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Halte diese Befürchtungen auf die Zukunft für unnötig. Warum sollte sich denn die Oma den Kopf der Enkel zerbrechen, sie hat doch sowieso keinen Einfluss. Die Enkel müssen, wenn sie erwachsen sind ihr Dasein selber gestalten, ohne Oma. Wann die Rentenzeit beginnt und wie viel ausgezahlt wird, ist eine Frage der Umstände. Das ist nicht in Stein gemeißelt, das ist flexibel. Genauso wie der GdB vom Gutachten abhängt, so bekomme ich aufgrund meines seelischen Zustandes Frührente. Ich muss also nicht bis zur gesetzlichen Altersrente warten, sondern bekomme per Gutachten die Rente früher. Sicher, es ist nicht enorm viel, aber es reicht aus und es gibt mir den Freiraum mich, um meine seelischen Bedürfnisse zu kümmern. Arbeiten gehen, eine Ehe führen, vielleicht noch in Vereinen mitwirken, alles wunderbare bürgerliche Dinge die Normalität suggerieren, aber es geht auch anders. Ein GdB ist nicht normal.

#81


Violetta
Zitat von realo:
Halte diese Befürchtungen auf die Zukunft für unnötig. Warum sollte sich denn die Oma den Kopf der Enkel zerbrechen, sie hat doch sowieso keinen Einfluss

Ich denke auch nicht ständig daran, wie es mal mit meinem Enkel sein wird, wenn er ins Rentenalter kommt. Ab und zu denkt man schon daran, wenn - wie hier - die Sprache darauf kommt.

Ich konnte auch mit 62 in Frührente gehen, aufgrund meines GdB von 50
Ich habe es nicht bereut

x 1 #82


A


GdB Erstantrag Erfahrungen

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R
Wenn man sich selbstständig zu organisieren weiß und eine gute Struktur hat, ist so eine Rente ein Segen, auch mit einem GdB. Es ist einfach Zeit da sich um die seelischen Belange zu kümmern was sonst im Alltag oft untergeht und es ist möglich, eine Ausgeglichenheit zu erreichen die Symptome unnötig macht. Der GdB sagt ja an, dass es etwas zu bewältigen gibt, wenn man das schafft, auch innerhalb der Beziehung, dann sind gute Gefühle und innerer Frieden möglich. Durch ein gewisses Alter ist man auf diesem Weg vorangekommen. Da gibt es nichts zu bereuen.

#83


Violetta
Zitat von realo:
Da gibt es nichts zu bereuen.

Hast recht, es gibt nichts zu bereuen. Ich habe es nur geschrieben, weil ich hin und hergerissen war, ob ich in Frührente gehe oder nicht. Im Nachhinein habe ich das Richtige getan

x 2 #84


R
Zitat von Violetta:
Im Nachhinein habe ich das Richtige getan

Genau, bei allen Zweifeln, am Ende zählt was im Nachhinein gesehen das Richtige war. Mir ging es psychisch so schlecht als man mir den Rentenantrag nahe legte, dass ich es ohne darüber nachdenken zu können mit einer Sozialarbeiterin durchgezogen habe. Damit war mein Unterhalt gesichert ohne Konsequenzen und ich hatte Zeit mich um die seelische Gesundheit zu kümmern. Das tue ich immer noch, hat schon gut funktioniert, seit der Rente geht es mir seelisch wesentlich besser als vorher. Keinen Stress mehr im Beruf haben müssen und mit den Kollegen, kein Leistungsdruck und kein finanzieller Druck ist für das seelische Wohlbefinden ein Vorteil. Die Kehrseite der Medaille ist, als Single den ganzen Tag alleine zu Hause sein. Da ist die Fähigkeit nötig sich selbstständig eine Struktur zu schaffen, die den Alltag über eine längere Zeit so füllt, dass kein Trübsalblasen aufkommt und der Kontakt zu den Mitmenschen nicht verloren geht.

x 2 #85


BergziegeOnFire
@realo
@Burn

Hallo ihr alle,
ich habe heute Post wegen meinem Antrag auf Schwerbehinderung (GdB) von Ende Januar 2026 bekommen.

