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L
Ich habe momentan ziemlich Angst wie es weitergehen soll.

Ich leide schon seit Jahren an einer sehr schweren Nadelphobie. Dank jahrelanger ambulanter Psychotherapie und letztes Jahr stationärer Therapie bin ich dort auf einem sehr guten Weg. Ich erarbeite mir viele Themen mittlerweile selbst, konfrontiere mich, reflektiere, etc. dennoch hilft es mir sehr mit meiner Therapeutin das ganze im Zusammenhang einzuordnen, sie kann mir fachlich aufgekommene Fragen beantworten, gibt mir neue Impulse, etc. Ich habe das letzte dreiviertel Jahr sehr große Fortschritte gemacht, doch leider sind diese noch nicht stabil, so dass ich in dem Punkt noch eine zeitlang therapeutische Unterstützung brauche.

Zusätzlich habe ich im August die Diagnose PTBS bekommen. Ambulant ist die Traumatherapie nicht möglich, daher soll ich demnächst nochmal stationär. Die letzten Monate wurde in der Psychotherapie kaum etwas zur PTBS gemacht, sondern überwiegend nur zur Nadelphobie. Jeder Versuch das Trauma ambulant ein wenig zu bearbeiten, führte zu einem Flashback und schlussendlich ist meine Strategie bis zur Klinik Verdrängung und Vermeidung des Traumas.

In der letzten Corona-Welle war die komplette Klinik jedoch 2 Monate geschlossen, auch jetzt ist nur ein sehr eingeschränkter Betrieb, da viele Schwestern und Ärzte immer noch auf Corona-Stationen aushelfen. Vor Mitte Februar wird es keine Aufnahme geben. Es besteht immer die Möglichkeit, dass dank Omikron die Klinik wieder zu macht, ich entweder noch länger warten muss oder dann dort die Therapie abbrechen muss. Ich warte jetzt schon seit August und bis jetzt bin ich im Bezug auf die PTBS keinen Schritt weiter.

Heute teilte mir am Ende der Stunde meine Therapeutin mit, ich habe nur noch weniger als 10 Therapie-Std. zur Verfügung. Bis zur Klinik werden die großteils aufgebraucht sein. Selbst wenn ich ganz große Erfolge in der Klinik mache (Trauma komplett bearbeiten, keine Flashbacks mehr), brauche ich nach der Klinik definitiv noch am Anfang therapeutische Unterstützung. Und was ist wenn der Klinikaufenthalt keine so großen Erfolge bringt. Meine Klinikziele sind schließlich schon sehr ehrgeizig. Aus der Klinik raus und dann keine Therapie-Stunden mehr.
Und was ist, wenn die Klinik tatsächlich nochmal geschlossen werden muss und ich weitere Monate warten muss. Ich habe dann nicht einmal mehr ambulante Stunden zur Überbrückung .

Ich habe keine Geld die Stunden privat zu zahlen. Auch ein Therapiewechsel auf Tiefenpsychologie kommt nicht wirklich in frage für mich.

Bei der nächsten Therapiestunde spreche ich das Thema definitiv nochmal an, heute war die Mitteilung übers Therapieende quasi bereits im Treppenhaus, auf dem Weg nach Hause.

Und jetzt sitze ich hier und mache mir so viele Gedanken.

19.01.2022 15:59 • 15.04.2022 x 2 #1


13 Antworten ↓


psychomum
Hallo, kannst du nicht deine Therapeutin fragen was es für Möglichkeiten gibt?

Kann die Therapie nicht verkängert werden?

Zur Not gibt es ja immer die Akutpsychiatrie...nicht schönn aber immerhin.

viele Grüße

19.01.2022 16:53 • x 1 #2


A


Therapie-Ende, Warteliste Klinik, zusätzl PTBS

x 3


L
Ja, ich werde meine Therapeutin bei der nächsten Sitzung fragen. Aber das dauert noch eine Woche und ich bin jetzt nur am Grübeln. Ich habe es auch ein wenig verdrängt, meine Therapeutin hat aber auch nie etwas gesagt.

Deshalb hoffe ich, dass hier jemand Erfahrung hat, selbst in einer ähnlichen Situation war.

