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U
Habe gestern vom Arbeitgeber ein Einschreiben bekommen. Ist eine Einladung zum Personalgespräch zwecks Wiedereingliederung. Das Gespräch soll am 02.08. stattfinden.
Und genau in der Woche fahre ich in Urlaub mit Erlaubnis des Arztes und Krankenkasse.
Was nun? Lehne ich das Gespräch ab könnt ich gekündigt werden oder? Oder sag ich aus gesundheitlichen Gründen kann ich das Gespräch noch nicht machen, lehne die Wiedereingliederung aber nicht ab. Oder sage einfach ich darf da in Urlaub fahren. Hmm.
Hat mir ne unruhige Nacht mit brennen auf der Haut beschert. Furchtbar

18.07.2021 17:30 • 24.08.2021 #1


132 Antworten ↓


Sydaemeni
Einfach anrufen und sagen man möchte gern dieses Gespräch führen, fragen ob das Gespräch aus organisatorischen Gründen auf termin xy umgelegt werden kann?

Würde ich wahrscheinlich so machen. D besteht nunmal eine Planung die dem entgegen steht also einfach ne alternative suchen (oder zwei oder drei oder einfach sagen in kw xy).

18.07.2021 17:39 • x 3 #2


A


Arbeitgeber bittet zum Gespräch zwecks Wiedereingliederung

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S
Les mal hier. Gibt jetzt zwar keine Antwort auf diese Frage; sind aber wichtige Punkte aufgeführt (was Du sagen musst/darfst) und wer dran teilnehmen kann, um Dich zu unterstützen.

https://www.google.com/amp/s/www.heimar...ie-wissen/

18.07.2021 17:43 • x 1 #3


E
Wenn mir der der Job wichtig ist, würde ich den Gesprächstermin unbedingt wahrnehmen.

18.07.2021 17:47 • x 2 #4


Ela_33
Das Gespräch ist Teil des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement. Der AG muss dir dieses Gespräch anbieten, du kannst es aber auch ablehnen. Es ist freiwillig (für dich, für den Betrieb ist das Angebot Pflicht). Es ist auch überhaupt nicht schlimm. Man spricht einfach darüber, wie der Einstieg wieder gelingen kann. Es ist wirklich in deinem Interesse. Ich würde einfach anrufen, sagen dass du es gern in Anspruch nehmen möchtest aber dieser Termin nicht geht. Das dürfte doch überhaupt kein Problem sein und Grund für eine Kündigung ist es auf gar keinen Fall!

18.07.2021 18:14 • x 2 #5


Schlaflose
Pflicht ist es, wenn die Krankenkasse einen dazu auffordert, weil die ja das Krankengeld zahlt. Der Arbeitgeber hat keinen finanziellen Verlust durch die Krankschreibung.

18.07.2021 18:28 • x 1 #6


U
Zitat von Natascha40:
Wenn mir der der Job wichtig ist, würde ich den Gesprächstermin unbedingt wahrnehmen.

Ist es. Aber ist auch nicht so einfach mit der Psyche. Und wie gesagt ich habe den Urlaub, den würde ich schon ganz gerne machen.
Wenn man sich noch nicht fühlt, macht das Gespräch ja such keinen Sinn erstmal.

18.07.2021 18:39 • #7


S
Zitat von um72:
Und wie gesagt ich habe den Urlaub, den würde ich schon ganz gerne machen.


Also wenn mir das mein AN gerade in dieser unsicheren Zeit sagen würde.... der Laden muss nun mal laufen, weist schon

18.07.2021 18:40 • x 1 #8


U
Zitat von portugal:
Also wenn mir das mein AN gerade in dieser unsicheren Zeit sagen würde.... der Laden muss nun mal laufen, weist schon

Nützt aber nun mal nix wenn man krank ist. Mit macht wieder anfangen bringt ja auch nichts, dann ist man irgendwann wieder am Ende.

18.07.2021 18:45 • #9


E
Zitat von um72:
Ist es. Aber ist auch nicht so einfach mit der Psyche. Und wie gesagt ich habe den Urlaub, den würde ich schon ganz gerne machen. Wenn man sich noch nicht fühlt, macht das Gespräch ja such keinen Sinn erstmal.

Das klingt jetzt aber vorgeschoben, finde ich. In deinem Ausgangspost las es sich so, als wäre lediglich der Termin für das Gespräch ungünstig.

