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H
Bräuchte ein paar Meinungen:
ich wohne mit meiner langjährigen Partnerin in einer Eigentumswohnung glücklich zusammen. Wenn ich sterben sollte, ginge die Wohnung ins Erbe, was wohl Familienangehörige wären, da wir keine Kinder haben.

Es gibt zwar die Lösung, beim Notar ein Testament erstellen zu lassen, kostet aber sehr viel und fühlt sich irgendwie auch komisch an.

Auch gäbe es Risiko-Lebensversicherungen, aber davor grault es mich noch mehr, zumal auch da wieder mit dem Tod spekuliert wird.

Es gäbe noch die Heirat. ABER: sie ist per se eine Zugewinngemeinschaft. Wenn wir uns - rein fiktiv - in 2 Jahren scheiden sollten, will ich nicht um die Wohnung bangen müssen.
Da gibt es ja auch dafür Lösungen: z. B. ein Ehevertrag. Auch der kostet. Allerdings bietet er keine Absicherung, sollte ich mal abdanken. Oder doch? Also kann man Trennung/Scheidung und Tod differenziert betrachten?

Meine Partnerin belastet das enorm, sie würde mich sofort heiraten. Es ist ihr Traum. Das wiederum belastet mich und setzt mich enorm unter Druck, da ich eben Angst davor habe.

Ich bin da einfach ein gebranntes Kind, da ich erst vor kurzem meine Ex aus dem Grundbuch streichen ließ, was mich da schon viel Geld gekostet hat, zumal ich dann nochmal die Hälfte der Grundsteuer zahlen musste.

Ich sehe da irgendwie keine akzeptable Lösung.
Im Kern wäre der Wunsch: meine Partnerin soll nicht auf der Straße landen, sollte ich mal abdanken, sie soll aber im Trennungsfall auch nicht mit mir um die Wohnung ringen.

11.09.2023 15:21 • 12.09.2023 #1


28 Antworten ↓


U
Wohnung verkaufen und in eine Mietwohnung ziehen?

11.09.2023 17:52 • x 1 #2


A


Angst zu heiraten und trotzdem Wunsch abzusichern

x 3


Islandfan
Eine eigene Immobilie ist bei einer Scheidung von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen, heißt im Klartext, die Immobilie gehört demjenigen, der im Grundbuch steht. Und da du die Wohnung gekauft hast ohne schon verheiratet zu sein, ist das nochmal sicherer.

11.09.2023 18:13 • x 2 #3


H
@UlliOnline Emotional und wirtschaftlich ausgeschlossen. Zudem ist die Wohnung eine Altersabsicherung.

11.09.2023 20:00 • #4


H
@Islandfan Und weißt du, was im Todesfall mit der Immobilie passieren würde?

11.09.2023 20:02 • #5


Islandfan
Zitat von herrAngsthase:
@Islandfan Und weißt du, was im Todesfall mit der Immobilie passieren würde?

Nein, ich glaube gehört zu haben, dass der Partner 50 Prozent bekommt, den Rest die Familie, außer du vermachst es im Testament zu 100 Prozent dem Partner, aber auch nur, wenn man kinderlos ist, denn die bekommen einen Pflichtanteil.

11.09.2023 20:09 • x 1 #6


U
Zitat von herrAngsthase:
@UlliOnline Emotional und wirtschaftlich ausgeschlossen. Zudem ist die Wohnung eine Altersabsicherung.

Mein Kommentar war ohnehin nur Blödsinn.

Du kannst doch in deinem Testament festlegen, wer im Falle des Falles was erben soll.

Bei der Gelegenheit dann gleich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung machen beim Notar.

11.09.2023 20:15 • #7


B
Zitat von Islandfan:
Nein, ich glaube gehört zu haben, dass der Partner 50 Prozent bekommt, den Rest die Familie, außer du vermachst es im Testament zu 100 Prozent dem Partner, aber auch nur, wenn man kinderlos ist, denn die bekommen einen Pflichtanteil.

Aber such nur, wenn man verheiratet ist. Dann ist der Ehepartner der erste in der Erbfolge. Die Kinder kommen erst dran, wenn dieser verstirbt. Sie können allerdings, wie du schon sagtest, schon vorher ihren Pflichtanteil verlangen. Aber welche Kinder würden das machen, wenn das verbliebene Elternteil dadurch die Wohnung verlieren würde.

11.09.2023 20:33 • x 1 #8


Islandfan
Das stimmt, aber er sprach ja von dem Fall, was passiert, wenn er heiraten würde.

11.09.2023 20:34 • #9


Angstmaschine
Zitat von herrAngsthase:
Ich sehe da irgendwie keine akzeptable Lösung.
Im Kern wäre der Wunsch: meine Partnerin soll nicht auf der Straße landen, sollte ich mal abdanken, sie soll aber im Trennungsfall auch nicht mit mir um die Wohnung ringen.

Wäre es dann nicht am einfachsten, sich doch mal einen Notar oder Anwalt zu suchen der die beste Lösung dafür ausarbeitet?
Ich glaube eine der Kröten die Du genannt hast wirst Du schlucken müssen…

11.09.2023 20:48 • x 4 #10


H
@Angstmaschine Ja, das wird in eine Richtung gehen müssen. Ich wollte aber erstmal paar Erfahrungen und Meinungen, gibt ja sicherlich viele hier, die mal verheiratet waren oder sind.
Stand jetzt wäre ich froh, man hätte dieses Märchending von Heirat nie erfunden . Habe nie verstanden, wieso Leute darauf so abfahren..
Und leider meine Partnerin auch.

