Pfeil rechts
1

P
Zitat von Ronald:
Ich sag jetzt einfach mal, Der Auskunftsanspruch besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes, ein halbjährlicher Zeitabstand ist angemessen

Somit müsstest du noch 1-2 mal Auskunft geben, danach ist damit Schluß.


Klar du hast recht aber nicht gegen willen meines Kindes

Ausbildungsvertrag bekommt der kv
Zwecks Berechnung unterhalt den er jetzt nach 17.jahren zahlen will
Aber alles andere zwecks zeugnisse Schulabschlüsse
Geht nicht klar
Will mein Sohn nicht und das muss der kv respektieren
Und ausserdem hatte ich das mal im schreiben per WhatsApp mitgeteilt das er den msa hat

Danke für deine mühe

06.09.2015 20:53 • #21





Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag