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djbob
Hallo allerseits. Ich bin selbständig, freiwillig gesetzlich krankenversichert, ohne Anspruch auf Krankengeld oder sonstige mögliche Versicherungs-/Finanzquellen im Krankheitsfall, außer einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Seit 4 Monaten bin ich nun komplett ausgeknockt und arbeitsunfähig. Und seit fast 2 Monaten von meiner Hausärztin krankgeschrieben, die mir riet, eine/n Psychiater/in aufzusuchen.
Nach vielen Versuchen bekam ich endlich einen Ersttermin bei einem Psychiater, von dem ich gerade zurückkomme.

Der Psychiater hat völlige Erschöpfung diagnostiziert, mir zu einer Psychotherapie und einem neuen Beruf geraten + so schnell wie möglich einen Reha-Antrag bei der RV zu stellen und Krankengeld zu beantragen.
Mein Gedanke: bis dahin haben sich meine Erschöpfungs- und vor allem Schuldenhügel zu riesigen Bergen aufgebaut und weder Reha, noch Rente werden meiner Situation noch Einhalt gebieten.

Es ist nämlich so:
1.) in meiner gesetzlichen KV habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld.
2.) in die gesetzliche RV zahle ich nicht direkt, sondern als künstlerisch tätige Selbständige über die Künstlersozialkasse.
3.) immerhin habe ich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, über dessen SinnZweck ich mir zugegebenermaßen erst seit meiner Erkrankung überhaupt Gedanken mache.

Jetzt weiß ich nicht, wo man was und vor allem in welcher Reihenfolge beantragt, um nicht nur Gefahr zu laufen, dass man Absagen bekommt, sondern auch um sich vor weiteren Niederlagen und noch schlimmeren psychischen Folgen zu schützen.

Kennt sich jemand von euch damit aus? Vielleicht als KSK-Mitglied und/oder Selbständige/r und BU-Antrag selbst Erfahrungen gehabt? Herzlichen Dank schon mal für's Durchlesen!

21.11.2023 16:18 • 22.11.2023 #1


14 Antworten ↓


Schlaflose
Bei der Rentenversicherung geht es nicht um die Berufsunfähigkeit, sondern um die Erwerbsunfähigkeit. Man kann berufsunfähig, aber trotzdem voll erwerbsfähig in einem anderem Beruf sein. Aber erst 4 Monate Krankschreibung ist gar nichts. Erstmal wird von der Rentenversicherung immer verlangt, dass eine Psychotherapie bzw. psychsomatische Reha gemacht wird. Die meisten Leute, denen eine Erwerbsunfähigkeit zugesprochen wird, waren jahrelang krank geschrieben.
An deiner Stelle würde ich erstmal bei der Berufsunfähigkeitversicherung anfragen. Das ist völlig unabhängig von der Rentenversicherung.

21.11.2023 16:34 • #2


A


Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

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djbob
Hallo und lieben Dank für die Antwort oben
Ich muss also erst eine Reha gemacht haben, um eine BU-Rente beantragen zu können/dürfen, richtig?
Nach was genau soll man dann *erstmal* bei der Berufsunfähigkeitsversicherung fragen?
Sorry, dass ich so blank bin, aber stelle fest, wenn man sich mal damit befassen muss, ist das alles ganz schön wirr bzw ich bin verwirrt und überfordert.

21.11.2023 16:51 • #3


Schlaflose
Zitat von djbob:
Ich muss also erst eine Reha gemacht haben, um eine BU-Rente beantragen zu können/dürfen, richtig?

Nein, für die BU-Rente bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Nur für die Erwerbsminderungsrente bei der Rentenvesicherung.

Zitat von djbob:
Nach was genau soll man dann *erstmal* bei der Berufsunfähigkeitsversicherung fragen?

Du rufst an, schilderst deine Situation und fragst, wie das weitere Vorgehen ist. Das ist im Prinzip so, wie bei jeder anderen privat abgeschlossenen Versicherung. Wenn man einen Schaden hat, meldet man ihn.

21.11.2023 16:58 • x 1 #4


Islandfan
Wenn du nicht in die gesetzliche RV einzahlst, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Reha. War lange Jahre freiberuflich und habe erst vor wenigen Jahren überhaupt den Anspruch auf Rente erworben.
Warst du denn mindestens 5 Jahre in deinem Leben irgendwo angestellt? Oder in den letzten Jahren mal eine zeitlang? Das spielt alles eine Rolle, denn falls nicht, kannst du dir den Weg zur gesetzlichen RV sparen.
Mit der Künstlersozialkasse kenne ich mich nicht aus.
Bei der Berufsunfähigkeitsvdrsicherung kommt es auf den Vertrag an. Es gibt welche, die decken sämtliche Wägbarkeiten ab und welche, die nur unter bestimmten Bedingungen zahlen.

