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Anonym0519
Hallo zusammen,
aufgrund von permanenten Druck vom AG würde ich gerne so schnell es geht einen Antrag stellen.

Problem:
Ich habe Nachweise von der Krankenkasse mit all meinen Diagnosen.

Vorläufige Arztberichte.
Den richtigen Arztbrief von der Klinik hat meine Hausärztin nur zum Teil ausgehändigt, es fehlen dort die letzten 2 Seiten.
Die Klinik würde sich zu sehr auf ein Thema fokussieren.
Ich denke die Behörde wird sicher Kontakt mit der Ärztin aufnehmen, sollte also wohl kein Problem sein wenn da Seiten fehlen oder?

28.06.2023 12:32 • 27.09.2023 #1


34 Antworten ↓


A
Hi,
Dokumente sollten schon vollständig sein.

Das erste Angebot was du zugeschickt bekommst das den Grad der Schwerbehinderung bestimmt, ist verhandelbar sage ich mal. Man wird erst recht niedrig eingestuft.
Die Ausgabe einer Schwerbehinderung ist nicht mehr so einfach wie vor 10-20 Jahren.

Hast sie mal gefragt warum nicht alles ausgefüllt wurde?

28.06.2023 12:39 • x 1 #2


A


Schwerbehinderung beantragen / wie ist der Ablauf?

x 3


Anonym0519
@AP-Lee ich möchte den Antrag eigenständig stellen, ich habe Sie noch nicht in Kenntnis gesetzt.
Ich habe halt alles zu Hause nur der Arztbrief ist nicht vollständig.

28.06.2023 12:44 • #3


V
Als ich den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt habe, habe ich keine Befunde der Ärzte zugefügt. Ich habe die Namen und Adressen der Ärzte angegeben, bei denen ich in Behandlung bin / bzw. war. Die Befunde holt sich das Amt dann selbst von den entsprechenden Ärzten.
Es dauert allerdings einige Zeit, bis du eine Antwort erhält. Wie schon erwähnt, bekommst du - wenn du einen Grad der Behinderung erhälst - erst einen niedrigen Grad.
Du hast aber die Möglichkeit. Einspruch zu erheben

28.06.2023 12:46 • x 2 #4


Anonym0519
Das sind meine Diagnosen die seit 1 Jahr bestehen

28.06.2023 12:47 • #5


Anonym0519
@Violetta ok danke, dann versuche ich es einfach mal.

28.06.2023 12:48 • #6


E
Den Antrag kannst du online stellen. Alle behandelnden Ärzte mit angeben alle G (gesicherten Diagnosen) angeben und dann dauert es. Bei meinem Sohn waren es jetzt knapp 7 Monate von Antragstellung bis Ausweis vorliegen haben. Mit „so schnell wie möglich“ wird das also eher nichts

Zum Thema „man wird erstmal niedriger Eingestuft“ das kann ich so nicht bestätigen wir hatte. mit Max GdB 30-40 gerechnet und 50 sind es jetzt tatsächlich.

29.06.2023 13:06 • x 1 #7


D
Zitat von Anonym0519:
aufgrund von permanenten Druck vom AG würde ich gerne so schnell es geht einen Antrag stellen.

Hi,
kannst Du erläutern, was genau da gegenüber deines AG Deine Befürchtungen sind?

Vielleicht etwas grundsätzliches zum GDB. Dieser wird Dir zuerkannt, wenn Du eine Einschränkung gegenüber einem gesunden Menschen hast, die in jeder Hinsicht des täglichen Lebens vorhanden ist. Also nicht einzig auf eine berufliche Situation bezogen.

Auf den Job bezogen würde ein GDB von 30 genügen um eine Gleichstellung bei der AfA zu beantragen, sofern diese eine Erhaltung deines Arbeitsplatzes sichern könnte. Ob sie es aber dann tatsächlich tut, ist nicht garantiert. Ich sage das deswegen, weil oft der Gedanke existiert, man wäre quasi unkündbar, wenn man Schwerbehindert oder Gleichgestellt ist. Fakt ist aber, es erschwert nur dem AG eine Kündigung seinerseits, macht sie aber nicht unmöglich.

