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D
Ich habe kommende Woche ein Termin beim Amt, auf grund von Maßnahmenende, da sinnlos angeblich im moment kaum Arbeitsfähig.
Nun ist was ein Maßnahmeträger zu einem sagt, und was am ende das amt, (das auch schon involwiert ist ) zu einem sagt zweierlei.

Jetzt wollte ich einmal in erfahrung bringen, was hier schon beim amt (AG1) an erfahrungen gesammelt wurden, mit offenlegung der Probleme. IM Hintergrund wurde ja wohl schon geredet. Psychologischer dienst und so. Aber sollte man sich zurück halten, oder mit offenen karten spielen ?

Aber ich kann es nicht brauchen, nicht zu wissen, was mich erwartet. So was triggert mich unglaublich.
Muss ich dem Sachbearbeiter nun alles was ich an Problemen habe offenlegen ? Was kann schlimmstenfalls Passieren ? kann man das gegen mich verwenden ? Wer hat erfahrungen mit dem Amts psychologen ?

10.11.2019 21:54 • 29.02.2020 #1


13 Antworten ↓


Angor
Hallo

Ich bin gut damit gefahren, mit offenen Karten zu spielen. Ich habe allerdings ALG 2 bekommen. Natürlich muss man damit rechnen, das irgendwann das Amt einen zum Gutachter schickt, der beurteilt, inwieweit man noch am Arbeitsleben teilnehmen kann.

Auf jeden Fall hat man nicht mehr die lästige Pflicht, sich ständig irgendwo zu bewerben, obwohl man selber weiß, dass man gar nicht in der Lage wäre, diesen Job auszuüben. Das hat mir immer ungalublichen Stress gemacht.

Wenn man seine Probleme offen darlegt, ist man nicht mehr ständig wechselnden Sachbearbeitern ausgesetzt, sondern wechselt in die Reha Abteilung des Jobcenters, die speziell geschult sind, Arbeitslose mit physischen oder psychischen Behinderungen zu vermitteln, bzw. Maßnahmen zu ergreifen, wie z.B. Gutachten zu erstellen.

Das bedeutet, keine sinnlosen Jobvorschläge mehr, keine Maßnahmen, die eh nichts bringen und wozu man auf Grund seiner psychischen Beeinträchtigung eh nicht in der Lage ist.

Ich habe keine schlechten Erfahrungen gemacht, seit ich mit offenen Karten gespielt hatte, dazu kam noch wie zur unfreiwilligen Bestätigung für meine psychischen Erkrankung, dass ich im Büro des bisherigen Sachbearbeeiters eine PA bekommen hatte.

Augrund meiner durch insgesamt drei Gutachten festgestellten Erwerbsunfähigkeit, auch dadurch dass es eh schwierig war in meinem Alter noch was zu finden, hat man mir dann dazu geraten, Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

LG Angor

11.11.2019 07:35 • x 3 #2


A


AG1 Arbeitsamt Erfahrungen mit dem Amts-Psychologen?

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Zitat von Angor:
PA


ich weiß jetzt nicht, für was das Kürzel steht


Zitat von Angor:
Ich bin gut damit gefahren, mit offenen Karten zu spielen. Ich habe allerdings ALG 2 bekommen. Natürlich muss man damit rechnen, das irgendwann das Amt einen zum Gutachter schickt, der beurteilt, inwieweit man noch am Arbeitsleben teilnehmen kann.


Ok ok, das erleichtert mich ungemein. Dann werde ich das so wohl auch tun.

Zitat von Angor:
Das bedeutet, keine sinnlosen Jobvorschläge mehr, keine Maßnahmen, die eh nichts bringen und wozu man auf Grund seiner psychischen Beeinträchtigung eh nicht in der Lage ist.


Ich hoffe eben, auf ein für einen mehr angepasstes Jobangebot, sofern möglich.
Aber, das wäre angenehm, diesen Druck raus zu bekommen.


Danke dir für die Antwort.

11.11.2019 09:08 • x 1 #3


Abendschein
PA heißt Panik Attacke.