Wie ich schon vermutet hatte, reichen meine Krankheiten nicht, wie Funktionsstörungen meiner Schultern / Hände, Migräne, Angststörung und leichte Depression.

Ich kann es ja positiv sehen und sage mir, dass ich froh bin einigermaßen gesund zu sein 🙏🏼
Im Schreiben steht explizit, dass die Gutachter durch die Nachfragen beim Hausarzt und Fachärzten zum Entschluss gekommen sind, dass es für den Grad 20 nicht reicht.
20 ist das Minimum.
Ich hätte mich nur über eine Steuererleichterung gefreut.
Aber es ist ok,

Ich komme so gut zurecht im Leben, privat und beruflich.
Dass war nicht in der Vergangenheit nicht immer selbstverständlich.

x 1 #86


Violetta
@BergziegeOnFire
War das denn Erstantrag? Wenn ja, würde ich Widerspruch einlegen. Es ist fast immer so, dass der Erstantrag abgelehnt wird

x 1 #87


BergziegeOnFire
Hallo Violetta,

ja. War der Erstantrag.
Bei meiner Mutter wurde der Erstantrag nicht abgelehnt beim ersten Mal.

#88


Violetta
@BergziegeOnFire
Aber es ist wirklich oft, dass der Erstantrag abgelehnt wird, war bei mir auch so

#89


Micha2
War bei mir auch so, erster antrag abgelehnt trotz Schizophrenie...

Nachm Widerspruch zumindest dann 40%.

1x kann Widerspruch einlegen ein 2tes mal nicht mehr steht dann auch dick unterm Bescheid.
Dann müsste man gerichtlich vorgehen aber das will sich keiner antuhen.


Bringt am ende aber auch nicht soviel man bekommt etwas von den Steuern wieder und hat wenn man sich Gleichstellen lässt ein besonderen Kündigungsschutz.

x 2 #90


M
Zitat von Micha2:
Dann müsste man gerichtlich vorgehen aber das will sich keiner antuhen.

Das ist auch nicht *so* schwer oder all zu kompliziert. Ich habs mir angetan.

Nachteil: du brauchst einen (guten) Anwalt und musst ggf die Kosten vorausstrecken (oder übers Sozialgericht mit Bescheinugung für Kostenübernahme gehen) und musst Kopien der Ablehnung und deinen Widerspruch einreichen, ggf einen formlosen Antrag für die Kostenübernahme beim Sozialgericht. Kopie der Sozialleistungen, ggf Ausweiskopie und ein kurzer formloser Antrag reicht da idR auch.
Ist insgesamt weniger Papierkram als die meisten denken.

Vorteil: Dann wird ein weiterer unabhängiger Gutachter dazugegzogen (meist ein besserer als der Erst-Bestellte und geht den gewohnten Gang. Der Anwalt übernimmt dann auch die meiste Arbeit. Das geht auch ziemlich zügig.

x 2 #91


Violetta
@Micha2
Ich konnte, nachdem ich den GdB von 50 bekommen habe, mit 63 im Rente gehen, hatte auch kaum Abzüge. Natürlich geht das nur, wenn man seine Jahre der Erwerbstätigkeit zusammen hat, und das Alter dafür hat. Ich war 63

x 1 #92


R
@ BergziegeOnFire Du siehst das schon richtig, wenn die Gutachter noch nicht einmal auf einen GDB von 20 kamen, dann bist Du nicht seelisch behindert und solltest Dich an der Gesundheit erfreuen. Was willst Du da Klagen und vor Gericht ziehen? Damit Du Bestätigung bekommst, wie sehr Du in Wirklichkeit behindert bist? Kaum behindert sein und auf den Steuernachlass verzichten bleibt die bessere Lösung für ein gutes Leben. Du hast es probiert, das spricht für Dich.

x 1 #93


M
@realo Sorry aber was ist das für inhaltlicher Blödsinn?

