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U
Hallo liebe Leute!

Ich habe versucht aus dem Internet Informationen zu bekommen,aber ich muss zugeben,es erschlägt mich einfach,weil es 1000 Antworten gibt.Außerdem habe ich einen Termin bei einer Sozialarbeiterin gemacht,der ist leider aber erst Ende diesen Monats und die noch auszufüllenden Unterlagen müssen bis zum 18.09.2020 eingereicht werden,darum bitte ich hier um Hilfe.

Vor einigen Wochen hat meine Mutter Kindergeld für mich beantragt,weil ich gelesen habe,dass man bei Schwerbehinderung Anspruch darauf hat bzw.dass die Eltern es für das Kind beantragen können,es im Fall einer Genehmigung auch auf das Konto des Elternteils überwiesen wird und im Sinne für das Kind verwendet werden soll.Also,dass es quasi gar nicht an das Kind ausgezahlt wird,außer man hat eine Abtrittserklärung gemacht.
Die Unterlagen haben wir auch soweit wie möglich ausgefüllt und eingereicht.

Jetzt haben wir folgendes Dilemma:

Ich habe gelesen,dass das Kindergeld im Fall einer Abtrittserklärung an mich auf mein ALG2 angerechnet werden würde,weil es sich dabei um Einkommen handelt.Meine Mutter bekommt selbst ebenfalls ALG2,unterstützend zu ihrer Rente.
Wenn sie es also an mich offiziell abtritt,würde es mir finanziell nichts bringen,obwohl ich nicht mehr bei ihr wohne sondern eine eigene Wohnung habe;genauso würde sie es als Einkommen auf ihr ALG2 angerechnet bekommen.

Kann mir vielleicht bitte jemand weiter helfen?


Vielen Dank fürs Lesen und danke für Antworten!

Ich hoffe,es geht allen gut.

Liebe Grüße,

Unruhe_in_Person

11.09.2020 11:56 • 12.09.2020 #1


6 Antworten ↓


H
Ich würde dir gerne helfen, ich habe aber den Knackpunkt der Frage nicht verstanden. Geht es darum, ob dir tatsächlich Kindergeld zusteht, oder ob es auf ALG angerechnet wird. Zweite Frage kann ich dir beantworten. Kindergeld bleibt Kindergeld, ob man es wegen Behinderung länger bezieht, oder das Kind minderjährig ist, spielt keine Rolle, bei ALG 2 wird es immer angerechnet. Es ist immer Einkommen.

11.09.2020 13:24 • x 1 #2


A


Antrag Kindergeld bei Schwerbehinderung Anrechnung ALG?

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FeuerWasser
Bist du volljährig? Hast du einen Schwerbehindertenausweis?

Würdest du mit deiner Mutter in einem Haushalt leben dürfte der Grundsicherungsträger (das Sozialamt) auf das Kindergeld nicht zugreifen (bei vorliegender, nachgewiesener Schwerbehinderung). Da du in einer eigenen Wohnung lebst wird das angerechnet. Das ist meine Information und das werdet ihr nicht abwenden können.

11.09.2020 13:26 • x 1 #3


U
Zitat von Hedwig:
Ich würde dir gerne helfen, ich habe aber den Knackpunkt der Frage nicht verstanden. Geht es darum, ob dir tatsächlich Kindergeld zusteht, oder ob es auf ALG angerechnet wird. Zweite Frage kann ich dir beantworten. Kindergeld bleibt Kindergeld, ob man es wegen Behinderung länger bezieht, oder das Kind minderjährig ist, spielt keine Rolle, bei ALG 2 wird es immer angerechnet. Es ist immer Einkommen.



Hallo!

Danke erstmal für Deine Antwort.
Es geht darum,ob es angerechnet wird.

12.09.2020 08:58 • #4


U
Zitat von FeuerWasser:
Bist du volljährig? Hast du einen Schwerbehindertenausweis?Würdest du mit deiner Mutter in einem Haushalt leben dürfte der Grundsicherungsträger (das Sozialamt) auf das Kindergeld nicht zugreifen (bei vorliegender, nachgewiesener Schwerbehinderung). Da du in einer eigenen Wohnung lebst wird das angerechnet. Das ist meine Information und das werdet ihr nicht abwenden können.


Hallo!
Danke auch Dir für Deine Antwort!

Ja,ich bin volljährig und ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis.
Also obwohl nur sie es für mich beantragen kann,es aber an mich nicht ausgezahlt wird und sie es so gesehen nicht für sich selbst nutzen darf,wird es auch bei ihr angerechnet?Umgehen (also ich meine natürlich auf legalem Weg!) kann man das nicht?

12.09.2020 09:01 • #5


U
Zitat von Hedwig:
Ich würde dir gerne helfen, ich habe aber den Knackpunkt der Frage nicht verstanden. Geht es darum, ob dir tatsächlich Kindergeld zusteht, oder ob es auf ALG angerechnet wird. Zweite Frage kann ich dir beantworten. Kindergeld bleibt Kindergeld, ob man es wegen Behinderung länger bezieht, oder das Kind minderjährig ist, spielt keine Rolle, bei ALG 2 wird es immer angerechnet. Es ist immer Einkommen.



Hoppler,Internet war weg.


Also angerechnet wird es,stimmt.
Aber ob es ne legale Möglichkeit gibt,das zu umgehen,zB.ob die Möglichkeit bestünde,dass sie es zwar beantragen kann,aber weder auf ihr noch auf mein Konto überwiesen wird sondern statt an das Sozialamt abzuzweigen an einen Freund und ob das legal wäre.Wenn es bei meiner Mutter angerechnet wird,bringt es ja ihr nichts.Und mir sowieso nicht,wenn es bei mir angerechnet wird,

12.09.2020 09:27 • #6


H
Zitat von Unruhe_in_Person:
Hoppler,Internet war weg.Also angerechnet wird es,stimmt.Aber ob es ne legale Möglichkeit gibt,das zu umgehen,zB.ob die Möglichkeit bestünde,dass sie es zwar beantragen kann,aber weder auf ihr noch auf mein Konto überwiesen wird sondern statt an das Sozialamt abzuzweigen an einen Freund und ob das legal wäre.Wenn es bei meiner Mutter angerechnet wird,bringt es ja ihr nichts.Und mir sowieso nicht,wenn es bei mir angerechnet wird,

Ich glaub nicht dass dies geht.

12.09.2020 16:22 • #7





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