Immer auf die Lösung konzentrieren, nie auf das Problem konzentrieren. Nie aufgeben aber Pausen machen. Immer gut vorbereiten und lieber ein Blatt Papier zu viel lesen als zu wenig. Hart und Fordernd auftreten wenn es nötig ist und Empathie zeigen wo es angebracht ist.
Versuchen distanziert und logisch zu arbeiten anstatt alles auf eine persönliche Ebene zu heben. Es ist nur ein Job. Egal ob man einen Antrag bei Behörden stellt oder sich vor einen Strafgericht verantworten muss. Fehler des Gegners suchen und ausnutzen um einen besseren Deal zu erwirken. Wenn jemand etwas von dir will, und du fühlst dich im Recht dann den Spieß umdrehen und ihn in die Pflicht nehmen.
Das soll jetzt keine Tedditoshow werden aber mal ein Fallbeispiel zum besten.
Teddi ist am 7 Dezember in den Urlaub geflogen und kam am 25 Februar zurück. Energieversorger erstellt am 8 Dezember ein Schreiben dass die Strompreise um 120% erhöht werden. - Ich hatte keine Möglichkeit der Vertragsänderung zuzustimmen oder abzulehnen da ich abwesend war. Der Energieversorger meint is alles rechtens so. Ich natürlich nicht.
1. Eine Preiserhöhung über 120% verändert den Vertrag wesentlich. Eine konkludente Zustimmung ist hier nicht gültig. Man muss aktiv zustimmen. Meine Zustimmung habe ich nie gegeben, konnte ich auch nicht.... §130 BGB. Willenserklärung gegenüber Abwesenden.
2.Die Widerrufsfrist endet nicht am 31 Januar wie vom Energieversorger behauptet sondern 4 Kalenderwochen nach Kenntnisnahme. Mit mein Ausreise und Einreisestempel konnte ich beweisen dass ich zu keiner Zeit eine Möglichkeit hatte Kenntnis über das Vertragsangebot in diesen Zeitraum erhalten zu haben. Ebenfalls §130 BGB. Willenserklärung gegenüber Abwesenden.
Der Fall ging zu Gericht. Pünktlich Widerspruch eingelegt. Fall geht weiter zum Streitgericht. Dort pünktlich alle Beweise eingereicht. Keine Rückmeldung. Unwürdigung von Beweismitteln. Verstoß gegen effektiven Rechtschutz. Artikel 19GG. Verstoß auf rechtliches Gehör. Artikel 103GG. Wochen später wurde ein Titel erlassen.
Mit den Titel wurde der Gerichtsvollzieher beauftragt die Kohle einzutreiben. Ich habe nach einen richterlichen Beschluss gefragt da der Gerichtsvollzieher Teil der Exekutive ist und nicht der Judikative ist und ohne richterlichen Beschluss er nichtmal an der Haustür klingeln darf. Er darf nur im Auftrag des Gerichts handeln. Da es keinen richterlichen Beschluss gab, hat der Gerichtsvollzieher eigenmächtig gehandelt. Damit hebt er die Gewaltenteilung auf - Verfassungshochverrat and Bund/Land.
Ich habe daraufhin eine Vermögensauskunft abgegeben da ich arm bin. Die hat der Gerichtsvollzieher ignoriert. Halbes Jahr später läd der Gerichtsvollzieher zu Gericht um eine Vermögensauskunft abzunehmen die er schon bekommen hat ( rechtswidrig. Wenn man eine Vermögensauskunft abgegeben hat dann ist erstmal 2 Jahre Ruhe. § 802c ZPO ) ein was er auch nicht darf da es die Tätigkeit des Gerichts selbst ist. Ich habe den Termin daraufhin wegen rechtswidriger Ladung abgesagt und bin natürlich nicht erschienen. Auch bei Gericht selbst habe ich abgesagt.
1 Tag vor den Termin habe ich dann per Mail zsätzlich abgesagt weil ich einen wichtigen Termin hatte. 1 Tag später hatte ich ein Eintrag ins Schufaverzeichnis. Konto gesperrt. Ich kam weder an Geld ran um meine Arztrechnungen zu bezahlen noch um Medikamente zu bezahlen.
Bin dann zur Bank und wollte das klären. Die haben mir dann irgendwelche Statuten erzählt dass sie nichts tun könnten. Ich so: Lese mal 2 Absätze darunter was da steht. Lesense mal § 850 c ZPO (Sozialleistungen sind unpfändbar) und § 42 SGB II (Bürgergeld ist unpfändbar). Ich musste doch tatsächlich nen P Konto aufmachen. Frau Adler wird im kommenden Jahr Spass bekommen Mit den P Konto komm ich aber nicht zurecht. Geh ich zum Endochrinologe bezahl ich 1000Euro an Diagnostik. 563Euro sind das Existenzminimum. 1500Euro gibt das P Konto nur her. Defizit 63Euro - mehr als besagte 10% den der Staat einfach für zumutbar hält wenn diese nicht zur Verfügung stehen.
Die Folge ist dass die Beteiligten gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen haben ( Artikel 20GG) was zu erheblichen Grundrechtsverstoßen führte wie ein Menschenunwürdiges Dasein ( Artikel 1GG) da mir alle Geldmittel entzogen wurden mit der Folge das meine gesundheitliche Versorgung nicht mehr sichergestellt ist. Artikel 2 Absatz 2 GG. Die Beweise meiner Unschuld lagen dem Gericht vor. Das Gericht hat meine Beweise nicht angemessen gewürdigt. Verstoß gegen Artikel 19 GG. Effektiven Rechtschutz.
