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K
Hat hier jemand schon mal Leistungen aus Bausteinen zur privaten Berufsunfähigkeitsvorsorge wegen psychischem Leiden beantragt und durchbekommen?

Ich habe es schon einmal versucht. Selbst für die Zeit mit Angst, Panik, schwerer Depression, Insomnie, zig Medikamenten und 4 stationären Aufenthalten in der Psychiatrie haben die nur 30% BU gesehen. Leistungen gibt es erst ab 50%. Arbeitsunfähigkeit, Schwerbehindertenausweis, Epirkrisen, Arzberichte, Gutachten vom medizinischen Dienst der Budesagentur für Arbeit, in dem die uneingeschränkte Berufsfähigkeit stark beweifelt wird und u. U. sogar drohende Erwerbusunfähigkeit gesehen wird, reichten auch nicht als Argumente. Was muss ich tun, um das durchzubekommen?

13.03.2015 23:34 • 15.03.2015 #1


15 Antworten ↓


Luna70
Ich habe keine persönliche Erfahrung damit, arbeite aber in der Branche. Unter den Versicherungsmaklern ist allgemein bekannt, dass eine Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen schwierig ist. Das letzte Wort hat ein Gutachter der Versicherung und wenn der den Kunden für arbeitsfähig hält, bleibt nur der Klageweg. Man kann im Vorfeld auch spezielle Versicherungsberater einschalten.

Aber natürlich kostet beides - Klagen oder externer Berater - Geld.

14.03.2015 11:37 • #2


A


Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung

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Magira
Versicherungen und Mitarbeiter derer sind allesam Betrüger. Das muss man leider so sagen, obwohl ich selbst in der Finanzdienstleistungsbranche tätig bin. Am besten versuchst Du dich an einen Ombudsmann zu wenden und wenn das nicht klappt, dann musst Du halt vor Gericht ziehen. Ich selbst habe 11 Jahre Gerichtsprozesse durch, bevor ich in einem ähnlichen Fall zumindest teilweise Recht bekommen habe.

14.03.2015 12:02 • #3


Carcass
Da wäre ich vorsichtig mit solchen halbseidenen Behauptungen. Sinn macht es Kyro sich einer Rechtschutzversicherung zu bedienen und einen Anwalt einzuschalten, der das regeln kann. Auf eigene Faust ist das meist nicht ganz so leicht, denn zahlen wollen alle nicht gerne.

14.03.2015 12:13 • #4


K
An den Ombudsmann hatte ich auch schon gedacht. Habe aber gelesen, dass der bei einem Streitwert über 10000 Euro nicht aktiv werden darf. Bleibt natürlich der gerichtliche Weg. Leider habe ich die Rechtsschutzversicherung erst nach Eintritt des Leistungsfalls abgeschlossen. Die tritt also nicht ein. Wenn dann muss ich das also selbst machen oder selbst Anwalt und Gericht bezahlen. Mich interessiert vor allem, wie man die BU stichhaltig begründet. Eigentlich dachte ich, offensichtlicher geht es doch nicht. Aber arbeitsunfähig ist nicht gleich berufsunfähig. Egal in welche Richtung auch keine Folge. Das leuchtet mir nicht ein. Arbeitsunfähig bedeutet für mich auch berufsunfähig. Wenn ich nicht arbeiten kann, dann in meinem Beruf erst recht nicht.

Alles Verbrecher die Versicherungen.

14.03.2015 16:00 • #5


Schlaflose
Zitat von kyro:
ber arbeitsunfähig ist nicht gleich berufsunfähig. Egal in welche Richtung auch keine Folge. Das leuchtet mir nicht ein. Arbeitsunfähig bedeutet für mich auch berufsunfähig. Wenn ich nicht arbeiten kann, dann in meinem Beruf erst recht nicht.


Soweit ich weiß, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann, wenn man wirklich speziell in seinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Z.B. ein Bäcker, der eine Mehlallergie bekommt oder eine Friseurin, die eine Allergie gegen Färbemittel bekommt usw.
Bei kompletter Arbeitsunfähigkeit tritt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Kraft.

14.03.2015 16:14 • #6


K
Das mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente stimmt. Private BU ist davon völlig unabhängig. Man kann höchstens Pech haben, dass Leistungen daraus als Einkommen angerechnet werden. Soweit ich weiß greift eine private BU, wenn man nicht inder Lage ist seinen Beruf auszuüben. Es geht schon speziell um den Beruf, aber wenn man allgemein nicht arbeiten kann, dann für mein Verständnis auch in dem speziellen Beruf nicht.

14.03.2015 16:19 • #7


H
Kyro. Damit Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben könntest, müsstest Du sein
a) taub
b) blind
c) beide Arme weg
d) beide Beine weg
und keinerlei Bürotätigkeit mehr ausüben können. Ist leider bei uns in dem Job nicht wirklich sinnvoll glaube ich, ne BU abzuschliessen. Zur Not kannst Du halt immer noch einfache Büroarbeiten ausführen....

14.03.2015 19:46 • #8


MrsAngst
Ich habe nicht so die Ahnung, ich weiß aber das man einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann auch mit Angststörungen.

