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P
Hallo ihr lieben

Ich bräuchte mal einen Rat von jemanden der sich wirklich gut mit diesem Thema auskennt

Ich habe gestern einen Brief von einem Anwalt bekommen
Es geht um die sorgepflicht meines 17.jährigen Sohnes der 17 jahre ohne leiblichen vater aufwuchs
Im schreiben steht das sein Mandat also Kindsvater überalles informiert werden möchte welchen Schulabschluss wo Ausbildung begonnen also den azubi Vertrag und weiter sämtliche nachweisen
Finde es sehr frech nach 17 jahren zu kommen und alles zu verlangen
Hier geht es nur um macht weil mein Sohn den Kindesvater nicht kennenlernen möchte
Ich denke mit 17 jahren ist man reif genug um es selbst zu entscheiden
Der Vater will es anscheinend nicht akzeptieren und deswegen der brief vom Anwalt
Nun zu meiner Frage
Muss ich auf dem schreiben reagieren sämtliche Papiere bis zur genannten Frist einreichen?
Ich sehe das nicht ein
Vielleicht finde ich hier rat bevor ich zur meiner Anwältin muss
Finde das ganze nämlich lächerlich


Vielen dank für eure Tipps und Antworten

Liebste grüsse

05.09.2015 20:17 • 06.09.2015 #1


20 Antworten ↓


P
Mag niemand antworten? ?

05.09.2015 20:34 • #2


A


Sorgepflicht soll ich nachkommen nach 17 jahre

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Hallo panikhase,

ich denke mal, das hier sich nicht wirklich jemand mit dem Thema auskennt!?

wie sind denn die rechtlichen Verhältnisse zwischen Vater und Sohn? Hat der Vater ein Sorgerecht?

05.09.2015 20:41 • #3


P
Ja Hälfte sorgerecht hat er
Hatte damals alles versucht den Kontakt zum vater und Sohn zu verinnerlichen
Dies beruhte aber nicht auf gegenseitigkeit
Irgendwann gab ich es denn auf
Er wollte damals das Kind nicht
War nirgends anwesend zb Einschulung Abschlussfeier usw

05.09.2015 20:49 • #4


Vergissmeinicht
Hey panikhase.

Finde es nach so langer Zeit auch irgendwie merkwürdig. Kann es Dir leider auch nicht schreiben. Es gibt doch so Einrichtungen wie Diakonie, AWO etc. Vielleicht kann man Dir dort einen Rat geben.

Ich brauchte mal einen Anwalt im Arbeitsrecht. Die erste Beratungsstunde war kostenlos; vielleicht klingelst Du Dich mal durch und fragst nach.

05.09.2015 20:58 • x 1 #5


R
AUSKUNFTSPFLICHT

Neben dem Umgang ist jetzt auch die Auskunftspflicht der Mutter gegenüber dem leiblichen Vater gesetzlich geregelt. Sie muss ihn über die Entwicklung des Kindes informieren. „Das dürfte sich aber auf die zentralen Dinge beschränken“, sagt Anwalt Bierbach. So dürften Väter künftig ein Recht darauf haben, die Schulzeugnisse zu sehen oder zu erfahren, ob das Kind in die Kita geht. Können sich die Eltern selbst nicht außergerichtlich einigen, wird es ein Fall für das Familiengericht. Der Richter kann dann eine Frist setzen, bis wann der Vater über bestimmte Dinge informiert werden muss – hält sich die Mutter nicht daran, kann das Gericht ein Ordnungsgeld verlangen. Allerdings kann der Gang vor Gericht für beide Seiten teuer werden.

Das müsste aktuell sein, hab mal bisschen google gefragt

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/umgangsformen-welche-rechte-leibliche-vaeter-haben/8559340.html

Ich hoffe das hilft dir

05.09.2015 20:59 • #6


R
Bei mir war das damals noch etwas anders, ich war der uneheliche Vater, da hatte noch die Mutter die Macht.

Bis zu ihrem 8. Lebensjahr habe ich Kontakt zu meiner Tochter gesucht, aber wurde immer wieder abgewiesen. Habs dann aufgegeben, weil mich das sonst aufgerieben hätte.

Mit 18. hat sie sich dann adoptieren lassen, dann war es eh für mich erledigt.