22.11.2023 09:49 • #5


djbob
Hi! Ich zahle in die RV ein, aber eben über Umwege, also über diese KSK. Die alljährliche Renteninformation bekomme ich aber von der RV direkt. Versicherungspflichtig angestellt war ich während der letzten 20 Jahre neben Selbständigkeit nur von 2020 bis 2022. Während Corona hatten die schlechte Auftragslage und die kleine Festanstellung zumindest den Vorteil, dass ich (endlich) raus aus der privaten KV wieder in eine gesetzliche KV kam. Im April 2022 kündigte ich die Festanstellung, da selbständig wieder voll ausgelastet und blieb in der gesetzlichen KV, nur eben freiwillig. Dass Krankengeld darin nicht inkludiert ist, fiel mir selbst erst auf, als ich kürzlich bei der KV anrief, um nach 6-wöchiger Krankschreibung Krankengeld zu beantragen und man mir sagte, ich bekäme keins, weil ich dafür keine Beiträge zahle. Auch wenn ich mir sicher bin, dass ich das im Antrag angekreuzt hatte.
Naja... wenigstens scheine ich wohl gute Chancen zu haben, dass die RV für die Reha aufkommt.
Nicht dass mich das selbst betrifft, aber bin neugierig: wie lange musstest du in die RV einzahlen bis zu Leistungen daraus beziehen durftest?
In den AGBs meiner BU steht, sie zahlen die Rente bei einem mind. 6 Monate langen vollständigen oder teilweise Zustand von Berufsunfähigkeit... infolge von Krankheit.... oder Kräfteverfalls. Im Web werben sie mit Leistungszahlungen bei mind. 50%iger Erwerbsunfähigkeit, auch bei Nervenkrankheiten.
Jetzt bin ich mal echt gespannt, wie man eine mind.50%ige Erwerbsunfähigkeit als Selbständiger/Freiberufler nachweist, dessen ganzer Alltag in der Realität aus Arbeit besteht. Und ob eine Versicherung eine vom Arzt diagnostizierte völlige Erschöpfung als Grund/Auslöser für Erwerbsminderung wertet, gar für eine Nervenkrankheit. Dass da mal berufsunfähig, mal erwerbsunfähig, mal Krankheiten, mal Prozentangaben im Vordergrund stehen, ist sicherlich nicht ganz unabsichtlich bei einer Risikoversicherung, deren vordergründiges Ziel es ist, das eingezahlte Geld erstmal zu behalten, indem man einen verwirrt und zu Fehlern in der Antragstellung verleitet. Vermutlich liegt genau darin die Kunst. Oder Trick. Nicht?

P.S. Guter Spruch! Find mich darin voll wieder

22.11.2023 13:21 • #6


Islandfan
Zitat von djbob:
lange musstest du in die RV einzahlen bis zu Leistungen daraus beziehen durftest

Ich beziehe keine Leistung daraus. Ich hätte momentan auch nur eine extrem niedrige EM Rente, wenn ich sie beantragen würde. Ich zahle seit 2017 ein, es wurden auch Zeiten aus dem Studium berücksichtigt, aber in minimalem Umfang. Ebenso habe ich zwischendurch längere Zeit Krankengeld bezogen, was aber auch zählt.
Wichtig ist, dass du zum Zeitpunkt der Beantragung der Reha in die RV einzahlen musst, sonst musst du dich an die KK wenden.
Ich würde heute nicht mehr freiberuflich/selbständig arbeiten, habe das viel zu lange gemacht. Vor allem mit einer psychischen Erkrankung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei weitem besser.
Hatte nach dem Abschluss meines Studiums vor einigen Jahren (war damals 40) mich rigoros geweigert, freiberuflich weiterzumachen und ausschließlich Festanstellungen gesucht.

22.11.2023 13:27 • x 1 #7


Dunkelbunte
Zitat von djbob:
Hallo allerseits.

Huhu.
Bist du zufällig die Frau von @Greenhouse ? Weil die Ähnlichkeiten sind doch sehr auffällig in euren Post über die Schwierigkeiten in denen ihr steckt.