14.03.2015 19:53 • #9


K
Du verwechselt das mit Erwerbsunfähigkeit. Bei Berufsunfähigkeitsschutz geht es um genau den ausgeübten Beruf. Genauer sogar darum, ob man noch eine seiner Ausbildung und letzten Tätigkeit vergleichbaren Tätigkeit ausüben kann. Da zählt also nicht, ob man noch irgendwas kann. Eine Police mit abstrakten Verweisungsrecht auf andere Berufe, die wäre Müll. Sinnvol ist eine BU schon, laut Statistiken wird 1/3 der Schreibtischtäter vor dem Rentenalter berufsunfähig. Ein Haputgrund is dabei psychisches Leiden.

Volle BU bezogen auf Bürojobs ist wirklich sehr schwierig zu erreichen. Dazu muss man schon quasi tot sein. Daher wird in der Regel ab 50% geleistet. Wenn die das aber nicht anerkennen und nur abweheren, bringt das nichts. Bu aufgrund psychischer Einschränkugen ist sehr schwer nachzuweisen. Ich glaube ich kündige die Schrottversicherung und schließe vielleicht eine Körperversicherung ab. Die ist viel billiger, sichert eben nur gegen körperliche Beeinträchtigungen ab.

Beide Beine ab zählt in Bürojobs nicht. Dafür sind nur Kopf und Arme wichtig.

14.03.2015 19:53 • #10


F
Zitat von holger014:
Kyro. Damit Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben könntest, müsstest Du sein
a) taub
b) blind
c) beide Arme weg
d) beide Beine weg
und keinerlei Bürotätigkeit mehr ausüben können. Ist leider bei uns in dem Job nicht wirklich sinnvoll glaube ich, ne BU abzuschliessen. Zur Not kannst Du halt immer noch einfache Büroarbeiten ausführen....


Lol
Im Oktober war ich im Arbeitsamt *nervenärztliche Untersuchung*
Ergebnis:auf unbestimmte Zeit nicht Erwerbsfähig.
A,b,c,d trifft auf mich nicht zu
Man kann es auch übertreiben

14.03.2015 19:55 • #11


Schlaflose
Zitat von MrsAngst:
Ich habe nicht so die Ahnung, ich weiß aber das man einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann auch mit Angststörungen.

Das hat überhaupt nichts mit der Arbeit zu tun. Ich habe eine Reihe von Kollegen, die 100% schwerbehindert sind und arbeiten.

14.03.2015 19:57 • #12


K
Stimmt. Schwerbehinderung hat da nichts direkt mit zu tun. Ein gutes Gegenbeispiel ist Schäuble. Der sitzt im Rollstuhl aber ist für seinen Beruf als Politiker voll geeignet.

Bei mir hätte das schon etwas damit zu tun, weil ich den wegen Einschränkungen habe, die klaren Einfluss auf die Berufsausübung haben. U. a. wegen psychischem Leiden, Schlafstörungen, verminderter Belastbarkeit...

14.03.2015 20:07 • #13


H
Zitat von Faultier:
Zitat von holger014:
Kyro. Damit Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben könntest, müsstest Du sein
a) taub
b) blind
c) beide Arme weg
d) beide Beine weg
und keinerlei Bürotätigkeit mehr ausüben können. Ist leider bei uns in dem Job nicht wirklich sinnvoll glaube ich, ne BU abzuschliessen. Zur Not kannst Du halt immer noch einfache Büroarbeiten ausführen....


Lol
Im Oktober war ich im Arbeitsamt *nervenärztliche Untersuchung*
Ergebnis:auf unbestimmte Zeit nicht Erwerbsfähig.
A,b,c,d trifft auf mich nicht zu
Man kann es auch übertreiben

Hast Du eine Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen und wenn ja, erhälst Du sie nun?

Es ist in der Tat in vielen Sparten so, die vor allem Bürotätigkeiten sind. Man muss quasi tot sein, damit man als berufsunfähig gilt. Solange Kyro noch programmieren kann, so lange ist er eben berufsfähig.
Und geht das nimmer, weil er z.B. erblindet, dann gibt es heutzutage auch wiederrum Möglichkeiten. Ich denke, gerade im Bereich Computernutzung... selbst Stephen Hawking kann eben seinen Job noch ausüben, weil er Computerunterstützung hat... die Versicherungen sind gerade bei Bürojobs denke ich sehr flexibel.... wenn jemand aufm Dach steht und vom Dach stürzt, dann sieht das eben anders aus als wenn jemand Schreibarbeiten am Computer durchführt.

14.03.2015 20:56 • #14


K
Ich hab die private BU-Versicherung (BU-Rente) vor 11 Jahren abgeschlossen. Ich habe rückwirkend Leistungen für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit beantragt aber dafür nicht erhalten. Immerhin gab es aus Kulanz die Hälfte. Jetzt habe ich erneut Leistungen beantragt für jetzt. Bei den BU-Versicherungen sichert man in der Regel einen Prozentsatz ab, zu dem man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ab dem geleistet wird. Daher kommt es nicht drauf an, ob man gar nichts mehr kann, sondern in welchem Maße.

14.03.2015 22:12 • #15


Carcass
Zitat von MrsAngst:
Ich habe nicht so die Ahnung, ich weiß aber das man einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann auch mit Angststörungen.


Bekommste aber nur 30 %. Es sei denn du bist richtig kaputt, aber dann wirste weggeschlossen, dann haste auch nix mehr davon Trotz meiner 4 Diagnosen habe ich niccht so viel bekommen, wenn ich es beantragt hätte^^

15.03.2015 08:48 • #16


A


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