Pfeil rechts
3

1980D
Hallo.Ich habe mal ein Anliegen bestimmt kennt sich jemand im Forum damit aus Ich werde zum im Februar Ausgesteuert habe mich auch schon beim Amt gemeldet und bin momentan in der Wiedereingliederung hab aber festgestellt das es noch nichts wird mit der Arbeit und habe mich mit meinem Psychater entschlossen noch eine Therapie Stationär zu machen wo ich noch auf den Termin warte.Meine Frage ist wie geht das Arbeitsamt jetzt vor habe jetzt Angst kein Geld zubekommen weil viele Beiträge darüber so undurchsichtig sind das macht es mit meiner Angststörung alles noch schlimmer. Greift nun die Nahtlosigkeitsregelung bei mir?Hat da einer Erfahrung damit ich muss dazu sagen das ich wieder arbeiten will in meiner alten Firma hab noch ein Beschäftigungsverhältniss .

14.01.2024 13:10 • 14.02.2024 #1


4 Antworten ↓


Schlaflose
Ich glaube, das betrifft genau deinen Fall:

2.3. Nahtlosigkeit nach dem Ende des Krankengelds

Die Nahtlosigkeitsregelung sichert Menschen nach der sog. Aussteuerung ab, also wenn das Krankengeld nach der 78. Woche einer Arbeitsunfähigkeit ausgelaufen ist, aber sie immer noch krankgeschrieben sind. (...). Sie können auch dann Arbeitslosengeld bekommen, wenn ihr Arbeitsverhältnis noch weiterbesteht.

14.01.2024 14:00 • x 1 #2


A


Überforderung mit Nahtlosigkeitsregelung

x 3


1980D
So hab ich das such verstanden man liest nur so viele unterschiedliche Erfahrungen mit Gesundheitsfragebögen und das der Amtsarzt darüber entscheidet das macht alles so undurchsichtig

14.01.2024 14:21 • #3


Schlaflose
Zitat von 1980D:
So hab ich das such verstanden man liest nur so viele unterschiedliche Erfahrungen mit Gesundheitsfragebögen und das der Amtsarzt darüber entscheidet das macht alles so undurchsichtig

Im Einzelfall wird es wohl unterschiedliche Vorgehensweisen geben. Wie es bei dir laufen wird, kann dir deswegen auch niemand vorhersagen. Ich würde an deiner Stelle die Krankenkasse oder das Arbeitsamt anrufen und fragen, wie es jetzt bei dir weitergeht.
Ich denke, der Amtsarzt kommt erst ins Spiel, wenn Zweifel über die Richtigkeit der weiteren Krankschreibung bestehen.

14.01.2024 14:59 • x 1 #4


P
Hallo 1980,

die Schlaflose hat dir ja bereits beruhigende Antwort geliefert.

Wenn du von der Krankenkasse die schriftliche Aussteuerung ( ca. 4-6 Wochen ) vor Aussteuerungstermin hast, mache einen Termin bei deinem zuständigen Arbeitsamt ( nicht Job-Center!).
Verlange dabei einen 4 Augengespräch in einem Büro.

Es ist niederschmetternd und demütigend wie am Eingang an Infotheke die Sachbearbeiter öffentlich die perönliche Belange
und Probleme vor allen Schlangestehenden besprechen. Daneben immer ganz kleiner Hinweis: Auch diskrete Bürotermine möglich.

Die Sachbearbeiter im Innendienst sind wirklich menschlich und behilflich und erläutern dir die Prozedere.
Durch die Fragebögen muss du dich arbeiten und auch anonyme Bögen an mediz. Dienst der Agentur abgeben.
Sicher kommen dann auch Rückfragen per Post, daher immer so früh wie möglich dahin, dass du unmittelbar am Folgetag
der Aussteuerung ALG erhälst.
Am besten jemand mitnehmen zum Ersttermin, denn wer so was noch nie durchgemacht hat ist bissle nervös und 4 Ohren
wissen/erinnern sich dann zuhause.

Mache dich nicht verrückt, spreche mit Eingliederungsabbruch mit Kasse und ob Kliniktherapiezügig bewilligt wird.

Liebe Grüße Panikker

14.02.2024 17:44 • x 1 #5





Auch interessant

Hits

Antworten

Letzter Beitrag