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M
Guten Abend,
Ich arbeite neben der Schule im Verkauf. Weil die Abiturprüfungen immer näher kommen, habe ich heute gekündigt. Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Nunja das Problem ist ich muss noch bis 31.03 arbeiten! Das ist doch unfug. Das sind dann doch 8 Wochen! Ich kapiere das nicht und kann das nicht einsehen. Ich brauche ja die Zeit zum lernen.

Kennt sich da jemand aus und kann mich beraten?
Kann man Urlaub in der Kündigungsfrist beantragen?

02.02.2016 22:45 • 02.02.2016 #1


6 Antworten ↓


Icefalki
Mistake, ich denke, wenn du heute erst gekündigt hast, bist du für die 4 Wochen zu spät, wolltest wahrscheinlich Ende Februar fertig sein?

Meine ganz laienhafte Antwort.

Kannst du mit dem Arbeitgeber nicht reden?

02.02.2016 22:56 • #2


A


Kann man Urlaub in der Kündigungsfrist beantragen?

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hase1510
Vier Wochen Kündigungsfrist sind in der Regel während der Probezeit. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3Monate. Wie viel Urlaubstage hast du denn. Grundsätzlich kann man, sofern Resturlaub vorhanden ist, auch während der Kündigungsfrist Urlaub nehmen.

02.02.2016 23:04 • #3


Jonas
Aushilfsjob/Nebenjob sind auf keinen Fall 3 Monate . Falls nichts anderes im arbeits Vertrag geregelt sind es 4 Wochen. Zum 15 oder Monats Ende. So ungefähr steht es auch im BGB. Die 4 Wochen sind dann natürlich verpflichtend . Aberkannt du mit denen nicht reden ? Ansonsten gibt es natürlich noch die fristlose Kündigung, weil du schwer gemobbt wirst auf der Arbeit ...... Aber generell ist das Reden mlt den Chefs , gerade in einem aushilfsverhältnis sinnvoller

02.02.2016 23:17 • #4


M
Meine Chefin ist keine Person mit der ich freiwillig reden möchte. Sie hat ab morgen Urlaub für 1 1/5 Wochen. Da werde ich morgen bei der Stellvertretung nachfragen.

In meinem Vetrag steht 4 Wochen. Und ja ich habe noch Resturlaub: pro Jahr 36 Tage. Bei uns ist es so gereglt dass man 10,5 Stunden in 2 Tage aufgeteilt arbeitet. Also nur 2x die Woche. Nun weiß ich nicht ob sich diese 36 Tage auf die 2 Arbeitstage oder auf die komplette Woche beziehen. Wenn nur die 2 Arbeitstage gemeint sind dann noch 30 Tage, wenn die Woche gemint ist dann 22 Tage. ( vom letzten Jahr übrig). Dieses Jahr hätte ich ja weitere 36 Tage zur Verfügung gehabt. Nun weiß ich nicht ob das zählt.

Auf jeden Fall sehe ich es nicht ein so lange zu arbeiten und die Zeit zu ,,verschwenden, die ich für das Abilernen brauche

02.02.2016 23:31 • #5


hase1510
Zitat von Mistake:
Meine Chefin ist keine Person mit der ich freiwillig reden möchte. Sie hat ab morgen Urlaub für 1 1/5 Wochen. Da werde ich morgen bei der Stellvertretung nachfragen.

In meinem Vetrag steht 4 Wochen. Und ja ich habe noch Resturlaub: pro Jahr 36 Tage. Bei uns ist es so gereglt dass man 10,5 Stunden in 2 Tage aufgeteilt arbeitet. Also nur 2x die Woche. Nun weiß ich nicht ob sich diese 36 Tage auf die 2 Arbeitstage oder auf die komplette Woche beziehen. Wenn nur die 2 Arbeitstage gemeint sind dann noch 30 Tage, wenn die Woche gemint ist dann 22 Tage. ( vom letzten Jahr übrig). Dieses Jahr hätte ich ja weitere 36 Tage zur Verfügung gehabt. Nun weiß ich nicht ob das zählt.

Auf jeden Fall sehe ich es nicht ein so lange zu arbeiten und die Zeit zu ,,verschwenden, die ich für das Abilernen brauche


Na siehst du, dann nimm Urlaub. Für dieses Jahr hättest du jedoch nur anteilsmäßig Anspruch auf Urlaub. Die 36 Tage entsprechen 6 Wochen im Jahr, da du 2 Tage die Woche arbeitest

02.02.2016 23:37 • #6


A
Vertraglich geregelte Abweichungen vom bgb haben Vorrang. Man kann dir sofern nichts zur last legen. Einfach mal mim Anwalt drohen ( hilft immer )

02.02.2016 23:49 • #7





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