Weitere Verstöße sind unter anderem § 829 ZPO – Folgen unrichtiger Vermögensauskunft, § 826 BGB – Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung, § 221 StGB – Aussetzung, § 225 StGB – Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 246 StGB – Unterschlagung / Kontosperrung, § 323c StGB – Unterlassen der Hilfeleistung, § 35 VwVfG – Bestandskraft von Verwaltungsakten / Rechtmäßigkeit, § 37 VwVfG – Anhörungspflicht, § 27 SGB V – Zugang zu medizinischer Versorgung, Zusätzliche relevante Vorschriften: § 1 GwG / Datenschutzgesetze – unrechtmäßige Weitergabe oder fehlerhafte Meldung an SCHUFA verletzt den Datenschutz. § 263 BGB analog / BGH-Rechtsprechung SCHUFA – falsche Bonitätsangaben dürfen keine Rechtsfolgen auslösen.
In Summe wird dies im kommenden Jahr in einer Amtshaftungsklage nach Artikel 34GG i.V.m. §839 BGB münden wegen grober Pflichtverletzung. Verfassungsbeschwerde wird ebenfalls angestrebt und zivilrechtliche Ansprüche runden die Sache ab.
Denn es ging noch weiter.
Durch die Eintragung in das Schufaverzeichnis kann ich nicht mehr zu jeden Arzt gehen. Entweder ich bezahl beim Arzt am Behandlungstag, oder ich darf woanders hingehen. Denn diverse Ärzte arbeiten mit Abrechenzentren zusammen die mir die ärztliche Leistung in Rechnung stellen. Die kaufen die Forderung quasi auf. Bei einem Schufaeintrag no way. Die lehnen einen halt einfach ab. Ich war Anfang des Jahres wieder 3 Monate Unterwegs und da hat der Gerichtsvollzieher ohne Anhörung einfach so die Kohle von meinen Konto abgezogen. Die haben damit faktisch Sozialleistungen vollstreckt was rechtswidrig war.
Die Generalstaatsanwaltschaft tut sich schwer den Fall zu verfolgen. Ich habe denen geschrieben ( was hier sinngemäß steht), wenn dies alles so Koschar ist, dann sagen Sies mir und knallen nen Willie drunter und ich gebe Ruhe. Sollte das nicht Koschar sein, dann leiten Sie es bitte zur Strafverfolgung weiter. Stand von vor 3 Wochen. Der Fall wird nun an die Staatsanwaltschaft übergeben zur Strafverfolgung gegen den Gerichtsvollzieher.
Amtshaftungsklage wird im kommenden Jahr angestrebt und zivilrechtliche Ansprüche gegen die Bank, den Richter, Obergerichtsvollzieher und auch Schufa und andere Schuldnerkarteien werden auch im kommenden Jahr angerührt. Ja ich wurde ziemlich gelickt. Aber so what... die tun nur ihren Job, auch wenn nicht seriös aber bösartig. Nun ist es mein Job jemanden zu finden der mir zuhört und die Leute verknackt. Ich geh wenns sein muss auch bis vorm BverG und BGH wenns sein muss.
Garantiert ist dies kein Einzelfall. Habe nochn nen ähnlichen Fall der ähnlich gelagert ist jedoch mit Stundungsantrag der nun knapp 3 Jahre alt ist ohne Entscheidung. Das ist Verschleppung eines Verfahrens...
Beunruhigte mich davon irgendwas? Im Prinzip nicht außer die Unfähigkeit der entsprechenden Organe da man sich sowas gar nicht vorstellen kann dass es sowas gibt. Die Restriktionen die ich hatte waren nicht sehr schön, haben mich aber zu keiner Zeit echt tangiert. Der Fall mit den Energieversorger umfasst ca. 1500 Din A 4 Seiten. Da jeder alles bekommen hat was entscheidungserheblich war. Nicht nur 3 Gerichte, sondern auch 2 Gerichtsvollzieher ( der erste hat aufgegeben lol), der Gläubiger selbst, 6 Schuldnerkarteien, Abrechenztentren der Ärzte + Ärzte selbst die sich weigerten mich zu behandeln, die Bank und auch das lokale Vollstreckungsregister.
Dabei wäre alles mit einen § abgehackt. §191 GVGA. Die Geschäftsordnung für Gerichtsvollzieher die es Ihm nicht erlaubt den Fall zu verfolgen wenn der Auftrag offenkundig rechtswidrig ist. Ging den Gerichtsvollzieher nichts an. Der hat sich hinter den Titel versteckt. Is ok. Kanner machen. Eröffnet für mich einen Hebel da Geld rauszuziehen.
Ich habe ein psychiatrisches Gutachten dass aussagt das ich wegen den Behörden krank geworden bin und habe auch so einen Zettel von meinen Psychologe bekommen. Mein Arzt stellt mich erstmal für 3 Monate frei wegen chronischer Erkrankung und ich führe ein Leidenstagebuch. Damit sehen die Chancen gut aus ordentlich Geld abzugreifen bei einen Prozess um Schmerzensgeld. Und ich wollte einfach nur Urlaub machen und nichts der gleichen....
Einfach hart bleiben und dran bleiben. Man sieht sich selten nur einmal im Leben speziell dann wenn man im Recht ist.
02.11.2025 02:28 •
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