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Angsthäschen23
Hallo an alle,

es geht um meine Arbeit als Aushilfe. Und zwar habe ich von vorne rein geklärt, dass ich samstags nich arbeiten kann, aufgrund fehlender Betreuung für mein Kind. Jetzt is es aber so, dass man mich trotzdem für diesen Tag eingeteilt hat und sich der ML nich dran erinnern kann, dass ich das vor dem unterschreiben des Vertrages erwähnt habe.
Bin ich im Recht, wenn ich darauf beharre, dass ich nich kommen kann oder muss ich trotz allem samstags arbeiten?
Ich kann mein Kind nich morgens um halb 6 alleine lassen ohne Betreuung.

05.10.2016 08:32 • 05.10.2016 #1


6 Antworten ↓


Luna70
Was steht denn in deinem Vertrag? Im Einzelhandel steht oft in den Arbeitsverträgen, dass man flexibel eingesetzt werden kann.

05.10.2016 09:43 • #2


A


Wichtiges Anliegen zwecks Kinderbetreuung und Arbeit

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Angsthäschen23
Naja dass ich flexibel eingesetzt werde, war auch vor Vertragsabschluss soweit klar. Ich habe eben auf den Samstag separat hingewiesen, wodurch ich Aushilfe und nich Teilzeit Beschäftigte bin.

05.10.2016 09:47 • #3


Luna70
Aber offenbar hast du das nicht schriftlich mit dem Samstag, sondern nur mündlich besprochen? Es gilt das, was vertraglich vereinbart ist. Gibt es denn einen Arbeitsvertrag?

05.10.2016 10:14 • #4


Angsthäschen23
Ja den gibt es, aber da steht nich explizit drin, dass ich flexibeleingesetzt werden kann. Hmm

05.10.2016 11:24 • #5


Luna70
Ist es denn Einzelhandel? Der Samstag ist ein Werktag, grundsätzlich kannst du da eingesetzt werden soweit ich weiß. Es gibt im Ladenschlussgesetz nur eine Regelung, dass man Anspruch auf einen freien Samstag hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/ladschlg/__17.html

Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als den Vorgesetzten noch einmal zu kontaktieren und zu sagen, dass du samstags nicht kannst und freundlich zu bitten das zu berücksichtigen.

05.10.2016 11:55 • #6


Angsthäschen23
Ja das wollte ich ohnehin tun. Danke trotzdem, dass sie mir geantwortet haben

05.10.2016 12:22 • #7





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