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S
Hallo zusammen,

ich wollte mal fragen, ob jemand von euch aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zurückzuführen auf eine Phobie/Panikstörung erfolgreich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgezahlt bekommen/in Anspruch genommen hat?
Ich habe inzwischen einen Antrag gestellt, meine Psychotherapeutin hat mir aber erzählt, dass ich mir ihrer Erfahrung nach keine zu großen Hoffnungen machen soll.
Die Versicherung habe ich lange vor meiner psychischen Erkrankung abgeschlossen, sodass das Thema gar nicht erst zum Vertragsabschluss einfließen konnte.

Grüße

Scratches

03.07.2014 15:23 • 26.12.2014 #1


8 Antworten ↓


kyra96
Ich weiß, dass die erst zahlen, wenn man mind. 6 Monate auf die gleiche Krankheit arbeitsunfähig sein ist. Dann bekommt man rückwirkend ab dem ersten Krankheitstag eine Auszahlung.
Willst Du denn gar nicht mehr arbeiten und deswegen die BU ins Anspruch nehmen oder nur solange wie man arbeitsunfähig geschrieben ist?
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass es aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht so ganz einfach werden kann.
Wende Dich da doch mal vertrauensvoll an Deinen Hausarzt oder an Deinen Versicherungsvertreter.
Da ich auch in die 6 Monate falle werden, habe ich mich mit meinem Versicherungsberater (gut, ist auch ein sehr guter Freund von mir) zusammengesetzt.

03.07.2014 16:04 • #2


A


Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen

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Fee*72
Hi..

dazu kann ich dir so gar nix sagen...ich arbeite nun seit 10 jahren nicht..jedes jahr ein Gutachten...bin noch arbeitsunfähig aber es ist nich gesagt,das ich nicht mehr arbeiten könne....
bisher hab ich so ein Antrag nich gestellt...hast du einen betreuer der dir zur Seite steht?wenn deine Thera dir das sagt,wird da sicherlich was dran sein,aber ich würde mir auch nochmal Rat von ausserhalb holen,so wie Kyra sagt..wünsch dir viel Glück..

03.07.2014 16:08 • #3


Schlaflose
Soweit ich weiß, bezieht sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur auf Krankheiten, die speziell die Ausübung des erlernten Berufes verhindern z.B. Mehlallergie bei Bäckern oder Bandscheibenschäden bei Baurbeitern usw. Wenn man aufgrund einer Erkrankung allgemein überhaupt nicht mehr arbeiten kann, dann muss man die Erwerbminderungrente bei der Rentenversicherung beantragen.

03.07.2014 16:11 • #4


kyra96
Zitat von Schlaflose:
Soweit ich weiß, bezieht sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur auf Krankheiten, die speziell die Ausübung des erlernten Berufes verhindern z.B. Mehlallergie bei Bäckern oder Bandscheibenschäden bei Baurbeitern usw. Wenn man aufgrund einer Erkrankung allgemein überhaupt nicht mehr arbeiten kann, dann muss man die Erwerbminderungrente bei der Rentenversicherung beantragen.


Das ist nicht ganz richtig. Die BU gilt auch für psychische Erkrankungen. Hab ich mich extra schlau gemacht, bevor ich 2001 die BU unterschrieben habe. Oder gibt es da unterschiedliche Verträge? Kann ich mir nicht vorstellen.

03.07.2014 16:17 • #5


S
Danke für die Antworten!
Ich bin jetzt auch gerade über die 6 Monate der Krankschreibung drüber. Ich möchte natürlich nicht meinen Beruf an den Nagel hängen, aber ich denke mir, dass mir diese Zusatzzahlung einfach zusteht, schließlich habe ich die Versicherung ja für genau so einen Fall abgeschlossen. Als ich damals die Versicherung abgeschlossen habe, hatte ich die Wahl zwischen einer Versicherung, die in jedem Fall greifen sollte, ohne dass ich beispielsweise zum Pförtner ohne Arme mit der Nase noch die Türe Aufdrücken sollte, oder halt genau eine solche Versicherung, die einem dann zu einer Umschulung oder einer beruflichen Umorientierung helfen würde. Ich habe mich für die erste Versicherung entschieden, bei der beispielsweise in meinem Beruf mit einer Farbenblindheit auf Dauer berufsunfähig wäre und eben nicht noch eine andere Tätigkeit ausüben zu müssen. Der Versicherungsmakler sagte mir, dass heute bei den unter 30-jährigen weit über die hälfte der genehmigten Berufsunfähigkeitsversicherungen aufgrund von psychischen Erkrankungen in Anspruch genommen werden. Ich hoffe sehr, dass der Antrag durchkommt, sonst macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung ja erst bei einem eingetretenen Schlaganfall Sinn.

03.07.2014 16:28 • #6


kyra96
Ich bin der Meinung, dass die dann zahlen muss. Du bist wegen einer Krankheit arbeitsunfähig. Egal welcher.

03.07.2014 17:07 • #7


S
Das denke ich auch. Soweit zumindest in der Theorie. Scheinbar ist wirklich keiner unter uns, der das Glück hatte. Aber weitere Kommentare sind natürlich erwünscht und ich halte euch auf dem Laufenden.

04.07.2014 16:44 • #8


S
Hallo zusammen,

Lang ist es inzwischen her, aber kurz vor Weihnachten habe ich von meiner Versicherung einen Brief erhalten, in dem steht, dass aus Kulanz eine Zahlung für die Zeit der Berufsunfähigkeit geleistet wird. Es war ein langes hin und her und die Versicherung tut alles dafür, eine mögliche Zahlung abzuwenden. Für einen solchen Fall ist sicherlich eine Rechtschutzversicherung von Vorteil, alternativ könnt ihr euch Hilfe beim Verbraucherschutzzentrum holen.
Ich bin jetzt natürlich froh, dass zum einen die Leistung erbracht wird, aber vor allem die Versicherung auch weiter läuft. Wenn ihr Fragen haben solltet oder selbst in so einem Fall seid könnt ihr euch gerne an mich wenden.

26.12.2014 22:35 • #9





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