Ich würde mich sehr freuen, wenn die Therapie noch einmal verlängert werden können. Ich bin aber schon bei über 70 Std und bei Verhaltenstherapie ist das schon die vierte und offiziell letzte Bewilligung (max. 80 Std).

Meine PTBS entstand aufgrund einer Zwangseinweisung, daher ist das keine Option. Schon alleine das P-Wort triggert mich extremst. (Das soll jetzt kein Vorwurf sein, konntest du ja nicht wissen.)

19.01.2022 17:00 • #3


psychomum
@Lila12345 oh okay.... nein, dann weiß ich leider auch keinen Rat im Moment.

lg

19.01.2022 17:11 • #4


Herzenswaerme
@Lila12345 Sind die Therapiestunden grundsätzlich dermaßen begrenzt, dass man diese nicht alle 2 Jahre wieder beantragen könnte?

Ich hatte auch eine Langzeittherapie aber meinen Informationen nach, darf nach Ablauf von 2 Jahren erneut beantragt werden. Von einer grundsätzlichen Einschränkung war mir bis dato nichts bekannt. Allerdings wurde die PT ohnehin reformiert, wohl kaum zu unserem Vorteil. Wer, wenn nicht der Therapeut, könnte am besten beurteilen, wie viele Stunden denn ein Patient noch benötigen wird.

23.01.2022 14:29 • x 1 #5


L
Zitat von Herzenswaerme:
@Lila12345 Sind die Therapiestunden grundsätzlich dermaßen begrenzt, dass man diese nicht alle 2 Jahre wieder beantragen könnte? Ich hatte auch ...

Genau, diese 2 Jahre Regelung gibt es. Nach Ablauf der Therapie muss man 2 Jahre warten, dann darf man eine neue Therapie der gleichen Therapierichtung wieder beginnen. Eine andere Therapierichtung kann man anscheinend sofort beginnen.

Ich möchte jetzt aber nicht 2 Jahre warten und auch keine andere Therapierichtung.

Mit meiner momentanen Therapeutin bin ich momentan an einem super Punkt, wo ich das Ende der benötigten Therapie und auch tatsächliche Ende meiner psychischen Probleme absehen kann, allerdings nicht in weniger als 10 Std. sondern eher in 30-40 Std.

Hat irgendjemand hier erfolgreich nach Ende der offiziellen 80 Std. Verhaltenstherapie eine weitere Verlängerung von 20-30 Std. von der Krankenkasse genehmigt bekommen?

23.01.2022 19:43 • #6


Hoschipatoschi
Ja ich. Ich trau mich das gar nicht zu schreiben: ich habe insgesamt 160 Std bekommen. Und nie hat die KK gestänkert. Meine Thera war selbst überrascht, weil sie auch andere Erfahrungen gemacht hat.

23.01.2022 20:37 • x 1 #7


Hoschipatoschi
Aber es gibt zur Not ja auch noch die Notfallstunden , glaube aber, dass das nur eine im Monat ist ....weiß grad nicht

23.01.2022 20:38 • x 1 #8


Herzenswaerme
Vielen Dank für Deine Antwort; wusste ich tatsächlich nicht und hab deshalb angenommen, dass man generell nur alle 2 Jahre einen Anspruch auf eine Neubeantragung hat.

Verstehe ich das also richtig: angenommen, jemand hatte jetzt - ich nehme mal das Bespiel von hier -, ein 160-Stunden-Kontingent. Darf er dann nach Ablauf von 2 Jahren also erneut einen Antrag auf exakt wieder die 160 Stunden?

24.01.2022 12:45 • #9


Schlaflose
Zitat von Herzenswaerme:
Darf er dann nach Ablauf von 2 Jahren also erneut einen Antrag auf exakt wieder die 160 Stunden?

Wohl kaum, es werden in der Regel immer erstmal 20-25 Stunden beantragt und nach Bedarf kann eine Verlängerung von weiteren 20-25 Stunden beantragt werden usw. Wie lange das die KK mitmacht ist ungewiss. Aber es gibt nicht von vorherein einen Anspruch auf exakt die gleiche Zahl von Stunden, wie man sie schon vorher hatte.

