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Guten Morgen ihr lieben Ich hoffe es geht euch gut? Nun zu meinem Problem. Ich wollte am Freitag meinen neuen Traumjob antreten. Nun bin ich ja an Corona erkrankt. PCR liegt vor und heute ist Tag 7. Ich hatte gehofft mich an Tag 7 frei testen zu können, aber was soll ich sagen er ist nach wie vor rot leuchtend positiv. Ich habe meine Ansprechpartnerin informiert und die meinte das kann man ja nun nicht ändern. Aber wie läuft das jetzt ab?

30.03.2022 07:06 • 02.04.2022 #1


13 Antworten ↓


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Schau in die Verordnung deines Bundeslands, da findest du die richtigen Ansprechpartner/Antworten.

Weiterhin gute Besserung.

30.03.2022 07:08 • #2


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Schwarmwissen neuer Job und Corona

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@Grace_99 Da finde ich alles dazu wenn man beschäftigt ist. Also schon die ganze Zeit. Da steht nirgends etwas wenn man neu anfängt. Habe alles abgesucht und nichts dazu gefunden. Deshalb hier meine Frage.

30.03.2022 07:15 • #3


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Zitat von Ankergirl:
@Grace_99 Da finde ich alles dazu wenn man beschäftigt ist. Also schon die ganze Zeit. Da steht nirgends etwas wenn man neu anfängt. Habe alles ...


Gesundheitsamt anrufen, die müssten es ja genau wissen.

30.03.2022 07:17 • #4


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@Grace_99 da erreichst du hier in Braunschweig schon seit einem halben Jahr keinen mehr. Man ich bin gerade richtig aufgeschmissen.

30.03.2022 07:19 • #5


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Zitat von Ankergirl:
@Grace_99 da erreichst du hier in Braunschweig schon seit einem halben Jahr keinen mehr. Man ich bin gerade richtig aufgeschmissen.


Braunschweig? Peine Ost?

Ich bin mal so ganz und gar Hannoveranerin und 96 Fan.

(Sorry, das war off topic).

Ruf andere Gesundheitsämter an. Wolfenbüttel, Peine, Salzgitter, Region Hannover, Stadt Hannover, Gifhorn etc. Die Verordnungen sind ja in Niedersachsen alle gleich.

30.03.2022 07:24 • x 1 #6


Dragonlady_s
@Ankergirl

In Wolfenbüttel erreichst du jemanden. Probiere es da mal

30.03.2022 07:41 • x 2 #7


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@Grace_99 wir sind auch Hannover 96 Fans auf Grund das wir riesige HSV Fans sind.

30.03.2022 07:48 • x 1 #8


Schlaflose
Zitat von Ankergirl:
@Grace_99 Da finde ich alles dazu wenn man beschäftigt ist. Also schon die ganze Zeit. Da steht nirgends etwas wenn man neu anfängt. Habe alles abgesucht und nichts dazu gefunden. Deshalb hier meine Frage.

Eigentlich müssten die gleichen Regelungen herrschen, egal, ob man schon länger arbeitet oder gerade erst anfangen sollte.

30.03.2022 08:06 • #9


Feuerschale
@Ankergirl
ich denke das hier gilt: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa...a5540.html
bei unten Welche Regeln gelten für Quarantäne.
Wenn es nicht klappt nach 7 Tagen freizutesten, endet die Quarantäne automatisch nach 10 Tagen.
einen PCR Test brauchst du nur, wenn du in Krankenhäusern/Pflege u. s. weiteres arbeitest.

Wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde und der Arbeitgeber auf dich jetzt wartet, gilt m. Mng nach nichts anderes als in jedem Arbeitsverhältnis auch.
Wenn der Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist und der Arbeitgeber signalisiert, jetzt wollen wir nicht mehr oder
wir verschieben das ganze, muss man das mit dem dann auseinanderklabüsern, nicht mit dem Gesundheitsamt.
Also ich würde sagen nach 10 Tagen ist Quarantäne rum.

Wenn nach 10 Tagen privater Test immer noch positiv, müsste man das mit dem AG besprechen, ob er einem Home Office oder ähnliches anbietet (was bei Start und Einarbeitung sicherlich nicht so sinnvoll umzusetzen ist) oder besser dann: der Hausarzt einen noch ein paar Tage krank schreibt.

30.03.2022 09:35 • #10


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@Feuerschale Danke für deine Antwort. Also Vertrag ist unterschrieben. Start ist 1.4.22 leider ist kein Homeoffice möglich.

30.03.2022 09:42 • x 1 #11


Feuerschale
@Ankergirl - dann gilt ja der Vertrag. Ich würde nach 10 Tagen testen und dann entweder hingehen wenn negativ,
oder sonst dem Arbeitgeber bescheid geben und nochmal zum Hausarzt wegen Arbeitsunfähigkeit.

30.03.2022 09:47 • #12


E
Jetzt habe ich gerade noch Resturlaub von meinem alten Arbeitgeber. Der Vertrag ist dann zum 31.3 beendet. Ich bin so traurig, hatte jetzt 2 Monate Urlaub und ausgerechnet jetzt die letzte Woche fange ich mir Corona ein.

30.03.2022 09:50 • #13


Islandfan
Wichtig ist, dass wenn man die ersten vier Wochen in einem neuen Beschäftigungsverhältnis krank wird, man kein Gehalt für die Fehltage bekommt, sondern Krankengeld von der Krankenkasse. Nur selten, zb. in manchen Bereichen des öffentlichen Dienstes, wird das Gehalt schon in den ersten vier Wochen voll übernommen.

02.04.2022 15:08 • x 1 #14


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