#94


Violetta
Zitat von Marc_Sky:
@realo Sorry aber was ist das für inhaltlicher Blödsinn?

Sehe ich auch so. Ich würde wirklich Widerspruch einlegen. Man stellt ja nicht aus Spaß einen GdB Antrag. Versuch es auf jeden Fall

x 1 #95


BergziegeOnFire
@realo
Vielen Dank.
Es ist tatsächlich so, dass ich seit Januar 2026 nur 1 Tag krank geschrieben war wegen Migräne und 2 Tage wegen meiner Zahnop.
Seelische Beschwerden habe ich seit März 2026 kaum noch und mir geht es auch besser, seit dem ich im Herbst 2025 das Büro gewechselt habe, da mir dort ein narzisstischer Vorgesetzter mein Arbeiten sehr schwer gemacht hatte.

Mein Knalltrauma vom rechten Ohr inklusive Hörsturz ist ebenfalls Anfang des Jahres verheilt. Das hat der HNO Arzt auch dem Amt mitgeteilt.

Meine Therapie wurde aufgrund der Verbesserung von meinem Burnout mit Angststörung auch nicht verlängert.

Tatsächlich komme ich gut klar.

Ich wüsste gerade nicht, wie ich bei einem Anwalt für Sozialrecht argumentieren sollte und mich bei einem Gutachter verantworten sollte.

Sicherlich ist es bei den anderen Forenmitgliedern hier eine andere Geschichte und ein sensibles Thema.

#96


Violetta
Zitat von BergziegeOnFire:
Ich wüsste gerade nicht, wie ich bei einem Anwalt für Sozialrecht argumentieren sollte und mich bei einem Gutachter verantworten sollte.

Wenn du Widerspruch einlegen, musst du doch noch nicht vor das Sozialgericht. Das ist die letzte Instanz.
Allerdings schreibst du ja sinngemäß, dass es dir wieder gut geht. Dann weiß ich allerdings nicht, warum du einen GdB Antrag gestellt hast

#97

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BergziegeOnFire
Zitat von Violetta:
Sehe ich auch so. Ich würde wirklich Widerspruch einlegen. Man stellt ja nicht aus Spaß einen GdB Antrag. Versuch es auf jeden Fall

Ja, das ist wohl wahr.
Jedoch war mein Gesundheitszustand im Januar 2026 bei der Beantragung auch schlechter und es gab eine andere Ausgangssituation.
HNO mäßig, sollte ich damals ein Hörgerät bekommen und eine Op und psychisch war meine Angststörung sehr präsent.
Das hat sich alles geändert.

#98


blue1979
@BergziegeOnFire Hi hast du Akteneinsicht gefordert wo du eine Kopie vom Gutachter und Befundberichte deiner Ärzte bekommst? Würde ich aus interessenshalber noch in der Widerspruchsfrist per Mail anfordern ..ich habe schon öfters angefordert und was ich da an Gutachterbeurteilungen gelesen habe ( bisher nur 1 oder max. 3 kurzen Sätzen) , grenzte schon an Frechheit und Ignoranz der fachärztlichen Berichte.

Bei meinem Sohn habe ich z.B Widerspruch eingelegt und von SBG 50 rauf auf 70 und Merkzeichen B,G und H. Also da war eine deutliche Diskrepanz.

Wenn du den SBG nicht brauchst, dann brauchst du den Weg des Widerspruchs natürlich nicht zu gehen.

x 1 #99


BergziegeOnFire
Zitat von Violetta:
Wenn du Widerspruch einlegen, musst du doch noch nicht vor das Sozialgericht. Das ist die letzte Instanz. Allerdings schreibst du ja sinngemäß, ...

Oh, man.

Vermutlich ist das hier selbsterklärend.

Mehr brauche ich hier nicht mitteilen.

Das geht am Kontext vorbei…,

#100


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