgeltlichen Verleih/Vermietung deines Eigenen Besitz) generierst - dann ja, aber nicht als Mieter selber.
Auch bei einem Zahnersatz musst du (bis auf die reguläre Umsatzsteuer natürlich) keine Steuern bezahlen. Oder setzt du die anderen Leuten ein? Selbst wenn ein Amt die Kosten für dich übernimmt ist das an sich kein steuerlich relevanter Betrag, da das dann zu einer Grundsicherung gehört. Da kannst (und solltest) du dich auch an deinen Sachbearbeiter wenden, wenn du Sozialleistungen in Anspruch nimmst
An sich ist das nich so schwer wie die meisten denken - nur extrem nervend und ziemlich anstrengend. Ein Hurra auf die deusche Bürokratie!

21.09.2023 17:16 • #9


A
@Marc_Sky aalso, ich beziehe keine Hilfe vom Jobcenter. Der Link passt also nicht so richtig. Meine Rente ist zu hoch für die sog. Grundsicherung.
-
Steuern muss man ja eigentlich von allen Einnahmen entrichten. Die Miete ist für das Finanzamt uninteressant. Ob dieser spezielle Mietzuschuss zu den steuerlichen Einnahmen gehören würde, war gemeint.
-
Wenn ich nun zB. Zahnersatz bekomme, muss ich den ja bezahlen. Weil mein Einkommen aber niedrig ist, bekomme ich dann aber den gleitenden, doppelten Festzuschuss von der Krankenkasse.
Nun habe ich mit diesem Mietzuschuss ja in Zukunft ein Mehr an Einnahmen oder zählt der nicht dazu?

So meinte ich das. Ich hoffe, ich habe mich jetzt richtig ausgedrückt.

was die Rennereien zu irgendwelchen Beratungsstellen betrifft, würde ich das nur im allerschlimmsten Fall machen. Hat was mit meiner Krankheit zu tun.
Heute mit dem Taxi zum Zahnarzt und zurück hat mir schon gereicht.

21.09.2023 17:49 • #10


M
Zitat von Allessch:
ich beziehe keine Hilfe vom Jobcenter. Der Link passt also nicht so richtig

Der ist als Richtwert gültig, da Sozialhilfen auch auf diesem Niveau gelten und das meiste rechtlich genaus übertragbar und gültig ist.

Zitat von Allessch:
Ob dieser spezielle Mietzuschuss zu den steuerlichen Einnahmen gehören würde, war gemeint.

Nein, da wie du schon sagst ...

Zitat von Allessch:
Weil mein Einkommen aber niedrig ist, bekomme ich dann aber den gleitenden, doppelten Festzuschuss von der Krankenkasse.

Ein zuschuss ist und der (soweit nicht gesondert geregelt) wie der Name schon sagt ein Zuschuss ist. Die werden idR durch Steuern und Cersicherungsbeiträgen (in diesem Beispiel) gezahlt. Ähnlich ist es bei Mietzuschüssen und wenn du sagt, dass deine Rente schon sehr niedrig ist würde ich dir da wirklich dringenst anz Herz legen zumindetsend prüfen zu lassen, ob du nicht Mietzuschussberechtigt bist. Normalerweise brauchst du da nur einen formlosen Antrag stellen, Kontoauszuüge der letzten 3 Monate in Kopie einrechen und ein Formular ausfüllen (da wird eigentlich nur gefragt, wieviel du im Monat bekommst, musst deine Konten angeben, z.B Giro, Sparbuch etc und ob du ein eigenes Auto hast oder irgendwelche Immobilien oder sonstige Wertgegenstände). Klingt nach viel Arbeit, ist es aber an sich nicht.

Einnahmen hast du aber so wie ich das rauslese fallen die unters Sozialgesetz, sind also nicht steuerpflichtig. Auuser du arbeitest nebenbei noch (erbringst also Eigenleictung bzw eine Dienstleistung), das wäre dann eine andere Baustelle und steuerpflichtig. Ansonsten sagts der Name schon: Zuschuss.

Ich denke du hast das da schon recht verständlich zusammengefasst

Zitat von Allessch:
was die Rennereien zu irgendwelchen Beratungsstellen betrifft, würde ich das nur im allerschlimmsten Fall machen. Hat was mit meiner Krankheit zu tun.

Gut, du musst da auch nicht persönlich hin. Die rennereien kannst du ganz einfach umgehen, indem du entweder da anrufst, einen Brief schreibst oder ganz unkomplziert eine Mail schreibst. Bei der Verbraucherzentrale *kann* es sein, dass du für etwas tiefere Beratuung was zahlen musst, aber (wenn ich mich nicht irre) sind das auch nur was zwischen 5 und 15 Euro, also noch vertretbar. Wenn du da ansagts, dass du eh wenig Geld zur Verfügung hast können die da vielleicht auch noch ein wenig was dran drehen. Zumindest hast dus dann ohne Gerenne und sofort schriftlich.

Zitat von Allessch:
Heute mit dem Taxi zum Zahnarzt und zurück hat mir schon gereicht.

