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CaptainFuture
Hallo zusammen,

Momentan erhalte ich von der Krankenkasse, Krankengeld. Jetzt habe ich einen Brief erhalten worin steht dass ich verpflichtet bin im Zuge meiner Mitwirkungspflicht einen Psychiater aufzusuchen.
Mir wird gedroht sollte ich dem innerhalb einer festgesetzten Frist nicht nachkommen, wird mir kein Krankengeld mehr ausbezahlt.

Ich werde momentan von meinem Hausarzt krankgeschrieben, ich bekomme auch Antidepressiva die ich auch einnehme . Ich bin auch in psychotherapeutischer Behandlung.

Nun meine Frage, weiß jemand von euch bescheid ob ich tatsächlich verpflichtet bin zu einem Psychiater zu gehen ? und wenn ich das nicht tue sie mir das Krankengeld streichen können?

Ich mache mir wirklich Sorgen, da ich ein bisschen bange von dem Psychiater habe, das ganze hat mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ziel dass er mich gesund schreibt, so viel bin ich mir bewusst.

Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.

Alles Gute.

11.04.2020 13:00 • 13.04.2020 #1


5 Antworten ↓


Icefalki
Bin jetzt nicht wirklich eine Kennerin der Materie. Allerdings ist das eine klare Ansage deiner Krankenkasse und der würde ich auch Folge leisten.

Ich würde demnach alle Psychiater in der Umgebung anrufen, und um einen Termin bitten. Das dann schriftlich festhalten mit Namen desselben und wann ein Termin möglich ist.

Bekommst du keinen, würde ich die Krankenkasse anrufen und fragen, was du tun sollst. Es gibt mittlerweile Möglichkeiten, an einen Facharzttermin zu kommen.

Und was den Psychiater betrifft, wenn du Probleme hast, hast du Probleme.

11.04.2020 14:02 • x 3 #2


A


Mitwirkungspflicht Krankengeld ich soll zum Psychiater

x 3


Angor
Wenn ein HA ständig krank schreibt, muss er das ja auch irgendwie der KK rechtfertigen.

Vielleicht hat sich die KK daran gestossen und möchte die weitere AU Bescheinigung jetzt vom Facharzt haben.
Es wäre besser, den Termin wahr zu nehmen, sonst könnten die tatsächlich das Geld streichen.

Ein Termin beim Psychiater wäre sicher auch besser, damit die KK irgendwann auf die Idee kommen sollte, den MDK einzuschalten, weil sie die längere AU anzweifelt.

LG Angor

11.04.2020 14:28 • x 3 #3


boomerine
In dieser Richtung musst du mit deiner KK zusammen arbeiten.

12.04.2020 19:23 • x 1 #4


Sonnenzombie
Leider musst du da folgen da die deine Genesung bestmöglichste unterstützen wollen .
Also Arztbesuche,Kuranstalten und alles was zu einer Verbesserung deiner Krankheit beiträgt.
Ich habe mal einen Begutachtungstermin versäumt (eigentlich hatte ich Therapie wegen eines Bandscheibenvorfalls)
Hatte auch eine Entschuldigung von der behandelnden Krankenkasse
Das Ergebnis war dass sie mir dass Geld sperrten , dauerte 1 Jahr ,zwei Gerichtsverhandlungen und ein Haufen Nerven.
Möchte ich nicht mehr haben . LG Sonnenzombi

12.04.2020 22:40 • #5


FeuerWasser
Zitat von CaptainFuture:
Nun meine Frage, weiß jemand von euch bescheid ob ich tatsächlich verpflichtet bin zu einem Psychiater zu gehen ?

Du hast einen Brief der Krankenkasse vorliegen mit einer unmissverständlichen Nachricht. Es ist ein normaler Vorgang, dass die Krankenkasse von einem Facharzt für Psychiatrie eine Einschätzung haben möchte. Ein Allgemeinmediziner hat nicht die Kompetenz und ein Psychotherapeut ist kein Psychiater. Es ist auch normal, dass man eine Mitwirkungspflicht hat.

13.04.2020 10:36 • #6





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