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E
Wer hat Erfahrungen mit den Mitwirkungspflichten beim ALG II? Konkret geht es mir gerade um die Vremögensaufstellung. Die Gestezeslage sieht nur die Herusgabe von Auszügen rückwirkend für 3 Monate vor. Das Jobcenter Düsseldorf verlangt gesetzeswidrig für 6 Monate die Auszüge (vgl. https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-i. te-fordern). Wie wiet zurück wollen die bei euch? Ganz bescheiden ist ja selbst, dass die in ihrer einladung für 3 Monate verlangen und im Antrag dann für 6 Monate.

04.03.2020 17:49 • 24.03.2020 #1


57 Antworten ↓


ichbinMel
Bei uns wollen die gar keine mehr . Du kannst aber mit schwarzen Edding Dinge durchstreichen die das Jobcenter nichts angehen.


https://www.baden-wuerttemberg.datensch...engeld-ii/

04.03.2020 19:24 • #2


A


ALG II Mitwirkungspflicht der Vermögensaufstellung

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Safira
naja, wenn man beispielsweise eine Kapital Lebensversicherung hat, ist die ja auch höchstwahrscheinlich älter als 3 Monate und weist ein Gewisses Kapital auf.
Es geht ja um Dein Vermögen in jeder Hinsicht zu prüfen.

Lass Dir das doch begründen warum die 6 Monate statt 3 Monate die Auszüge wollen? Vielleicht gibts bei Verdachtsfällen, in der Hinsicht eine Erweiterte Befugnis der Einsichtnahme?

04.03.2020 19:25 • #3


Gorilla
6 Monate ist wenn du selbstständig bist.

Ansonsten nur die 3 Monate.

04.03.2020 19:25 • #4


Christian17
Bei mir verlangt das Jobcenter auch die Auszüge der letzen 6 Monate.
Das ist nicht gesetzeswidrig. Laut Gesetz müssen es mindestens 3 Monate sein, das Jobcenter kann aber auch 6 Monate verlangen und bei Verdacht auf Betrug sogar bis zu 3 Jahre.

04.03.2020 20:06 • x 2 #5


E
Ist laut BAG Klar gesetzeswidrig 6 monate. Nur egeündere Ausnahmen kann es geben. Weise die arge mal auf die verletzung des Gesetzes und damit des Datenschutzes hin @christian17.

Für die Annahme, die Verlängerung der Regelbewilligungszeit von 6 auf 12 Monate erlaube eine Modifizierung der Entscheidungen des BSG dahingehend, dass statt 3 nunmehr 6 Monate rückwirkend Kontoauszüge gefordert werden dürften, entbehrt jeder sachlichen und rechtlichen Grundlage, sie ist auch überaus anmaßend und stellt eine grobe Missachtung des Bundessozialgerichts und dessen Rechtsprechung dar. Bsg 19.08.2007 az b 14 as 45/07

04.03.2020 23:46 • #6


Angor
Für welchen Zeitraum dürfen Kontoauszüge angefordert werden?
3 Monate laut Bundessozialgericht
Aus dem BSG Urteil vom 19.09.2008 geht hervor, dass Antragsteller bei Aufforderung verpflichtet sind, die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen.

Update: Jobcenter ändert Regelung zu Kontoauszügen
Gemäß einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 20.03.2019 zu § 37 SGB II Antragserfordernis dürfen sich Jobcenter allerdings das Recht vorbehalten, die Kontoauszüge der letzten 6 Monate zu verlangen. So heißt es darin:
Bei einer Entscheidung über die Leistungserbringung für den zwölfmonatigen Regelbewilligungszeitraum sind grundsätzlich Kontoauszüge der letzten sechs Monate für jedes Mitglied der BG vorzulegen.

Quelle: https://www.hartziv.org/blog/20190327-h...enter.html

04.03.2020 23:54 • x 1 #7


E
Die arge macht das inzwischen gerne, ist jedoch gesetzeswidrig. Steht ja auch klar in dem Artikel und Urteil. Im Verfahren am Sozialgericht unterliegt die arge regelmäßig. Aus einer abweichrnden einzelfallentscheidung zu einem Sonderfall kann keine Regel abgeleitet werden. Man muss sich halt nur fragen, ob des aufwand wert ist.

04.03.2020 23:56 • #8


Safira
Schnapper, warum hast du eigentlich ein Problem damit? Fühlst du dich schikaniert?

04.03.2020 23:56 • x 3 #9


E
Ja ich findes es ungehört, wenn der Staat Daten erhebt, auf die er keinen Anspruch hat. Ich will keinen Überwachungsstaat.

Und Gesetzestreue in wichtigen Belangen ist für mich oberstes Gebot. Wofür gibt es Gesetze, wenn sich keiner dran hält.

05.03.2020 00:00 • #10


E
Da finde Ich 3 Monate echt Pipifax. Wenn Ich hier König wäre, sähe das aber anders aus.

05.03.2020 00:02 • x 1 #11


E
Äh das ist ja gerade Sinn und Zweck, das man Geld rechtzeitig in Sicherheit bringen kann. Man muss sich auf Gesetze verlassen können. Würde in meinem Fall nicht mal was ändern. Darüber hinaus auch dämlich weil das ganze übergangsmässig ist bis Urteil in kündigungssache und dann rückabgewickelt wird. Das garantiert mir mein Anwalt.

05.03.2020 00:04 • #12


Safira
Ach schnapper, das Amt kann auch nichts für die Ungerechtigkeit in deinem Leben. Wichtiger ist doch dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Und das garantiert und ermöglicht dir der Staat.

Auch wenn es nur übergangsweise ist, bist du zu der Zeit genauso Leistungsempfänger wie alle anderen auch.