Den GDB zu beantragen ist eigentlich kein Problem. Online kann man das sehr gut und muss am Ende noch die Schweigepflicht Entbindung für Ärzte und Kliniken ausdrucken, unterschreiben, wieder einscannen und an den Antrag anhängen. Befund muss man nicht mitschicken, denn die holt sich das Versorgungsamt dann bei den im Antrag aufgeführten Ärzten und Kliniken. Also kein Hexenwerk und auch nichts wovor man Angst haben muss.

Es ist also kein Fehler, einen GDB feststellen zu lassen. Allerdings bekommt man den Bescheid nicht schon nach ein paar Tagen, sondern sollte tendenziell mit Wochen oder Monaten rechnen. Und sollte der dann „nur“ 30 oder unter 50 sein, braucht es auch noch Zeit für eine Entscheidung ob eine Gleichstellung zuerkannt wird, was dann ja auch beantragt werden muss und dann an der AfA liegt.

Kurzum, mit schnell mal nen Antrag stellen alleine, ist es nicht getan. Bei einer zwischenzeitlichen Kündigung könnte man ja eh nur auf Weiterbeschäftigung klagen und bei Gericht würde da der Antrag, bzw. bis zur Feststellung des GDB sicher Berücksichtigung finden, ob das aber dann für einen Zielführend ist, muss man selbst erkennen. Meist will man ja lieber eine Abfindung und nicht tatsächlich weiter beschäftigt werden. Inwieweit da der GDB die Höhe einer Abfindung beeinflussen könnte, weiß ich aber nicht.

Mein Fazit, Antrag auf GDB ist nie verkehrt, nur allzu hohe Erwartungen über einen tatsächlichen Nutzen, sollte man besser nicht hegen.

29.06.2023 13:15 • x 2 #8


Anonym0519
@Disturbed ich habe immer wieder Probleme gehabt im Berufsleben, haben Stellen gewechselt und trotzdem sind die selben Probleme wieder aufgetaucht - es sind wiederkehrende Muster.
So steht es auch in den Berichten.

Ich habe den Antrag gestern gestellt. Ich erwarte mir nicht so viel davon mir würden die 30 % schon genügen um eine Gleichstellung zu beantragen.

29.06.2023 13:58 • #9


Anonym0519
Ich habe einfach Angst meinen Job zu verlieren.

29.06.2023 14:01 • #10


A
Ist das eine größere oder kleine Firma wo du arbeitest?

29.06.2023 14:02 • #11


Anonym0519
@AP-Lee es gibt 2300 angestellte, relativ groß aber ich habe schon Briefe erhalten mit Androhung einer Kündigung.

29.06.2023 14:04 • #12


A
Größere Firma kommt normal mit Krankheiten besser zurecht.
Ich gehe aber gerade mal davon aus das ihr ein Betriebsrat habt?

29.06.2023 14:12 • #13


D
Zitat von Anonym0519:
Ich habe einfach Angst meinen Job zu verlieren.

Dann ist der Antrag in jedem Fall gut und richtig. Ich drück Dir die Daumen, dass es klappt. Vielleicht kannst Du aber nebenbei ja trotzdem mal schauen, ob Du beruflich eine Alternative finden kannst. Bleibt ja schließlich auch die Frage, inwieweit Du dem Druck in der Firma standhalten kannst oder willst.

29.06.2023 14:27 • #14


Meteora
Wenn die Situation im Betrieb schon so ist, stell so schnell wie möglich den Antrag. Allein die Bearbeitung kann Monate dauern. Und wenn du wie ich nur unter 50% bekommst, musst du Widerspruch einlegen, und wenn es dann immer noch nicht bis zu 50% reicht, kannst du einen Antrag auf Gleichstellung beim Arbeitsamt stellen. Der ist sehr einfach auszufüllen, das will ich nämlich gerade machen. Wenn du Widerspruch einlegen musst, begründe gut, warum. Ich glaube, bei mir war die Begründung zu schwammig, obwohl ich das mit einem Sozialarbeiter gemacht habe, deshalb habe ich auch nach Widerspruch nur 40% bekommen.