Glaube ich dir zu gerne und kenne den Stress und die Kosten selber. ABER: Je nachdem wie schwer deine Erkrankungen sind (z.B wenn du ein G auf (d)einem Schwerbehinderrtenausweis eingetragen hast) kannst du entweder zumindestens einen Teil, in sehr schlimmen Fällen (z.B. - und ohne zu übertreiben - beide Beine gebraochen, kannst keine Krücken verwenden und der Weg zu weit für einen Rollstuhl ist) evtl sogar den ganzen Betrag von der Krankenkassde zurückerstatten lassen. Da brauchst du nur eine Quittung der Taxifahrt mit begründung bei deiner Versicherung einreichen. Deine Krankenakten haben die eh und können das dann abgleichen.

Und ich weiß, viel Schreiberei, viele Formulare etc. Das habe ich genauso, irgendwann kannst du die blind im Schlaf ausfüllen und sind eigentlich nich schwer zu verstehen oder auszufüllen und brauchst auch keine Romane an Anschreiben hinschicken. Da reiche meist wirklich kurze Anschreiben bzw Dreizeiler mit der Sachlage, Frage zum Anliegen und Begründung, fertig. Dann haust das Datum und deinen Willie drunter und wartest ab (je nach Amt/Stelle und Auslastung sind das idR 4-6 Wochen - solang das nicht ein frustrierter Sachbearbeiter ist, der eh keinen Bock hat, aber da hilft dann nur anrufen anrufen anrufen und den solange nerven bis der was unternimmt)

21.09.2023 18:42 • #11


A
Nochmal: es geht nicht um den Mietzuschuss nach dem SGB, also keine Sozialhilfe, kein Wohngeld. Der Kontostand ist unerheblich.

Es handelt sich um einen Zuschuss der Förderbank, welcher

höchstens 2 Jahre lang gezahlt wird, wenn im sozialen Wohnungsbau die Belegungsbindung wegfällt und man mehr als 30% des Einkommens an Miete bezahlt.
Diesen Antrag werde ich auch stellen.


Rente muss man übrigens versteuern, abhängig von der Höhe des Freibetrages, der Rente und dem Rentenbeginn. Noch liege ich unter der Grenze, muss aber möglicherweise zusammen mit diesem Zuschuss der Bank dann doch etwas zahlen. Nur darum geht es mir.

Wahrscheinlich ist das mit dem Programm der IBB zu unbekannt, als dass es jemand weiß.
Aber hätte ja sein können.

22.09.2023 12:28 • #12


M
Bleib mal bitte ruhig. Wenn du zwischendurch mit sozialem Wohnungsbau ankommst und Rente vor dem eigentlichem Rentenalter beziehst und mit Zuschüssen kommst vermittelt das dementsprechend auch ein etwas anderes Bild. Und ich sage auch trotzde immernoch: Wenn deine Rente (egal welche du auch bekommst) nicht ausreicht um deine Miete zu zahlen (wo ich nichtmal weiß ob du in einer Sozialwohnung wohnst oder nicht) kannst du dich TROTZDEM unabhängig von deienr Bank an eine andere Stelle wenden und da nach Zuschüssen (alias Wohngeld) fragen. Das wäre wesentlich wenger kompliziert als über eine Bank zu gehen und dort irgendwelche uns unbekannte Zuschüsse anzufordern.

Wenn es - wie du schon selber sagst - so unbekannt ist wäre es sinnvollerweise sowieso der erste Schritt sich bei DENEN (deiner Bank bzw deinem Berater, Sachbearbeiter der Bank oder wie auch immer) zu melden und ort einfach mal nachztufragen was das bedeutet und wie es jetzt weitergeht.
Alleine schon aus de Fakt, dass wir deine Unterlagen nicht sehen (und ich frage NICHT danach, dass du die veröffentlichst) und wissen, was da drin steht - das kann im Detail, nach denen du da fragst, in erster Linie die. Bedenke, dass das hier ein Selbsthilfeforum für psychisch beeinträchtigte ist und keine Finanz-, Anlagen- oder Mietberatungsstelle ist. Dudarfst trotzdem, fragen, aber das ist da für das Forum hier etwas sehr speziell.

Trotzdem noch viel Glück.

22.09.2023 13:23 • #13


A
Keine Sorge, ich bin gerade entspannt und habe das nur geschrieben, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Ich weiß, dass Du es gut gemeint hast.

Vielleicht ist das ja auch für andere interessant. Wer seine Miete nicht mehr zahlen kann, bzw. von Verdrängung bedroht ist, ist auch psychisch belastet.

Falls das hier nicht gewollt ist. bitte löschen.

Ich wohne im sozialen Wohnungsbau, deren Belegungsbindung bald ausläuft.

Ich habe keinen Anspruch auf Wohngeld oder Sozialhilfe oder auch Grundsicherung. Das weiß ich.

Es geht um das Wohnraumgesetz Berlin (WoG Bln). Danach bekommt man unter bestimmten Voraussetzungen diesen Zuschuss. Bearbeitet wird das im Auftrag der Regierung von der IBB, einer Bank, die auch die Förderkredite für den sozialen Wohnungsbau vergibt.
Also hochoffiziell.

Alles weitere werde ich dann mit dem Sachbearbeiter klären.

Danke und auch viel Glück!

22.09.2023 14:34 • #14


A


x 4





Auch interessant

Hits

Antworten

Letzter Beitrag