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• • 09.04.2024 #1
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• • 09.04.2024 #1
Mariebelle
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• #2
x 3
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• x 2 #3
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• x 2 #4
Mariebelle
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• x 1 #5
Mariebelle
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Zitat von Mariebelle:Wenn kein beglaubigtes Testament von ihr vorliegt,gilt die gesetzliche Erbfolge,das bist dann du. Hast du schon deinen Erbschein?
• #6
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• #7
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• #8
Mariebelle
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• #9
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• #10
Phönix
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Zitat von Sonnenblume2012:@Mariebelle ich weiß das es keine Schulden gibt, nur mal angenommen es gäbe welche.
• x 2 #11
Mariebelle
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Zitat von Sonnenblume2012:@Mariebelle Hast du nicht richtig gelesen. Meine Mutter lebt noch.
• x 1 #12
Mariebelle
Mitglied
Zitat von Sonnenblume2012:@Mariebelle normale Mietwohnung, es gibt nix großartig zu erben, mir ginge es um Familienandenken wie Fotos, davon gibt es einen großen Karton voll.
• #13
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• #14
Mariebelle
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Zitat von Sonnenblume2012:@Mariebelle meine Mutter hat keine Schulden. Habe mich bis zuletzt, bis ich den Kontakt abbrach, um ihre Bankgeschäfte gekümmert und über alles bescheid gewusst. Nur mal gpr den Fall, das mal Schulddn entstehen würden, habe das interessehalber gefragt. Ich meinte mal gehört zu haben, das ein Sozialhilfeempfänger ...
• #15
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• #16
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• x 1 #18
Mariebelle
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Zitat von Sonnenblume2012:@Reconquista ja das weiß ich, Geld gibt es nicht zu erben. Es besteht nur ein Sparbuch, das für die Kosten von Beerdigung und was damit zusammenhängt angelegt wurde. Das reicht dafür aus, da würde nicht viel von über bleiben. Aber ich werde mich ha um nix mehr kümmern eie ich bereits erwähnt habe. Da frage ich ...
• #19
Angor
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Zitat von Sonnenblume2012:Da frage ich mich, wenn meine Mutter stirbt, ob ich irgendwoher was höre....der Kontakt zu meiner Mutter ist endgültig beendet.
• x 3 #20
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