@Funker
Also Du bist aber noch nicht gekündigt, ist dass richtig?
Hast Du einen GDB? Falls nicht, wäre es gut einen zu beantragen. Wäre der 50 oder höher, könntest Du abschlagsfrei früher in Altersrente. Ansonsten wirst Du ja wohl nicht früher in Altersrente gehen können, ohne Abschlag.
Wenn Du nicht gerade eine Koryphäe in Deinem Beruf bist, wirds schwer mit 62 noch eingestellt zu werden.
Ich verstehe aber nicht, wo jetzt ein Problem besteht. Du sollst einen Rehaantrag bis Dezember gestellt haben, also mache das. Dein Krankengeld geht noch bis März, sofern Du weiter durchgehen krankgeschrieben wirst, also schau das Dein Arzt das macht. Wenn die Aussteuerung ansteht, wirst Du einen Brief der Krankenkasse bekommen, in dem das steht und damit meldest Du Dich bei der Agentur für Arbeit und beantragst ALG1. Die Agentur wird durch ihren MD deine Arbeitsfähigkeit prüfen lassen. Je nach dem wie Leistungsfähig Du dann eingeordnet wirst, stehst Du dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung oder eben auch nicht, oder mit Einschränkungen. Und wenn während der Krankschreibung die Kündigung kommt, lass Dich trotzdem weiter krankschreiben und melde Dich aber umgehend Arbeitssuchend bei der AfA. Den Unterschied der Meldearten Arbeitssuchend und Arbeitslos kennst Dunja sicher.
Solltest Du bis dahin nicht schon in der Reha gewesen sein, kann die AfA Dich auch auffordern einen Reha Antrag zu stellen und Du kannst ja dann sagen, das Du das schon gemacht hast. In der Regel wird man Dich dann erstmal mit Vermittlungsvorschlägen verschonen. Viel Mühe werden die sich eh nicht geben, um Dich nochmal in Arbeit zu bringen. Denn die wissen schon um die Vermittlungshemmnisse. Wenn Du dann im ALG1 Bezug bist, solltest Du dich beraten lassen, ob eine Rente oder EM Rente in Frage käme und dann entsprechend beantragen.
11.10.2024 05:56 •
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