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efy
Hallo,

bin schon seit über 6 wochen mit der diagnose f33.1 krankgeschrieben und bekomme dementsprechend krankengeld was ja nur ca 70% vom lohn sind damit kommt man schwer aus. nun schreibt mein pschiater mich weiter krank ( weil ich nochmal einen klinikaufenthalt plane und das vorgespräch am 23.11 ist) und er schreibt mich mit der diagnose f40.1G krank.

Ich frage mich nun: bekomme ich dann weiter krankengeld oder nicht? denn eigentlich bekommt man ja nur krankgeld wenn man mindestens 6 wochen mit der gleichen diagnose krankgeschrieben war. aber f40.1G ist nicht f33.1 also denke ich fangen die 6 wochen von vorn an oder? oder wird das nicht angerechnet weil es beides zusammenhängen könnte?

das eine also f33.1 sind depressionen und f40.1G ist eine gesicherte sozialphobie....

würde mich sehr freuen wenn da jemand was weiß

07.11.2015 13:42 • 07.11.2015 #1


11 Antworten ↓


blauer_Schmetterling
Hi, also soweit ich weiß, ist das so, dass wenn eine Krankmeldung direkt auf die erste folgt, dann gilt weiterhin das Krankengeld. Bei mir war das damals so, ich bin am Knie operiert worden und war 6 Wochen krank, am Ende der 6 Wochen habe ich mir irgendeinen fiebrigen Infekt eingefangen und haben dann noch praktisch den Rest der Woche einen gelben Schein mit einer anderen Erkrankung bekommen. Also der Knie-Schein ging immer bis Dienstags und da war das dann so, dass ab Mittwoch der Fieber-Schein in Kraft trat und trotzdem habe ich dann ab Mittwoch Krankengeld bekommen. Habe in der Perso nachgefragt, ob das richtig ist, die sagten, das sei eben so, hätte ich einen Tag gearbeitet, wäre alles wieder von vorne losgegangen. Und ich glaube, die haben auch gesagt, dass wenn zwischen den beiden Scheinen ein Wochenende gelegen hätte, dann wäre es auch von vorne losgegangen. Gilt Deine erste Krankschreibung vielleicht immer bis Freitags?

Alles Gute.

07.11.2015 14:54 • #2


A


Lange krankmeldung krankengeld vermeiden

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Schlaflose
Zitat von efy:
Ich frage mich nun: bekomme ich dann weiter krankengeld oder nicht? denn eigentlich bekommt man ja nur krankgeld wenn man mindestens 6 wochen mit der gleichen diagnose krankgeschrieben war. aber f40.1G ist nicht f33.1 also denke ich fangen die 6 wochen von vorn an oder? oder wird das nicht angerechnet weil es beides zusammenhängen könnte?


Wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung überschritten sind, bekommt man weiter Krankengeld, auch mit anderen Diagnosen. Erst wenn man wieder, ich glaube 6 Monate am Stück nicht krank geschrieben war, fängt eine neue 6-Wochen Lohnfortzahlungphase an.

07.11.2015 15:26 • #3


efy
hey

danke für die info.

also dienstag hab ich einen termin beim pychiater, montag gehe ich aber zur arbeit dann war ja ein tag dazwischen wo ich normal arbeiten war.
ich kann eigentlich nicht mehr arbeiten momentan aber geht nicht anders da muss ich montag hin und passt sich dann ja ganz gut so denke ich.

geht halt nur drum ob die die diagnosen als eine werten weil die villeicht den gleichen ursprung haben könnten

07.11.2015 15:27 • #4


efy
Zitat von Schlaflose:
Zitat von efy:
Ich frage mich nun: bekomme ich dann weiter krankengeld oder nicht? denn eigentlich bekommt man ja nur krankgeld wenn man mindestens 6 wochen mit der gleichen diagnose krankgeschrieben war. aber f40.1G ist nicht f33.1 also denke ich fangen die 6 wochen von vorn an oder? oder wird das nicht angerechnet weil es beides zusammenhängen könnte?


Wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung überschritten sind, bekommt man weiter Krankengeld, auch mit anderen Diagnosen. Erst wenn man wieder, ich glaube 6 Monate am Stück nicht krank geschrieben war fängt eine neue 6-Wochen Lohnfortzahlungphase an.



das ist so definitiv nicht richtig.


wenn ich 6 wochen mit der gleichen diagnose krankgemeldet war, bekomme ich weiterhin krankengeld wenn ich mit dieser diagnose krankgeschrieben werde, es sei denn ich habe 6 monate gearbeitet ohne mit dieser diagnose krankgeschrieben gewesen zu sein!

ich kann aber 6 wochen krankgeschrieben sein mit einer krankheit, und habe dann etwas völlig anderes, z.b war ich mit depressionen krankgeschrieben und hatte dann magendarm, das ist völlig was anderes und da geht es dann nicht ins krankengeld. ist diagnoseabhängig.

und ob man zwischendurch gearbeitet hat

07.11.2015 15:29 • #5


Schlaflose
Zitat von efy:
geht halt nur drum ob die die diagnosen als eine werten weil die villeicht den gleichen ursprung haben könnten


Ich war in einem Jahr mit verschiedenen Diagnosen psychischen Ursprungs krank geschrieben gewesen und die zählten als die gleiche Erkrankung. Das ist vor allem dann von Belang, wenn man die 78 Wochen überschreitet, in denen man maximal innerhalb eines 3-Jahreszeitraum Krankengeld bekommt. Bei ganz unterschiedlichen Erkrankungen werden von der KK mehrere Konten angelegt für die man jeweils 78 Wochen Krankengeld bekommen kann.

07.11.2015 15:43 • #6


Schlaflose
Zitat von efy:
ich kann aber 6 wochen krankgeschrieben sein mit einer krankheit, und habe dann etwas völlig anderes, z.b war ich mit depressionen krankgeschrieben und hatte dann magendarm, das ist völlig was anderes und da geht es dann nicht ins krankengeld. ist diagnoseabhängig.


Ja, du hast wohl recht. Ich habe es gerade nachgeschaut.

07.11.2015 15:57 • #7


efy
ja

frage mich nun ob die sozialphobie einfach mit zur depression gezählt wird...weiß da was wer? weig ist es ne eigene erkrankung

07.11.2015 16:15 • #8


Carcass
Kannst 18 Monate Krankengeld bekommen, dann sollteste wieder gehen. Bis dahin gibt es KG, aber nach 12 Monaten schaut der Medizinische Dienst der KK mal kurz drauf was da los ist. Ich habe richtig viel KG bekommen, hätte sich fast gelohnt nicht mehr zu malochen Aber nur fast^^

07.11.2015 16:20 • #9


Schlaflose
Zitat von efy:
ja

frage mich nun ob die sozialphobie einfach mit zur depression gezählt wird...weiß da was wer? weig ist es ne eigene erkrankung



Bei mir lauteten die Diagnosen vom Hausarzt bei einer Krankschreibung Burnout, dann Depression, dann Persönlichkeitsstörung, dann von der Reha Soziale Phobie und Depression und schließlich vom Therapeuten Ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung. Die KK hat das alles ein Krankheitsbild gerechnet.

07.11.2015 16:21 • #10


efy
Zitat von Schlaflose:
Zitat von efy:
ja

frage mich nun ob die sozialphobie einfach mit zur depression gezählt wird...weiß da was wer? weig ist es ne eigene erkrankung



Bei mir lauteten die Diagnosen vom Hausarzt bei einer Krankschreibung Burnout, dann Depression, dann Persönlichkeitsstörung, dann von der Reha Soziale Phobie und Depression und schließlich vom Therapeuten Ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung. Die KK hat das alles ein Krankheitsbild gerechnet.



das ist dann ja blöd. heißt egal ob ich mit sozialphobie oder depression krankgeschrieben werde, ich bekomme krankengeld
und woherb eziehe das geld während der reha?

07.11.2015 18:41 • #11


Schlaflose
Das kommt darauf an, wer der Kostenträger der Reha ist. Wenn es Die Rentenversicherung ist, dann von denen, wenn es die KK ist, von denen. Es macht aber keinen Unterschied in der Höhe.

07.11.2015 19:50 • #12


A


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