Reenchen
Mitglied
- 12559
- 8
- 11740
Zitat von tautröpfchen:Ansonsten verwechselst Du anscheinend Jugendhaft und Jugendarrest.
Wenn er wirklich 6 Monate auf Bewährung bekäme und würde während dieser Zeit rückfällig werden, dann würde die Bewährung widerrufen und er müsste die 6 Monate in einer Jugendhaftanstalt absitzen.
Das hat mit Jugendarrest nichts zu tun. Dieser darf nicht länger als 4 Wochen dauern, da er ja, wie gesagt, nur eine Erziehungsmaßnahme ist.
Jugendarrest wird meist auch nur verhängt, wenn andere Maßnahmen (wie z.B. Arbeitsstunden) nichts gebracht haben und soll als Abschreckung vor Gefängnisstrafen dienen.
Ich bezog mich auch auf Wiederholung nach Bewährungsablauf und nein, ich verwechsel selten etwas. Warum soll so einer in einer Haftanstalt den kostbaren Platz für einen Gewaltstraftäter blockieren, wenn er im Arrest besser aufgehoben ist. Natürlich, wenn man als Staat den Jugendarrest zu Feriencamps verkommen läßt und die Plätze immer weiter reduziert, obwohl hier Tausende unbegleitete Minderjährige ankommen, die aus Überforderung und Unkenntnis kleine Mädchen belästigen, ihr Taschengeld phantasievoll auffüllen oder Dinger drehen, dann sollte der Staat handeln. Das ist es ja, was einen so ärgert und was zugegeben natürlich radikale Rechte auf den Plan ruft. Kann man so mit Menschen umgehen?
• #401
So nach dem Motto "Wenn der Kuchen - sprich, die die auch etwas zu sagen haben - (oder besser in diesem Fall die Kuchen) spricht/sprechen, hat der Krümel zu schweigen". Aber unbeherrscht bin ich ja nicht, daher wünsche ich dir nur ein gute Nacht. Schön, dass du so gut zuhörst hier. Bestimmt hast du auch irgendwann mal wieder was Substantiellen beizutragen. 



hinzufügen. 