05.03.2020 00:12 • #13


K
Zitat von schnapper:
Äh das ist ja gerade Sinn und Zweck, das man Geld rechtzeitig in Sicherheit bringen kann.


Das wäre Betrug an all die Menschen, die Dich dann mit ihren Steuern finanzieren.
ALG2 ist eine Notlösung um Menschen zu helfen, die wirklich in dieser Notlage sind.
Aber auch nur solange, bis sie sich alleine wieder versorgen können.
Und Du suchst hier nach Tipps um den Staat, damit auch die Dich finanzierenden Steuerzahler, zu hintergehen ?
Sehr gutes Bild was Du hier von Dir abgibst.

05.03.2020 00:22 • x 4 #14


E
Alg 2 ist Grundsicherung, die jedem mit nicht ausreichendem Einkommen und unter den Freibeträge liegenden Vermögen zusteht. Gelder im Vorfeld wirtschaftlich verwenden ist kein Betrug, im Gegenteil sogar ratsam. Bei alg 2 zählt nicht das reinvermögen (Aktiva Minus passive bzw Guthaben Minus Schulden), sondern nur die Aktiva. Es wäre also sogar dämlich, nicht Verbindli hkeiten schnell zu begleichen, damit ein reinvermögensgerechter Anspruch entsteht. Da sind Tipps ratsam, ich kenne mehrere die waren dies bezüglich s hon (meiner Meinung nach zurecht) sauer. Schulden wurden nicht berücksichtigt. Manche Mitarbeiter im JC geben einem sogar diese Tipps.

Aber ja, wir genug vom Staat verarscht, da verarscht man eben etwas zurück. Aber kein Problem, ich verstehe dass diese mei ubg nicht jeder teilen kann, erst recht nichtvleute diecschon lange am Existenzminimum leben.

Ich rege mich halt nun so auf, dass ich eventuell gezwungen wäre, meine rebtenversuchetung zu kündigen, und das wobei doch am Ende garantiert alles rüxkabgewu wird. Der schaden bezüglich der Rentenversicherung wäre ersetzbar, so eine Versicherung bekäme ich nie wieder.

05.03.2020 00:38 • #15


Christian17
Zitat von schnapper:
Ist laut BAG Klar gesetzeswidrig 6 monate. Nur egeündere Ausnahmen kann es geben. Weise die arge mal auf die verletzung des Gesetzes und damit des Datenschutzes hin @christian17.

Für die Annahme, die Verlängerung der Regelbewilligungszeit von 6 auf 12 Monate erlaube eine Modifizierung der Entscheidungen des BSG dahingehend, dass statt 3 nunmehr 6 Monate rückwirkend Kontoauszüge gefordert werden dürften, entbehrt jeder sachlichen und rechtlichen Grundlage, sie ist auch überaus anmaßend und stellt eine grobe Missachtung des Bundessozialgerichts und dessen Rechtsprechung dar. Bsg 19.08.2007 az b 14 as 45/07

Es gibt kein Gesetz, wo klar vorgeschrieben ist, wie viele Monate rückwirkend Kontoauszüge gefordert werden dürfen.
Das ist nämlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Deswegen sind auch die Gerichtsurteile unterschiedlich.
Nur ab 12 Monate muss es begründet sein.

05.03.2020 00:42 • #16


E
Ok Christian, es gibt kein Gesetz aber klare rechtsrechtsprechung. Ist schon wie gesetz

05.03.2020 00:45 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

K
Vielleicht kann ich es nicht nachvollziehen weil ich noch nie arbeitslos war, aber was genau ist so schlimm daran die Auszüge der letzten sechs Monate vorzuzeigen ? Vielleicht einfach mal ein bißchen Entgegenkommen zeigen, grade wenn man selber immer so auf sein Recht pocht.
Oder, einfach auf Leistungen verzichten von dem Staat. Ich fühle mich von diesem jedenfalls nicht verarscht. Ganz im Gegenteil, ich bin froh darüber in einem Sozialstaat zu leben wo Menschen aufgefangen werden in der Not. Dazu allerdings muss man da wirklich auch Willen zeigen und nicht nur fordern und die Nadel im Heuhaufen suchen um irgendwas wieder zu finden an dem man sich hochziehen kann.

05.03.2020 00:53 • x 3 #18


E
Du kannst oder willst mich nicht verstehen karl. Hier geht es um nichts hochziehen, und Mitwirkung ist schon weit über das angemessen Maß hinaus. Ich bin auch nicht Schuld an der Situation. Es gibt aber Punkte da ist schluss, so kämen wir ja immer mehrz ur Aufweichung von Bürgerechten, wenn sich keiner wehrt. Ich verstehe überhaupt nicht, was das mit Entegenkommen zu tun haben soll, wenn es um erhebliche Rechtsbrüche geht. Datenschutz, Recht auf informationelle Selbstbetsimmung, Freiheit.. ist eines der höchsten Güter in Deutschland. Wir wollen dochn ich zu China werden. Und nein, wieso solte ich auf Leistungen verzichten, auf doe ich Anspruch habe, es sich auch taätsächlich um eine Notlage handelt und ich meiner Mitwirkungspflicht im vertretbaren Maß voll nachkomme.

05.03.2020 00:58 • #19


Christian17
Zitat von schnapper:
Ok Christian, es gibt kein Gesetz aber klare rechtsrechtsprechung. Ist schon wie gesetz

Naja, ist es eben nicht. Es gibt so viele verschiedene Urteile, weil es eben von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist.

Zitat von schnapper:
Hier geht es um nichts hochziehen, und Mitwirkung ist schon weit über das angemessen Maß hinaus.

Sehe ich anders. Ich bin der Meinung, die Mitwirkung um ALG2 zu bekommen ist sehr gering.

05.03.2020 01:14 • x 1 #20


A


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