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T
Hallo!

Ich hoffe, daß Ihr mir weiterhelfen könnt.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Elternteil an einem wichtigen Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann und eigentlich beide Sorgeberechtigte da sein sollen.
Besteht da nicht die Möglichkeit einen/eine nahe Verwandte daran teilnehmen zu lassen? So zu sagen als Vertreter.

Ich weiß nicht, wie ich mich sonst ausdrücken soll.

LG

21.11.2009 12:40 • 21.11.2009 #1


5 Antworten ↓


Christina
Hi,

ohne mich wirklich damit auszukennen, kann ich dir sagen, dass das so niemand beantworten kann. Es kommt eben darauf an, wo (bei welcher Institution) dieser wichtige Termin ist, worum es geht und wie überhaupt die Konstellation ist.

Liebe Grüße
Christina

21.11.2009 13:29 • #2


A


Brauchen Euren Rat, wer kennt sich auch mit Sorgerecht aus?

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S
Du beschreibst die situation so vage, dass man kaum darauf antworten kann. Wenn ein sorgeberechtigter krank ist, könnte er seinen willen doch schriftlich bekunden. Oder ist der sorgeberechtigte so erkrankt ( z.B. suchtkrank oder ähnliches) dass er seine sorge gar nicht anständig wahrnehmen kann?

Möglicherweise könnte das jugendamt in diesem falle weiterhelfen.

21.11.2009 14:15 • #3


T
Es geht um die schulischen Leistungen unserer Tochter und da steht nächste Woche ein Termin mit einer Schülerhilfe (Behördeeinrichtung von der Stadt) und dem Klassenlehrer und Förderlehrer an.
Da wir mit dem Klassenlehrer auf Kriegsfuß sind, macht mich die Situation jetzt schon fertig.

LG

21.11.2009 14:20 • #4


S
wenn dein partner hingehen kann, reicht das bestimmt aus!

Aber wenn du nur einen verwandten schickst, dann wird es bestimmt schwierig werden. Du könntest dich natürlich krank schreiben lassen und eine schriftliche willenserklärung, dass der verwandte dich vertreten darf, mitgeben. Das wird beim lehrer und schülerhilfe aber sicher komisch ankommen und früher oder später werden sie dich persönlich doch wieder sprechen wollen.

warum bist du denn mit dem lehrere auf kriegsfuß? mag deine tochter ihn auch nicht? Fühlt sie sich sonst wohl in der schule?

21.11.2009 14:27 • #5


elster
Ich vermute auch, dass ein Erziehungsberechtigter reicht, kann ja auch sein, das einer beruflich unterwegs ist und zu dem Termin aus ganz gewöhnlichen Gründen abwesend sein muß. Manche bekommen ja nicht frei, nur weil sowas anberaumt ist. Wenn du und dein Partner die selbe Meinung haben, ist es doch ausreichend, wenn er geht, denke ich.

21.11.2009 15:48 • #6




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