24.01.2022 17:48 • x 2 #10


L
Zitat von Herzenswaerme:
Vielen Dank für Deine Antwort; wusste ich tatsächlich nicht und hab deshalb angenommen, dass man generell nur alle 2 Jahre einen Anspruch auf eine ...

Also anscheinend ist es so, was ich jetzt herausgefunden habe:

- Ersttherapie mit max. bewilligten offiziellem Stunden (auf mehrere Etappen, Kurzzeit 1, Kurzzeit 2, Langzeit)
- ggf. Möglichkeit nach Ende der offiziellen Stunden weitere bewilligt zu bekommen

- Nach Ende dieser Therapie entweder Verfahrenswechsel und hier wieder neue Therapiestundenanzahl ohne verpflichtende Pause zwischen Ende der alten und neuen Therapie
- bei gleichen Verfahren, also bspw. nach Verhaltenstherapie wieder Verhaltenstherapie, Pause zwischen alter und neuen Therapie von 2 Jahren, anschließend beginnt das gesamte Prozedere (Probatorik, Kurzzeit, Langzeit) wieder von vorne und muss wie bei der ersten Therapie wieder schrittweise beantragt bzw. genehmigt.

24.01.2022 18:31 • x 1 #11


Herzenswaerme
Ich hatte bis dahin eine tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie, dann zusätzliche Stunden über einen Fonds und jetzt die Befürchtung, dass mir eine weitere bei der gleichen Therapeutin evtl. nach den jetzt durchgeführten Novellen nicht mehr bewilligt werden wird.

Ganz schön hart, wenn man 2 Jahre lang ohne eine Therapeutin überleben soll. Natürlich ist Sinn und Zweck einer solchen Therapie, dass der Patient seine Selbstständigkeit behält aber ich für meinen Teil habe jede Woche das Gefühl, ohne die Therapiestunden nicht existieren zu können. In ein Krankenhaus kann und will ich aus den verschiedensten Gründen nicht.
Vorher ging ich 2x mal zu ihr, jetzt habe ich mir eine Reduzierung auf eine Stunde wöchentlich gewünscht, aufgrund meiner körperlichen Beschwerden, aber nachdem meinem Wunsch Rechnung getragen wurde und ich nun 1x in der Woche hingehe, beschleicht mich das Gefühl, dass es 2x wöchentlich doch viel besser für meine Gesundheit war:

in ein paar Wochen dürfte ich wohl einen Neuantrag stellen, habe jedoch Angst, dass dies abgelehnt wird.

26.01.2022 15:03 • #12


L
Ich kann nur für die Verhaltenstherapie sprechen, ich konnte jetzt mit meiner Therapeutin darüber reden.

Also eine Verlängerung der Stunden über die 80 offiziellen Stunden hinaus, ist sehr schwierig, aber wenn die Stunden aufgebraucht sind, könnten wir es schon wenigstens versuchen. Mit der zusätzlichen Diagnose plus dann zwei akutstationäre psychosomatische Behandlungen hätten wir zumindest gute Gründe warum eine Verlängerung notwendig wäre.

Ansonsten gibt es pro Quartal 3 Sprechstunden-Termine (bzw. pro Monat einen) und damit würde sie halt notfalls noch weitermachen. Wir strecken jetzt auch erstmal den Abstand von wöchentlich auf alle 2 Wochen, ob das sinnvoll ist, wird sich zeigen.

Anscheinend gibt es dann noch die Möglichkeiten nach Abschluss der offiziellen Therapie nach 6‐monatiger Wartezeit einen Antrag auf Akut-Therapie zu stellen, dass muss allerdings auch mit Gutachten begründet und bewilligt werden und dort ist die Anzahl an Stunden auch anscheinend begrenzt.

Meine Therapeutin möchte mich auf jeden Fall unterstützen, dass wir eine gute Lösung für mich finden und sie ist auch der Meinung, dass ein abruptes Therapieende zum jetzigen Zeitpunkt sehr ungünstig wäre.

26.01.2022 15:40 • x 2 #13


K
Hi, bitte schreib mir doch nochmal über PN. Ich komme irgendwie nicht mehr ins System. LG, Kateule

15.04.2022 16:55 • #14


A


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Univ.-Prof. Dr. Jürgen Margraf