22.11.2023 13:36 • #8


djbob
@Islandfan
Dass eine soz.vers.pflichtige Beschäftigung immer viel besser ist, steht außer Frage. In meinem Tun gab's nur leider keine festen Stellen. Entweder man macht's selbst oder gibt sich mit Alternativen zufrieden. Kraft, Gesundheit, Motivation, vll auch etwas jugendlicher Leichtsinn haben mich vor 20 Jahren fürs Selbermachen entschieden lassen. Aus aktueller Lage betrachtet sicherlich nicht die vernünftigste Entscheidung. Aber wer kann schon in eine Glaskugel schauen. Und irgendwelchen Risiken bei Ausübung vermeintlicher Individualität muss man wohl Folge tragen, sonst wär das alles ganz schön unfair. Nur dass die Versicherungsversprechen von damals speziell für Selbständige in Notlagen blabla im Nachhinein betrachtet die reine Farce waren, macht mich super wütend!
Bin zwar überfordert und verwirrt ob des ganzen Wissens, der Bürokratie und scheinbar notwenigen Tricks, auch eben wütend und erschöpft ob meines bisherigen Tun, aber dennoch positiv, dass es bald beruflich schon irgendwie weitergeht, meinetwegen auch mit einer niederwertigeren Beschäftigung, Hauptsache im Sinne von Schutz der Seele und Gesundheit. Muss nur schauen, dass ich die Heilungsphase irgendwie finanziell überbrücke und sie mich nicht noch mehr Kraft, Energie und Geld kostet als die Phase, in der die Erschöpfung generiert wurde. Damit kämpfe ich gerade extrem und suche u.a. hier nach Lösungen und Inspiration. Tausend Dank für deine Info zwecks Beantragung der Reha. Das hilft ungemein! War kurz davor, aus allem auszutreten, auch aus der RV.

22.11.2023 14:21 • #9


djbob
@Dunkelbunte
vermutlich, aber anonym ist anonym, auch in unserem Haushalt

22.11.2023 14:25 • #10


A
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung und hat mit der gesetzlichen Rentenversicherung nichts zu tun.
Die KSK ist an die Rentversicherung (DRV) angegliedert. D.h., wer Beiträge an die KSK entrichtet, muss seinen Reha und /oder Rentenantrag an die DRV schicken.
Für beides gibt es gewisse Anspruchsvorraussetzungen. Reha u.a. innerhalb der letzten 2 Jahre 6 Monate Pflicht(!)beiträge und 5 Jahre Wartezeit.
Damit fängt man an. Rehaantrag stellen. (Prämisse ist Reha vor Rente) Dieser Antrag wird in einen Rentenantrag umgedeutet, wenn man erwerbsgemindert aus der Reha entlassen wird.
Es heißt Erwerbsminderung (EM) und nicht mehr wie früher Berufsunfähigkeit.
Das nur nebenbei.
Auch was diese Renteninfo betrifft, stimmt nicht alles daran. Meiner Meinung nach steht dort nicht drin, wie hoch eine EM-Rente wäre.
Diese ist um einiges höher, als die Altersrente, weil zu den bisher gezahlten Beiträgen noch die Zurechnungszeit hinzu kommt. Zu kompliziert, das jetzt zu erklären.

Bei der BU-Versicherung musst Du mal in Deinen Vertrag gucken, was wann wie gezahlt werden würde.

22.11.2023 14:27 • #11


Dunkelbunte
Zitat von djbob:
@Dunkelbunte vermutlich, aber anonym ist anonym, auch in unserem Haushalt

Seltsame Antwort.
Hier gibt mehrere Pärchen, wo beide angemeldet sind. War ich seinerzeit auch. Ist doch nix schlimmes
Naja, hoffe es hilft dir, was ich drüben schrieb.

22.11.2023 14:28 • #12


djbob
@Dunkelbunte
sollte nicht seltsam klingen. Ist nur so, dass wir unsere Beiträge nicht gegenlesen. Quasi „jede/r mit seinem Kram“. Wie denken, so ist‘s gesünder

22.11.2023 14:40 • x 1 #13


Schlaflose
Zitat von Allessch:
Meiner Meinung nach steht dort nicht drin, wie hoch eine EM-Rente wäre.

Doch, sogar an erster Stelle.

22.11.2023 16:03 • #14


A
@Schlaflose ok, ich habe ja schon ewig keine bekommen, weil ich bereits Rente beziehe und die war höher als die Regelaltersrente. Aber vielleicht liegt es ja auch daran, dass damals noch nicht alle Zeiten erfasst waren.

22.11.2023 17:19 • #15


A


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