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• • 24.03.2020 #1
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• • 24.03.2020 #1
ichbinMel
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Safira
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Gorilla
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Jaguar05
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KarlDerGroße
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Zitat von schnapper:Äh das ist ja gerade Sinn und Zweck, das man Geld rechtzeitig in Sicherheit bringen kann.
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• #15
Jaguar05
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Zitat von schnapper:Ist laut BAG Klar gesetzeswidrig 6 monate. Nur egeündere Ausnahmen kann es geben. Weise die arge mal auf die verletzung des Gesetzes und damit des Datenschutzes hin @christian17.
Für die Annahme, die Verlängerung der Regelbewilligungszeit von 6 auf 12 Monate erlaube eine Modifizierung der Entscheidungen des BSG dahingehend, dass statt 3 nunmehr 6 Monate rückwirkend Kontoauszüge gefordert werden dürften, entbehrt jeder sachlichen und rechtlichen Grundlage, sie ist auch überaus anmaßend und stellt eine grobe Missachtung des Bundessozialgerichts und dessen Rechtsprechung dar. Bsg 19.08.2007 az b 14 as 45/07
• #16
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KarlDerGroße
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• x 3 #18
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• #19
Jaguar05
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Zitat von schnapper:Ok Christian, es gibt kein Gesetz aber klare rechtsrechtsprechung. Ist schon wie gesetz
Zitat von schnapper:Hier geht es um nichts hochziehen, und Mitwirkung ist schon weit über das angemessen Maß hinaus.
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