18.07.2021 18:46 • #10


V
Ich schreibe aus eigener Erfahrung. Du bist nicht verpflichtet an diesem Gespräch teilzunehmen. Du kannst es absagen oder verschieben. Besteh darauf dass jemand vom Betriebsrat bei dem Gespräch teilnimmt. Bei uns gibt es keinen Betriebsrat. Meine Anwältin hat zur Firma geschrieben, dass ich zurzeit noch krankgeschrieben bin und im Moment kein Gespräch infrage kommt. Sie schrieb dann weiterhin , dass sie bei dem Gespräch dabei sein möchte, weil es ja keinen Betriebsrat gäbe. Die Teilnahme meiner Anwältin lehnte mein Chef ab. Seitdem habe ich Ruhe

18.07.2021 18:49 • #11


E
Zitat von um72:
Nützt aber nun mal nix wenn man krank ist. Mit macht wieder anfangen bringt ja auch nichts, dann ist man irgendwann wieder am Ende.

Von mit Macht wieder anfangen kann ja aber gar nicht die Rede sein. Es geht doch nur um das Gespräch. Und dies abzusagen oder zu verschieben, sagt - wie ich finde - nichts Gutes über den Arbeitnehmer aus.

18.07.2021 18:50 • x 2 #12


Ela_33
Also ich verstehe das drama eigentlich gar nicht. Das AG muss (!) es anbieten. Das Gespräch soll bei der Eingliederung helfen! Ja der Betriebsrat ist immer dabei (wenn es ihn gibt) und achtet besonders darauf, dass DEINE Rechte während der Eingliederung eingehalten werden. Sprich, der AG hat Verpflichtungen dich in dieser Zeit besonders zu schützen. Wann dieser Wiedereinstieg ist, entscheiden dein Arzt und du! Wenn also absehbar ist, dass du noch weiter AU bist, dann sag das so und bitte das Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt zu führen. Das hat überhaupt keine Nachteile denn dieses Gespräch sagt nichts darüber aus, wann du wieder anfängst.

18.07.2021 18:54 • x 2 #13


U
Zitat von Ela_33:
Also ich verstehe das drama eigentlich gar nicht. Das AG muss (!) es anbieten. Das Gespräch soll bei der Eingliederung helfen! Ja der Betriebsrat ist immer dabei (wenn es ihn gibt) und achtet besonders darauf, dass DEINE Rechte während der Eingliederung eingehalten werden. Sprich, der AG hat Verpflichtungen dich in ...

Das ist ne Aussagen vielen Dank.

18.07.2021 18:57 • #14


Ela_33
Ich finde es allerdings etwas komisch, dass diese Infos nicht in der Einladung standen... Da hätte ein Infoschreiben dabei sein müssen. Nun gut, notfalls einfach Mal googlen: betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Allerdings würde ich dir auf jeden Fall empfehlen, dass Gespräch mit dem AG zu suchen und deine Bereitschaft zu zeigen. Es geht ja nur um eine Terminverschiebung

18.07.2021 18:59 • #15


V
In den meisten Fällen geht es wirklich darum, dass der Arbeitgeber bestrebt ist, den AN wieder eimzugliedern. Leider gibt es auch andere AGS, wie z.B. bei der Firma wo ich beschäftigt bin. Du wirst kurzerhand aussortiert, d.h. du wirst irgendwo anders eingesetzt und oft auch nicht mehr wie vorhe, als Vollzeitkraft, sondern nur noch Teilzeit. Das ist zwar nicht rechtens, aber der AG schafft es, dass man gar nicht mehr da arbeiten möchte. Wie gesagt, es ist nicht immer so

18.07.2021 19:03 • #16


U
Zitat von Ela_33:
Ich finde es allerdings etwas komisch, dass diese Infos nicht in der Einladung standen... Da hätte ein Infoschreiben dabei sein müssen. Nun gut, notfalls einfach Mal googlen: betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Da steht.
Einladung zum Personalgespräch!
Sehr geehrter Herr...,
Wir als Arbeitgeber haben Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht, welcher wir mit diesem Schreiben nachkommen möchten.
Aus diesem Grund laden wir Sie am 02.August 2021 11 Uhr zu einem Gespräch über das betriebliche Eingliederungsverfahren ein.
Ich möchte Sie bitten, mir den oben genannten Termin bis zum 26.Juli 2021 zu bestätigen.

MFG

Mehr nicht.

18.07.2021 19:07 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

V
Bist du denn noch krankgeschrieben?

18.07.2021 19:09 • #18


U
Zitat von Violetta:
Bist du denn noch krankgeschrieben?

Ich bin bis 27.07. Krank geschrieben, dann wird es aber verlängert.
Ab 27.07. hätte ich dann regulär Urlaub noch.

18.07.2021 19:12 • #19


V
@um72
Dann musst du noch zu keinem Gespräch.
Du bist ja noch weiter krank geschrieben.

18.07.2021 19:13 • #20


A


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