Marc_Sky
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Zitat von BergziegeOnFire:Ich wüsste gerade nicht, wie ich bei einem Anwalt für Sozialrecht argumentieren sollte und mich bei einem Gutachter verantworten sollte.
Da hast du glaube etwas falsch verstanden.
Das Sozialgericht (NICHT Anwalt - das sind 2 verschiedene Stellen in dem Fall) brauchst du bzw diejenigen nur anschhreiben, wenn du dir keinen anwaltlichen Beistand leisten kannst. Da beantragst du bzw derjenige nur eine Kostenübernahme.
Dem Anwalt selbst schilderst du nur wie uns deine Lage, warum du den GdB benötzigst, wie bzw mit welcher Begründung es zur Ablehnung gekommen ist und das der Widerspruch auch fehlgeschlagen ist. Die Anträge und Ablehnungsbescheide reichst du dann gan einfach bei dem in Kopie ein und eine eigene Begründung oder Wunsch warum du den GdB benötigst.
Viel mehr brauchst du da nich tun. Voirausgesetzt du möchtest den immernoch haben, ansonsten kann das auch als allgemeine Info für andere stehen bleiben (auch gültig für Pflegegrade)
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