11.11.2019 09:15 • x 1 #4


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Zitat von Abendschein:
PA heißt Panik Attacke.


Ach ich dachte das wäre n Wisch, oder so
Aber klar, klint logisch.... jetzt wo ich es weiß XD

11.11.2019 09:19 • x 1 #5


Abendschein
Zitat von Danny94:
Ach ich dachte das wäre n Wisch, oder so Aber klar, klint logisch.... jetzt wo ich es weiß XD


XD was heißt das?

11.11.2019 09:21 • #6


D
Zitat von Abendschein:
XD was heißt das?

Das D steht dabei für einen beim Lachen weit geöffneten Mund. Mit dem X werden zugekniffene Augen symbolisiert

11.11.2019 09:24 • x 2 #7


Soulclaw90
Wie genau wird man dann von der Reha Abteilung beurteilt? Also ich mein wie genau helfen die einen wenn die feststellen das man belastbar genug ist?

02.12.2019 10:12 • #8


D
Zitat von Soulclaw90:
Also ich mein wie genau helfen die einen wenn die feststellen das man belastbar genug ist?

Ich denke, wenn sie verstellten, das man Normal Arbeitfähig wäre, würden sie einem nicht mehr weiter helfen.
Dann gehst du wie gewohnt zu deinem SB und der vermittelt dir die Gewohnt normalen Arbeitstellen.

glaube ich mal.... Weil, wozu Reha Abteilung, wenn alles normal ist.

02.12.2019 13:06 • #9


Safira
Ich bekomme auch ALG 2 und bin seit 2 jahren im Reha Programm. Das erste Jahr mit Alg 1.

ich spiele auch grundsätzlich mit offenen Karten.

02.12.2019 13:13 • x 2 #10


Carsten1974
Zitat von Safira:
und bin seit 2 jahren im Reha Programm


Was bedeutet das genau Reha Programm? Steht mir möglicherweise auch bevor...

02.12.2019 13:32 • #11


Safira
Reha Programm bedeutet Rehabilitation und Integration in das Arbeitsleben, für Menschen die Psychisch oder Körperlich beeinträchtigt sind. Das bedarf besonderer Unterstützung als für gesunde Menschen.

02.12.2019 13:38 • x 1 #12


MrsAngst
Also ich hab damals beim Amt ebenfalls gute Erfahrungen gemacht. Ich habe mit meiner Sachbearbeiterin offen geredet und hatte danach ein Gespräch bei deren Psychologen und einen kleinen IQ Test. Danach wurde bei mir festgestellt, dass ich maximal 450 Euro arbeiten kann, was ich auch tat. Mir wurde dann eine Wiedereingliederung versprochen, dass sie mir helfen langsam wieder ins Berufsleben zu starten.

Ich hab mich aber dann nach und nach ohne Hilfe wieder eingegliedert.

02.12.2019 13:44 • x 2 #13


E
Wenn es zahlungsprobleme gibt , weil aus irgendeinem Grund noch nicht entschieden ist oder ein Widerspruch h anhängig ist, kann man Leistungen im voraus beantragen. Dazu reicht ein einseitiges Formular:

Ihr Zeichen: ______________________________________
Antrag auf vorläufige Entscheidung
Sehr geehrte Damen und Herren,
da die Bearbeitung meines Antrages offensichtlich noch Zeit benötigt, stelle ich hiermit einen
Antrag auf vorläufige Entscheidung
nach § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III, d.h. eine vorläufige Arbeitslosengeldgewährung.
Die Voraussetzungen für meinen Arbeitslosengeldanspruch liegen mit hinreichender Wahrscheinlich-
keit vor. Die Umstände, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung noch entgegenstehen, habe
ich nicht zu vertreten. In den Fällen des § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III ist auf Antrag nach der gesetz-
lichen Regelung vorläufig zu entscheiden, d.h. ein Ermessen steht Ihnen insoweit nicht zu. Ich bitte um
Erteilung eines (rechtsmittelfähigen) Leistungsbescheides binnen 1 Woche ab Zugang dieses Antrags.

29.02.2020 20:47 • #14


A


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