05.09.2015 21:11 • #7


P
Danke für deine Mühe
Das weiss ich auch
Aber mein Fall ist doch ein bißchen anders
Ich meine da fällt ein Vater nach 17.jahren ein das er einen sohn hat
Ich habe ihn trotzdem immer informiert welchen Abschluß er hat
Das er eine Ausbildung beginnt
Weil ich ja auch stolz auf mich bin das ich es alleine hinbekommen habe das mein Sohn so weit ist wo er jetzt ist und die 17 jahre waren nicht einfach
Er kann doch nicht nach 17 jahren einfach kommen und machen wie er will
Zum FamilienGericht will er auch und blabla
Hat nie einen Cent unterhalt bezahlt
Und jetzt macht er so weit seine klappe auf
Wo war er denn die 17.jahre? ?

05.09.2015 21:13 • #8


P
Wir waren auch nicht verheiratet
Ich habe damals freiwillig die Hälfte sorgerecht abgegeben
Ich meine das sagt doch alles
Eine mutter gibt nicht freiwillig das sorgerecht weil sie nicht will das der Kindsvater Kontakt zum Kind hat
Das passt nicht zusammen
Meine tür war nie zu
Er hat nie seine Chancen genutzt
Hatten sich bei fb in der freundesliste nie kam was
Jetzt nach fast der volljährigkeiT zieht der kv so eine Show ab
Das stört nur
Mein Sohn hat ab 1.9.seine Ausbildung begonnen

05.09.2015 21:19 • #9


N
Hallo Panikhase,
Wie hat denn das die letzten 17 Jahre funktioniert ? Normalerweise braucht es sich bei Schulanmeldung, Kontoeröffnung was auch immer, die Unterschrift beider Sorgeberechtigten. Daher müsste er doch zumindest in einigen Dingen auf dem aktuellen Kenntnisstand sein. Mit dem Rest da stellt sich die Frage in wie weit du verpflichtet bist ihm nen großen Bericht zu schreiben. ICH würde wahrscheinlich einfach die Zeugnisse der letzten 10 Jahre nebst Lehrvertrag und Impfausweis etc. kopieren ggf. ein aktuellen Passbild dazu packen und an den Anwalt schicken dann ist er auf dem aktuellen Stand einen persönlichen Überblick würde ich nicht schicken.

05.09.2015 21:22 • #10


P
Bis jetzt ging es immer ohne
Ausser bei der Kontoeröffnung
Ich möchte den kv nix mitteilen
Sein Anwalt hat mir nix zu sagen
Und ausserdem geschieht nix gegen meines sohnes seinen Willen
Mit 17 jahren kann er das doch schon entscheiden? ?

05.09.2015 21:26 • #11


P
Der anwalt will den Schulabschluss
Den Ausbildungsvertrag
Und der kv will alles wissen was jetzt noch in Zukunft passiert

05.09.2015 21:30 • #12


R
Schicke ihm einfach die gewünschten Papiere, mit dem Wissen, das du Stolz darauf sein kannst, was aus deinem Sohn ohne Vater geworden ist.

Dann hast du das zumindest hinter dir und brauchst dir darum erstmal keinen Kopf mehr machen.

Also mit 12 Jahren kann/konnte das Kind schon entscheiden, ob es den Kontakt zum Vater möchte, das war vor 10 Jahren zumindest so.

Und wenn es um das Wohl des Kindes geht, dann stellen sich Gerichte immer hinter das Kind, so denke/hoffe ich doch mal das es jetzt auch noch so ist.

05.09.2015 21:35 • #13


P
Ja aber wenn ich das schicke dann geschieht es doch gegen den Willen meines Sohnes
Ich lasse mich doch nicht unter Druck setzen
Gebe ich dem nach kommt ein anderer Mist
Und immer so weiter
Kann ich da Grenzen setzen?

05.09.2015 21:39 • #14


R
Ich sag jetzt einfach mal, Der Auskunftsanspruch besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes, ein halbjährlicher Zeitabstand ist angemessen

Somit müsstest du noch 1-2 mal Auskunft geben, danach ist damit Schluß.

06.09.2015 08:45 • #15


Schlaflose
Zitat von panikhase:
Hat nie einen Cent unterhalt bezahlt


Wie konnte das sein?
Wenn er auf seine Rechte pocht, muss er seine Pflichten auch erfüllen.