29.06.2023 18:27 • x 1 #15


Anonym0519
@Meteora ich habe den Antrag gestern fertig gemacht, mit allen Befunden und Berichten die ich habe.
Es ist eine sauerei das man so kämpfen muss um seine Prozente zu bekommen. Ich bin mit den ganzen Anträgen total überfordert, ich stelle parallel eine Reha, so viele Bögen.

Ich werde sicher auch Widerspruch einlegen müssen, Hauptsache das läuft erst einmal.

29.06.2023 19:02 • #16


Schlaflose
Zitat von Anonym0519:
ich habe den Antrag gestern fertig gemacht, mit allen Befunden und Berichten die ich habe.

Für den Antrag auf Schwerbehinderung ist es gar nicht notwendig, Befunde und Berichte beizufügen. Das Versorgungasamt holt die sich selbst bei den Ärzten, die man angegeben hat.

30.06.2023 10:19 • x 1 #17

Sponsor-Mitgliedschaft

D
Zitat von Anonym0519:
Es ist eine sauerei das man so kämpfen muss um seine Prozente zu bekommen. Ich bin mit den ganzen Anträgen total überfordert, ich stelle parallel eine Reha, so viele Bögen.

Ich werde sicher auch Widerspruch einlegen müssen, Hauptsache das läuft erst einmal.

Also einen Antrag zu stellen, empfinde ich persönlich nicht als Kampf. Die Daten (Adressen der Ärzte oder Kliniken) kann man, wenn man den Antrag online stellt, aus der vorhandenen Datenbank auswählen und Befunde werden nicht explizit verlangt, bei der Beantragung. Ansonsten muss man halt noch wissen, wann man wo in Behandlung war. Also alles Daten, die man eigentlich ohnehin hat, beziehungsweise weiß.

Der Pessimismus bezüglich eines eventuellen Widerspruchs ist natürlich krankheitsbedingt normal, aber halt auch zum Zeitpunkt der Antragstellung ebenso überzogen, wie dabei von einem Kampf zu reden.

Ist es Arbeit einen Antrag zu stellen, ja. Aber wenn ich was will, muss ich auch was dafür tun, wie bei allem im Leben.

30.06.2023 11:33 • x 2 #18


V
Zitat von Anonym0519:
Es ist eine sauerei das man so kämpfen muss um seine Prozente zu bekommen. Ich bin mit den ganzen Anträgen total überfordert, ich stelle parallel eine Reha, so viele Bögen.

Naja, Sauerei würde ich es nicht unbedingt nennen. Das Versorgungsamt muss ja erstmal prüfen, ob der Antragsteller berechtigt ist, einen GdB zu bekommen. Dazu braucht das Amt die Befunde der Ärzte.
Es stimmt natürlich, dass es heute schwieriger ist als vor zig Jahren, einen GdB zu bekommen.
Aber so ist es nun mal. Es wird auch einige Zeit dauern, bis du eine Antwort bekommst

30.06.2023 11:47 • #19


E
Zitat von Anonym0519:
Es ist eine sauerei das man so kämpfen muss um seine Prozente zu bekommen. Ich bin mit den ganzen Anträgen total überfordert, ich stelle parallel eine Reha, so viele Bögen.

Ich werde sicher auch Widerspruch einlegen müssen

Du hast nen Antrag gestellt was ist denn da der Kampf und wo die Sauerei? Der Antrag ist noch nicht einmal beim Versorgungsamt eingegangen und dann machst du dir schon Gedanken dass du Widerspruch einlegen werden musst . Warte doch erstmal ab

30.06.2023 13:59 • #20


A


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