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S
Hallo,

Ich weiß gar nicht so recht wo ich anfangen soll. Das letzte Jahr war das schlimmste. Aber auch vieles meiner Vergangenheit holt mich wieder ein.
3 meiner Großeltern sind letztes Jahr gestorben. Meine Mutter bekam eine Krebs Diagnose. Und ich wurde zur Polizei eingeladen wegen einer Zeugen Aussage, über Dinge die ich längst erfolgreich verdrängt hatte. Dachte ich zumindest.

Meine Oma fand ich tot in ihrer Wohnung und sie lag dort schon ein paar Wochen. Die Todesursache konnte nicht mehr fest gestellt werden. Ich liege immer noch jede Nacht wach und habe das Bild in meinem Kopf. Und frage mich ob man es vielleicht hätte verhindern können wenn man sie rechtzeitig gefunden hätte. Oder ob sie jemand umgebracht hat.

Bald soll ich (in ein paar Monaten) eine Aussage vor Gericht machen, gegen jemand der in der Vergangenheit viele schlimme Dinge mit mir gemacht hat. Ich hatte eigentlich alles verdrängt. Aber als ich zur Polizei musste, kam alles wieder hoch. Dort sagte man mir ich bin nicht die einzige Frau mit der er sowas gemacht hat. Ich weiß nicht wie es bei den anderen ist, aber ich bekam einen Brief es wurde das meiste aus Mangel an Beweisen fallen gelassen. Der Punkt weshalb ich bald zum Gericht muss, wurde zunächst auch aus anderen Gründen fallen gelassen. (Es würde wohl nichts mehr an seiner Strafe ändern, die scheinbar ziemlich hoch ist.) Dagegen hat wohl jemand anderes Klage eingereicht und so muss ich doch zum Gericht.
Ich weiß aber nicht ob ich das schaffe, ich möchte ihn dort nicht sehen. Und ich möchte auch nicht, dass der Richter meine Adresse vorliest.
Was kann ich dagegen tun?
Ich hab total Angst dass ich dort eine Panikattacke bekomme und zusammen geklappte. Dass er sieht wie schwach ich bin.
Habe schon einen Anwalt eingeschaltet. Aber ich muss vorher noch klären ob mir die Kosten übernommen werden. Da ich mir selbst keinen leisten kann.
Drehe momentan eh schon jeden Cent zweimal um im Monat und weiß nie wie ich über die Runden kommen soll.
Außerdem brauche ich auch Geld für meinen Hund, der bald am Auge operiert werden muss.

Ich habe einfach keine Kraft mehr. Jede Nacht habe ich Ängste und Albträume. Und hab das Gefühl niemand versteht mich.

09.02.2020 03:13 • 10.02.2020 #1


4 Antworten ↓


BellaM85
Hi!
Das deine Adresse nicht vorgelesen wird muss gehen. Es könnte sogar soweit gehen das du evtl nicht dahin müsstest dafür bräuchtest du wahrscheinlich ein Gutachten worin sowas stehen müsste wie das es nicht zumutbar wäre weil du sonst wieder in ein psychisches Dilemma geraten könntest usw. Das müsstest du mit dem Anwalt besprechen. Und zu den kosten du müsstest Prozesskostenbeihilfe bekommen dann musst du 0 zahlen wenn du finanziell unter dieser Grenze liegst ginge das.

Das mit deiner Oma tut mir leid aber denk nicht das sie umgebracht wurde, oder das es evtl verhindert hätte werden können weil somit kommst du selbst nur in Schuldgefühle rein, das wäre schlecht. Versuch es zu akzeptieren und denk an positive Dinge das hilft dir.
Hast du keinen Therapeuten, beste Freunde, Familie die dir bei all dem helfen können?

Lg

09.02.2020 04:19 • x 2 #2


A


Baldige Zeugenaussage belastet mich schwer

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Icefalki
Versuch mal, ob du einen Zeugenbeistand bekommst, dann bist du nicht so alleine, was dann gegen Angst und Panik sehr gut hilft.

Zeugenbeistand nach § 68b StPO

Diese Vorschrift sieht vor, dass dem Zeugen für die Dauer seiner Vernehmung ein Rechtsanwalt beigeordnet werden kann. Voraussetzung nach dem Gesetz ist dabei stets, dass der Zeuge seine Befugnisse bei der Vernehmung nicht selbst wahrnehmen kann. Dies wird vorwiegend bei jungen Zeugen, die Opfer der Straftat sind, zu bejahen sein, also dann, wenn diese Zeugen in der Gerichtsverhandlung auf ihren ehemaligen Peiniger treffen und psychisch durch diese Situation in ganz besonderem Maße belastet werden.

Der Zeuge kann die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nach § 68b StPO auch selbst beantragen. Dieses Antragsrecht räumt ihm das Gesetz ein, wenn der Zeuge zu bestimmten, besonders schwereren Straftaten vernommen werden soll. Dazu zählen zum einen alle Verbrechen, also alle Straftaten, die eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsehen, z.B. Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung, Meineid, aber auch unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Daneben kann ein Zeugenbeistand auch dann beigeordnet werden, wenn zu bestimmten, im Gesetz im Einzelnen aufgeführten Straftatbeständen, ausgesagt werden soll. Es handelt sich dabei vorwiegend um Straftaten aus dem Sexualstrafrecht, nämlich

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 174 StGBSexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen, § 174a StGBSexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, § 174b StGBSexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses, § 174c StGBSexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGBSexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, § 179 Abs. 1 bis 4 StGBFörderung sexueller Handlungen Minderjähriger, § 180 StGBSexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGBMisshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 Abs. 1 oder 2 StGBMenschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, § 232 Abs. 1 oder 2 StGBMenschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft, § 233 Abs. 1 oder 2 StGBFörderung des Menschenhandels, § 233a StGB

Schließlich kann nach § 68b Nr. 3 StPO auch dann ein Zeugenbeistand bestellt werden, wenn der Zeuge zu einem sonstigen Vergehen von erheblicher Bedeutung, das gewerbs- oder gewohnheitsmäßig oder von einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert begangen worden ist, vernommen wird.

Der Vorteil für den Zeugen liegt darin, dass er seinen anwaltlichen Beistand in diesem Fall nicht selbst bezahlen muss. Der Rechtsanwalt kann gegenüber der Staatskasse abrechnen.

09.02.2020 14:42 • x 2 #3


S
Danke für eure Antworten.
Ich werde das mal Versuchen. Habe auch schon beim Gericht angerufen. Aber leider niemanden erreicht und ich würde auch noch nicht zurück gerufen. Ich denke ich werde es morgen noch versuchen u ansonsten einfach auf blauen Dunst dahin fahren.

Das mit dem Gutachten muss ich ja sicher auch bei einem Therapeuten machen?
Momentan mache ich keine Therapie. Ich hatte sie vor ca 2 Jahren beendet. Es ging mir soweit gut und ich dachte ich bräuchte es nicht mehr.
Meine Psychologin meinte, man bekommt dann erst mal eine sperre. Weiß jemand wie lange?

11.02.2020 00:43 • #4


K
Im Normalfall zwei Jahre muss man warten bis man eine neue Therapie beantragen kann.
Im Ausnahmefall geht das aber auch schon früher.

11.02.2020 00:45 • x 1 #5





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