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Richtig, ein offener Umgang, vor allem sich selbst gegenüber, aber auch dem näheren Umfeld, gegenüber was die psychische Erkrankung angeht, tut gut und hilft Vorurteile abzubauen. Jedoch braucht man dafür keinen Schwerbehindertenausweis, das geht verbal kommuniziert am besten. Offen mit der psychischen Erkrankung umzugehen ist ja ein Sinn des Forums hier bei psychic.de. Jedoch ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich auf den GdB lieber verzichte, als ihn per Gericht erkämpfen zu müssen, denn eine behördlich bestätigte Behinderung beeinträchtigt mein Leben psychisch mehr, als mit der Behinderung zu leben, ohne diesen amtlichen Bescheid. Ich möchte keinen Stempel auf die Stirn - behindert, egal welche Vorteile mir dabei winken würden. Wie gesagt, ich bin Frührentner, das ist Vorteil genug und ansonsten sieht man mir die seelische Behinderung nicht an und das ist gut so. Ich würde mir also beim Benutzen des Schwerbehindertenausweises ins eigene Fleisch schneiden und mich bedürftig darstellen, obwohl ich es nicht bin. Respektiere jeden der den Schwerbehindertenausweis benutz und daran Halt findet, besonders bei bestimmten Merkzeichen. Skeptisch bin ich, wenn dies das ärztliche Gutachten nicht hergibt und extra geklagt wird. Nach dem Motto, ich will kränker sein als der Arzt mich einstuft und das soll mir die Justiz bestätigen. Bekam beim Erstantrag einen GdB von 60 ohne Wenn und Aber unbefristet.

#121


Violetta
Zitat von realo:
Nach dem Motto, ich will kränker sein als der Arzt mich einstuft und das soll mir die Justiz bestätigen.

Ich denke, dass niemand gerne kranker ist, als der Arzt es einem bestätigt. Aber auch Ärzte machen Fehler. Ich wurde zu einem Arzt geschickt, der hat sich ganze 10 Minuten mehr oder weniger Zeit genommen, um sich ein Bild von meiner Erkrankung zu machen, und nur Fragen gestellt, die absolut nichts mit meiner Erkrankung zu tun hat. Man hat gemerkt, dass er nur für das Rentenamt arbeitet. Ich finde es Respektlos, zu sagen, dass man kränker sein WILL als der Arzt es bestätigt. Nachdem ich Einspruch erhoben habe, hat es geklappt.

x 2 #122


A


GdB Erstantrag Erfahrungen

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blue1979
@Marc_Sky Hallo, eine kleine off topic Frage kennst du den Überprüfungsantrag nach §44? Den habe ich heute zum ersten Mal von der KI gehört und damit kann man wohl einen Bescheid erneut prüfen lassen wenn Widerspruch abgelaufen ist.

@realo das ist völlig ok wenn du dich nicht bedürftig fühlst und somit auch keinen Ausweis brauchst . Wie gesagt es gibt viele Fälle da hat es nichts mehr mit Bedürftigkeit zu tun oder was andere denken sondern es geht um wichtige "Erleichterung im Alltag" - wollte fast schon Existenzsicherung schreiben aber das gilt eher für schwerstkranke Menschen die dringend Merkzeichen H und deren Erleichterungen /Vergünstigungen brauchen und wo die Ärzte auch dahinter stehen (Anspruch auf Merkzeichen laut Ärzten ).

#123


M
@blue1979 Davon habe ich nichts gehört, an sich hast du sowieso idR 4 Wochen Zeit für einen Einspruch und hast meines Wissens nach einer entgülttigen Ablehnung eine Wartezeit bevor du einen neuen Antrag stellen kannst.

KI frage ich in solchen Sachen schonmal prinzipiell nicht, weil die auch desöfteren scheis.se erzählt und mittlerweile auch eine hohe Fehlerquote (hatte ich schon öfter gehabt wenn ich das mal bei Google sporadisch mitgelesen habe)
Von daher genieß KI-Antworten wirklich mit Vorsicht und überprüfe die Antworten selbst nochmal wenn du dir das antust

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boomerine
Bei mir ist das damaliger Zeit in einen gegangen.
Ich war / bin krank MC
War auf der Sozialhilfe in der Gemeinde, weil ich allgemein Hilfe benötigte und so ging der automatisch mit
90 Gdb / ohne Zusatzzeichen. War die Rückantwort vom Versorgungsamt.

#125


blue1979
@Marc_Sky ja danke ich habe zum ersten Mal KI genutzt und war begeistert was die KI mit den zugefütterten Infos machen kann. Ersetzt natürlich keine Beratung und ich habe das nochmal über googlen überprüft und werde auch beim Sozialverband nachfragen. Ich selber habe Widerspruchsfrist verpasst daher hat mir KI diesen Paragraphen vorgeschlagen von dem ich auch noch nie etwas gehört habe.

So ich wünsche Euch hier allen einen schönen Wochenstart !

#126


M
@blue1979 Ja für einen ganz groben Überblick als Schnellsuche ist das noch bedingt annehmbar, allerdings dann auch nur mit dem Bewusstsein, dass auc (oder gerade KI fehler macht und im Prinzip den ganzen Müll bei Google durchsucht und dir ungefiltert und stark verkürzt vorsetzt (damit also auch einiges weglässt).
Das heißt auch nicht ganz umsonst künstliche Intelligenz - (nach)denken solltest du als Mensch trotzdem noch

Du könntest auch den Paragraphen selbst mal googlen, normalerweise sind die auch öffentlich zugänglich. Ansonsten hilft dann da leider nur Abwarten und nachfragen wann du den nächsten Antrag stellen darfst (ich hab da irgendwas von 6 Monaten beim GdB im Kopf, kann mich aber auch irren)

#127





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