11.09.2023 20:58 • x 1 #11


Mariebelle
Zitat von UlliOnline:
Mein Kommentar war ohnehin nur Blödsinn. Du kannst doch in deinem Testament festlegen, wer im Falle des Falles was erben soll. Bei der Gelegenheit dann gleich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung machen beim Notar.

Es gilt die gesetzliche Erbfolge.Aber er kann pro Jahr einen Betrag Euro verschenken und sie ins Grundbuch aufnehmen.

11.09.2023 21:03 • x 1 #12


Islandfan
Lass dich nicht von ihr drängen, heirate nur, wenn du es auch wirklich willst. So etwas ist nichts, was man dem anderen zuliebe tun sollte. Es ist eine weitreichende Entscheidung, die aus tiefer Überzeugung kommen muss.
Es gibt viele Paare, die ohne Trauschein zusammen leben.

11.09.2023 21:03 • x 4 #13


Angstmaschine
Zitat von herrAngsthase:
Ich wollte aber erstmal paar Erfahrungen und Meinungen

Ja, kann ich verstehen. Aber wenn dir das „über den Kopf wächst“ ist es ggf. trotz Kosten einfacher, sich Rat zu holen.
Ich kenne das von mir, dass ich mich bei so Problemen irgendwann total verzettel und den Überblick verliere und dann die Panik bekomme, statt die Reissleine zu ziehen.

Zitat von herrAngsthase:
Stand jetzt wäre ich froh, man hätte dieses Märchending von Heirat nie erfunden . Habe nie verstanden, wieso Leute darauf so abfahren..
sund leider meine Partnerin auch.

Ja nun, Frauen mögen es besonders und es hat ja eben auch Vorteile. Früher war ich auch eher dagegen, aber mittlerweile fände ich es auch ganz schön.
Daher habe ich meiner Freundin nach 30 Jahren „wilder Ehe“ einen Antrag gemacht. Nächstes Jahr werden wir es wohl machen, wenn bei uns wieder etwas Ruhe eingekehrt ist ..

11.09.2023 21:08 • x 2 #14


H
@Islandfan Nein, das wäre für mich auch nicht gut. Ich kann ihr halt kein klares JA oder NEIN geben im Moment. Mit einem klaren NEIN könnte sie halt arbeiten. Will sowas aber nicht quasi mit einem Fuß noch in der Angststörung festlegen. Und paradoxerweise sind das da halt diese Herzrhythmus-Grschichten, die mich fragen lassen, ob ich nicht langsam Verantwortung übernehmen sollte auch dafür, dass sie hier nicht raus muss, sollte mein Herz doch mal heftiger abspacken...

11.09.2023 21:20 • x 1 #15


H
@Angstmaschine Wie war das vorher bei euch? Hatte eher sie den Wunsch geäußert in dem letzten 30 Jahren. Wir sind jetzt im verflixten 7.
Also noch zu früh für mich und schon spät für sie.
Ich leide halt leider mit meiner viel zu dünnen Empathie-Hülle bei ihr mit...

11.09.2023 21:26 • #16


Islandfan
Du kannst ihr die Wohnung auch im Testament vermachen, wenn ihr nicht verheiratet seid.

11.09.2023 21:29 • x 1 #17

Sponsor-Mitgliedschaft

Luna70
Irgendwie habe ich das Gefühl, du vermischst emotionale Dinge und rechtliche Dinge.

Rechtlich ist es doch völlig klar geregelt. Wenn du keine Kinder hast, unverheiratet bist, aber deine Eltern noch leben, dann haben sie Anrecht auf den Pflichtteil. Du brauchst für ein Testament keinen Notar, du kannst es auch selbst schreiben, nur muss es dann halt den formellen Vorgaben entsprechen und klar sein.

Du kannst also deiner Lebensgefährtin die Wohnung vererben. Allerdings ist die Frage der Erbschaftssteuer zu klären und ggf. muss sie den Pflichtteil an deine Eltern zahlen. Wenn du sonst kein Vermögen hast und sie auch nicht, könnte es sein, dass sie die Wohnung verkaufen muss, weil sie das alles nicht zahlen kann.

Ich denke, du solltest dir erstmal klar machen, um was es dir genau geht. Wenn es dein Wunsch ist, dass deine Lebensgefährtin die Wohnung behalten kann, dann musst du entsprechende Vorkehrungen treffen. Nur deshalb zu heiraten ist doch Quatsch, obwohl es die Dinge natürlich vereinfachen würde.

11.09.2023 21:31 • x 3 #18


Angstmaschine
Zitat von herrAngsthase:
Hatte eher sie den Wunsch geäußert in dem letzten 30 Jahren.

Ja, aber eher unterschwellig:
„…. aber Du willst mich ja nicht, sonst würdest Du mich ja heiraten!“
„Hier sind Bilder von Hrinz und Hilde, die haben in LAS VEGAS geheiratet … toll“

Das ist aber nie böse oder fordernd gewesen, wir haben uns eher immer etwas geneckt damit. Ich hab‘ dann z. B. sowas gesagt, dass ich „noch etwas Zeit brauche“ (nach 20 Jahren!)

Heiligabend 2019 habe ich ihr einen Antrag gemacht, dann kam aber leider erstmal Corona dazwischen..

11.09.2023 21:33 • x 1 #19


PQhope2023
@herrAngsthase
Man kann sich nicht gegen alles absichern. Die Frage ist vor allem, ob du heiraten willst. So teuer ist ein Testament z.B. doch auch nicht, das lässt sich regeln. - Das erinnert mich daran, dass ich mein eigenes endlich mal machen wollte. Einfach um Sicherheit für meine Verbliebenen zu schaffen. Scheint mir nicht verkehrt.

11.09.2023 21:38 • x 2 #20


A


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