06.09.2015 09:26 • #16


R
Zitat von panikhase:
Der anwalt will den Schulabschluss
Den Ausbildungsvertrag
Und der kv will alles wissen was jetzt noch in Zukunft passiert

Hallo,
es geht hierbei einzig um den Unterhaltsanspruch, den der 17jährige Sohn in absehbarer Zeit noch haben wird.
Zitat:
Ja aber wenn ich das schicke dann geschieht es doch gegen den Willen meines Sohnes
Da müßt ihr aber durch und nichts an Infos rausgeben, was noch nicht vertraglich vorliegt. Also keine Infos über Zukunftsmusik abgeben. Ebenso nicht angeben, was der Sohn an Geld bekommt, wenn es nicht gefragt wird. Andererseits ebenfalls zum Anwalt gehen und ein anwaltliches Schreiben für die Gegenseite aufsetzen lassen.

06.09.2015 10:05 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

Carcass
Wenn er sich 17 Jahre nicht gekümmert hätte , musst du gar nichts nachweisen und dein Sohn ist 17 Jahre und wenn er das nicht will dass der Alte was erfährt, dann ist es ebenfalls sein gutes Recht. Ist er denn Unterhaltszahlungen nachgekommen und habt ihr gemeinsames Sorge und Fürsorgerecht? Wenn nicht, dann musst du gar nichts sagen . Wenn er das nun über einen Anwalt macht zeigt das nur, dass der da was gegen dich planen will. Guter Tipp: Geh zum Allgemeinen Sozialen Dienst (Jugendamt) und informiere dich was genau die Sachlage ist und ggf. nimm dir einen Anwalt der das regelt. Anwälte haben an sowas ihren Spass und ich würde an deiner Stelle nix unternehmen um dem Typen was über seinen Sohn zu sagen, wenn dieser das nicht wünscht. Mit 12 Jahren dürfen Kinder entscheiden wo sie leben und demnach auch die Auskunftsplficht nicht relevant. Unterhaltspflichtig ist er bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung des Sohnes und dies geht bis zum 25. Lebensjahr. Apropos, zur Vollendung des 15. Lebensjahres müssen Jugendliche sich beim Jobcenter melden !

06.09.2015 10:13 • #18


P
Zitat von Schlaflose:
Zitat von panikhase:
Hat nie einen Cent unterhalt bezahlt


Wie konnte das sein?
Wenn er auf seine Rechte pocht, muss er seine Pflichten auch erfüllen.


Hi

Tja keine Ahnung
Er will jetzt zahlen
Habe mal recherchiert
Also im Internet steht unter Paragraphen blabla das ich den Ausbildungsvertrag den kv zukommen lassen muss
Okay habe den Brief fertig gemacht mit Kopie vom Vertrag weil ich das au h eingesehen habe zwecks unterhaltsberechnung usw
Aber den Rest Schulabschlüsse usw sehe ich einfach nicht ein.

06.09.2015 20:33 • #19


P
Zitat von Carcass:
Wenn er sich 17 Jahre nicht gekümmert hätte , musst du gar nichts nachweisen und dein Sohn ist 17 Jahre und wenn er das nicht will dass der Alte was erfährt, dann ist es ebenfalls sein gutes Recht. Ist er denn Unterhaltszahlungen nachgekommen und habt ihr gemeinsames Sorge und Fürsorgerecht? Wenn nicht, dann musst du gar nichts sagen . Wenn er das nun über einen Anwalt macht zeigt das nur, dass der da was gegen dich planen will. Guter Tipp: Geh zum Allgemeinen Sozialen Dienst (Jugendamt) und informiere dich was genau die Sachlage ist und ggf. nimm dir einen Anwalt der das regelt. Anwälte haben an sowas ihren Spass und ich würde an deiner Stelle nix unternehmen um dem Typen was über seinen Sohn zu sagen, wenn dieser das nicht wünscht. Mit 12 Jahren dürfen Kinder entscheiden wo sie leben und demnach auch die Auskunftsplficht nicht relevant. Unterhaltspflichtig ist er bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung des Sohnes und dies geht bis zum 25. Lebensjahr. Apropos, zur Vollendung des 15. Lebensjahres müssen Jugendliche sich beim Jobcenter melden !


Hi

Mein Sohn befindet sich seit 1.9. 15 in einer Ausbildung

Wir haben das gemeinsame sorgerecht
Ich habe jetzt Kopie vom Ausbildungsvertrag kopiert und werde das am Montag abschicken
Zwecks unterhaltsberechnung den er jetzt zahlen will
Dazu gibt es ein paragraphenzeichen das ich dazu verpflichtet bin
Was auch nachvollziehbar ist
Alles andere kriegt der nicht
Wenn dann noch was kommt
Dann muss ich eben zu meiner Anwältin
Danke

06.09.2015 20:38 • #20


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