Zitat von Funker: seit 10/23 krankgeschrieben und Aussteuerung in 03/25. Mein AG brauch Planungssicherheit und hat ja Kosten(Urlaubsgeld) in meiner AU. Dann kann ich das mit Kündigung schon verstehen. Na und nach Kündigung folgt dann Meldung bei AfA.
Dazu möchte ich was sagen. Obwohl ich bei meinem letzten AG selbst gekündigt habe und mir mein Psychiater attestiert hat, dass ich dies aus gesundheitlichen Gründen tat und es keinen Nachteil bei der AfA hatte, würde ich nicht empfehlen, selbst den Job zu kündigen.
Auch einen Aufhebungsvertrag würde ich tunlichst vermeiden.
Wenn ihr euch dahingehend einigen könnt, dass Du bei einer Kündigung keine Kündigungsschutz Klage einreichen wirst, dann soll er Dir betriebsbedingt kündigen. Mit so einer Kündigung hast Du jedenfalls keine Sanktionen seitens der AfA zu erwarten.
Falls er das täte, könntest Du Dich einfach nicht weiter Krankschreiben lassen und Dich der AfA als arbeitsfähig arbeitssuchend zu Verfügung stellen. Also als normaler Arbeitsloser mit ALG1 Bezug, der ja in deinem Alter dann bis zur Rente geleistet würde.
Solltest Du aufgefordert werden, Dich zu bewerben, dann tu es. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bewerbung irgendwelche Früchte tragen könnte, geht doch eher gegen null, so kurz vor der Altersrente. Der Vorteil ist halt, als Alg1 Bezieher bekommst Du noch Rentenpunkte bei der DRV, denn es werden ja Beiträge geleistet.
26.09.2024 13:24 •
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