Ruhig Blut.
Die Strafverfolgung will keine kleinen Zocker, sondern die Betreiber. Wenn überhaupt, wirst du als Zeuge geladen was wohl auch unwahrscheinlich sein dürfte da wohl nicht ausgerechnet du aussagen musst. Gibt sicherlich tausende, vielleicht Millionen andere die in Frage kämen.
Im Eigentlichen handelt es sich nicht um das StGB sondern um § 20 GlüStV. Das ist eine einfache Ordnungswidrigkeit.
Anders siehts aus wenn du 5stellige Beträge gewonnen hast und das Finanzamt oder Jobcenter bescheißt. Dann wird dies indirekt zur Straftat und ab einer gewissen Schuld wird automatisch ein Strafantrag gestellt, der jedoch jederzeit eingestellt werden kann wenn sich herausstellt dass du nur Peanuts unterschlagen hast. Ich gehe mal davon aus dass dies bei dir nur Taschengeld war.
Die Bank steht in der Pflicht dich abzumahnen was jedoch für dich von der Bank aus keine rechtliche Konsequenz hat.
Die Staatsanwaltschaft wird sich sehr wahrscheinlich nicht mit dir, der kleine Fisch, befassen wollen. Die haben ganz andere Sorgen.
Du wurdest nun höflich eingeladen das spielen zu unterlassen. Ob du dies tust, musst du entscheiden. Wenn du Bock hast, lass alles über Bitcoins laufen oder mach des mit Amazongutscheine und zocke weiter. Das wäre dann aber Vorsatz was nicht zu deinen Vorteil ist.
30.10.2025 23:08 •
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