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klaus-willi
Man kann doch zum Ehrenamtlichen Rentenberater gehen.
Der kann alle ungereimtheiten aufklären.

11.02.2020 15:57 • x 1 #81


C
Erstmal Danke, für die Antworten. Ich beziehe mich auf den Absatz, Seite 4: Wird meine Erwerbsminderung in Zukunft überprüft? Der Anspruch auf diese Rente besteht, solange die Erwerbsminderung vorliegt. Wir sind daher verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei einer Arbeitsaufnahme zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente noch vorliegt. Liegen diese nicht mehr vor, ist die Rente zu entziehen. Dies gilt auch für Renten ohne zeitliche Befristung. Die Nachprüfung erfolgt bei allen Versicherten unabhängig von dem beider Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustand.
Und klar, könnte ich mich auch beraten lassen, aber ich dachte, es hätte hier eventuell schon jemand durch

11.02.2020 17:08 • #82


A


Erwerbsminderungsrente Erfahrungen und Austausch

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H
Woche 6. Demnächst trudelt Weiterbewilligungsantrag vom JC ein. Wollte eigentlich keinen mehr stellen. Ich weiß JC hat vordrucke die auf alles und jeden ausgedruckt werden, aber so unhöflich formuliert als wäre man der letzte Dreck. Durch einen Berechnungsfehler einer anderen Behörde haben wir jan und feb zuviel alg 2 bekommen. Ich hab von der Behörde Brief erhalten in dem sie sich entschuldigen. Den Brief an JC mit der Aussage, wir haben durch einen Rechen Fehler der Behörde x zuviel alg erhalten. Kopie natürlich im Anhang. Da kommt ein Anhörungsbogen mit den Worten wir hätten unrechtmäßig zuviel alg bekommen blaaa blubb wir sollen uns äußern blaa blubb..gehts noch fragst dich da

14.02.2020 12:06 • x 2 #83


petrus57
Zitat von Hedwig:
Da kommt ein Anhörungsbogen mit den Worten wir hätten unrechtmäßig zuviel alg bekommen blaaa blubb wir sollen uns äußern blaa blubb..gehts noch fragst dich da


Darüber habe ich mich auch immer aufgeregt. Die machen Fehler und du musst dich dann für deren Fehler rechtfertigen.

14.02.2020 12:09 • x 2 #84


H
Zitat von petrus57:
Darüber habe ich mich auch immer aufgeregt. Die machen Fehler und du musst dich dann für deren Fehler rechtfertigen.

Richtig! Als wärst der schlimmste Betrüger auf Erden!

14.02.2020 12:10 • x 2 #85


petrus57
Ich habe mich aber auch ein paar Mal beim Arbeitsministerium über das Jobcenter beschwert. Die Beschwerden wurden dann zwar nur weitergeleitet aber sie erfüllten ihren Zweck.

14.02.2020 12:12 • x 2 #86


C
Ich habe mich jetzt mal durchgefragt, und vielleicht interessiert es ja noch jemanden Bezieher von Dauerrente werden in bestimmten Abständen weiterhin auch auf die Gesundheit überprüft. Je nach Alter und Krankheit meist so ca alle 2 Jahre oder eben in größeren Abständen. Dauerrente kann demnach wieder entzogen werden, wenn die RV, der Meinung ist, man sei wieder arbeitsfähig. Das liegt aber in der Beweispflicht der Versicherung!

Was der Unterschied zwischen Grundsicherung und Sozialhilfe ist habe ich grad durch. Nach 6 Jahren bekamen meine Söhne eine Überprüfung ihrer Einkünfte. Das Sozialamt sagte mir, daß alle, die in zeitlich begrenzter Rente sind, unter den Paragraphen fallen, wo Angehörige unterhaltspflichtig sind. Bei Dauerrente ändert sich das und die Angehörigen sind erst bei einem Einkommen von 100.000 Euro, unterhaltspflichtig.

Schönes Wochenende

15.02.2020 10:42 • #87


Abe
Hallo,

ich habe den Thread hier jetzt nicht verfolgt, denke, dass ich aber bei dem Punkt Dauerrente etwas aufklärendes zu schreiben kann.

Grundsätzlich ist der RV-Träger ab einem bestimmten Zeitpunkt dazu verpflichtet, mittels eines neuerlichen Bescheids, eine vorläufige EM-Rente in eine Dauerrente umzuwandeln.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/45.html

Dies richtet sich so gut wie immer nach der Aussicht, ob eine Besserung des eingeschränkten Gesundheitszustandes zukünftig möglich erscheint (und damit mittelbar, dass dann wieder eine Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingetreten ist).

Hierzu hält er sich meist an den Gutachter. Sie kann allerdings sogar die vorläufige EM-Rente übergehen und mit Erstbescheid die Dauerrente feststellen.

Beispiel: 58 jähriger Kranführer erblindet und der augenärztliche Gutachter teilt der Verwaltung mit, dass nach aktuellem Stand der Medizin keine Besserung zu erreichen sein wird. Berufsfördernde Maßnahmen werden aufgrund des Alters nicht in Frage kommen. Dann würde die RV wohl sofort eine Dauerrente feststellen.

Der entscheidende Unterschied zwischen vorläufiger- und Dauerrente besteht darin, dass bei ersterer die RV diese überprüfen kann und die Rente für die Zukunft widerrufen, obwohl sich am Gesundheitszustand absolut nichts geändert hat. Er also neu bewerten, ob mit der gleichen Einschränkung eine Erwerbsminderung vorliegt oder nicht.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/47.html

Zitat:
§ 47 SGB X Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft nur widerrufen werden, soweit
1.
der Widerruf durch Rechtsvorschrift zugelassen oder im Verwaltungsakt vorbehalten ist,

Bei einer Dauerrente muss die Verwaltung eine WESENTLICHE Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen nachweisen. Dies bezieht sich meist auf den Gesundheitszustand. Da muss also die RV eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes nachweisen, welcher, zum Zeitpunkt mit Bescheid bindend gewordenen festgestellten Dauerrente, die Einschätzung ergeben hat, dass dadurch eine Erwerbsminderung vorliegt.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/48.html

Zitat:
§ 48 SGB X Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
(1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt

Sinn und Zweck des Ganzen ist, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt der Gesetzgeber meint, dass der EM-Rentner, bei dem keine Besserung seiner gesundheitlichen Einschränkungen eingetreten ist, darauf vertrauen können muss, dass er die Sozialleistung laufend (auf Dauer) auch zukünftig (bis zum Eintritt der Regelaltersrente) erhalten wird.

Fazit: Zumindest bei denjenigen von euch, welche eine EM-Dauerrente erhalten und sich an den tatsächlichen, insbesondere dem eingeschränkten Gesundheitszustand nichts WESENTLICHES ändert, wird die RV so gut wie gar nicht eine Überprüfung vornehmen, auch wenn sie dies, zu ihrer Sicherheit in die Bescheide schreibt (kann überprüft werden).

Selbst wenn, dann ist an dem Punkt der (unbestimmte Rechts-) Begriff WESENTLICH zigfach höchstrichterlich als sehr streng (und folglich als sehr hohe Hürde für die Verwaltung) bewertet worden.

15.02.2020 11:48 • x 1 #88


H
Ich bin nun schon in Woche 7 mal wieder.....Weiterbewilligungsantrag ist schon unterwegs zum Amt. einmal wieder komplett naggisch gemacht.

21.02.2020 17:45 • x 1 #89


H
Ich hab's geschafft. Ich bekomme volle EMR der Kampf hat sich gelohnt

09.04.2020 13:58 • x 4 #90


I
Zitat von Hedwig:
Ich hab's geschafft. Ich bekomme volle EMR der Kampf hat sich gelohnt

Na wenn das kein schönes Osterei ist.
Gratuliere und willkommen im Club

09.04.2020 14:01 • x 1 #91


H
Zitat von Orangia:
Na wenn das kein schönes Osterei ist.Gratuliere und willkommen im Club

Vielen Dank, ich freu mich so.

09.04.2020 14:10 • #92


I
Zitat von Hedwig:
Vielen Dank, ich freu mich so.

....für wie lange denn ? 3 Jahre ?

09.04.2020 14:14 • #93


V
Zitat von Hedwig:
Ich hab's geschafft. Ich bekomme volle EMR der Kampf hat sich gelohnt


Das ist super. Wie lange musstest du auf den Bescheid warten? Ich habe vor 2 Monaten einen Antrag auf Erwerbsmindertenrente beantragt. Bon gespannt, wann ich eine Antwort bekomme

09.04.2020 14:18 • #94


H
Zitat von Orangia:
....für wie lange denn ? 3 Jahre ?

2 Jahre. Aber für den Anfang völlig okay

09.04.2020 16:51 • x 1 #95


H
Zitat von Violetta:
Das ist super. Wie lange musstest du auf den Bescheid warten? Ich habe vor 2 Monaten einen Antrag auf Erwerbsmindertenrente beantragt. Bon gespannt, wann ich eine Antwort bekomme

Antrag hab ich 10/2018 gestellt, Ablehnung nach Aktenlage 01/2019 und seitdem lief Widerspruch inklusive Untersuchung durch med. Dienst der DRV

09.04.2020 16:52 • #96


H
Ich seh grad es sind 3 Jahre. Es wird rückwirkend bewilligt. Also mai 2019-mai 22

09.04.2020 17:42 • #97

Sponsor-Mitgliedschaft

florene
Zitat von Hedwig:
Das wünsche ich mir auch. Hab schon immer Angst Briefkasten aufzumachen und wieder Einladung zu haben: ich möchte mit ihnen über ihre berufliche situation sprechen


Geht mir genauso.

09.04.2020 17:51 • #98


florene
Zitat von Hedwig:
Anhörungsbogen mit den Worten wir hätten unrechtmäßig zuviel alg bekommen blaaa blubb wir sollen uns äußern blaa blubb..gehts noch fragst dich da


Kenne ich. Die haben eine Formulierung zum Fürchten. Ich hasse Post vom JC.

Allerletztendlichst bin ich durch die ganzen Drohschreiben vom JC erkrankt.

Oh freut mich Hedwig mit der Bewilligung. Super, dass es geklappt hat.

09.04.2020 18:05 • x 1 #99


Ratsuchend82
Ich wurde das erste mal mit 18 psychiatrisch behandelt und nach insgesamt 19 Jahren erhielt ist eine unbefristete BU Rente und einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Weitere Überprüfungen sind von ärztlicher Seite keine mehr geplant.

13.04.2020 10:40 • #100


A


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