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Reconquista
Abholen bedeutet nicht wegnehmen. Wenn es dir so wichtig ist, solltest du dich darum kümmern, sonst siehst du die Erinnerungsstücke vielleicht nie wieder.

31.03.2024 12:14 • #41


S
@Reconquista abholen bedeutet wegnehmen !
Aber egal jetzt, ich werde nicht mehr zu meiner Mutter gehen.

31.03.2024 12:20 • #42


A


Erbschaft, muss Sozialhilfeempfänger Schulden bezahlen

x 3


B
@Sonnenblume2012 Dann musst du damit leben, die Fotos niemals mehr zu bekommen. Die Wohnung wird dann geräumt werden, sobald deine Mutter verstirbt (und du nicht herangezogen wirst) und dann werden alle Sachen entsorgt.

01.04.2024 12:14 • x 2 #43


Schlaflose
Zitat von Mariebelle:
Hast du schon deinen Erbschein?

Als Alleinerbe braucht man sowieso keinen Erbschein. Als meine Mutter vor 8 Jahren starb, hat kein Mensch von mir einen Erbschein verlangt.

01.04.2024 12:41 • x 1 #44


ArcoIris
@Schlaflose Natürlich braucht man den, außer man hat schon zu Lebzeiten eine gültige Vollmacht für Banken etc.

@Sonnenblume2012 Du wirst schon allein von der Bank angeschrieben und würdest es so erfahren. Die erfahren es wiederum wohl von der Rentenversicherung. Und als Erbe wird man leicht gefunden, die Behörden kommen ja an alle Daten ran, also auch an deine Geburtsurkunde z. B.

Wenn du das Erbe ausschlägst, kannst du nicht mehr in die Wohnung. Wenn du es annimmst, musst du dich aber eben auch um alles kümmern, inklusive Wohnungsauflösung, Versicherungen kündigen etc. pp. Ich hatte das ganze erst letztes Jahr. Meine Mutter hatte eine Sterbebersicherung, ansonsten hätte ich das Erbe auch abgelehnt. Aber ich habe es nicht übers Herz gebracht, sie anonym irgendwo beerdigt zu wissen. Der Rest war echt hart, aber auch bedingt durch die Umstände, die sie hinterlassen hat (Messi Wohnung).

09.04.2024 17:49 • x 4 #45


Schlaflose
Zitat von ArcoIris:
Natürlich braucht man den, außer man hat schon zu Lebzeiten eine gültige Vollmacht für Banken etc

Ah, O.K., meine Mutter hatte mich tatsächlich bei all ihren Konten und sonstigen Geldanlagen von vornherein im Vertrag als Bevollmächtigte angegeben. Ich musste nur noch eine Sterbeurkunde vorzeigen. Und das Haus war schon lange vorher beim Notar auf mich übertragen. Ich dachte, einen Erbschein braucht man nur, wenn es mehrere gleichgestellte Erben gibt.

09.04.2024 17:59 • x 3 #46


Angor
Zitat von Schlaflose:
Ich dachte, einen Erbschein braucht man nur, wenn es mehrere gleichgestellte Erben gibt.

Als Alleinerbe bekommt man einen Alleinerbschen, den braucht man z. B: wenn man ein Haus erbt, ohne Erbeschein keine Grundbuchänderung.

09.04.2024 18:04 • x 3 #47


F
Selbst wenn man als Abkömmling das Erbe ausschlägt und es keinen Erben gibt, kann man dazu herangezogen werden, die Kosten der (Not-)Beerdigung zu bezahlen. Das regeln diverse Landesgesetze, teilweise auch für andere Verwandte und Ehegatten.

09.04.2024 20:06 • x 2 #48


S
@f-c-t-a Als Sozialhilfeempfänger muss man die Kosten nicht übernehmen

09.04.2024 20:30 • x 2 #49





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