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S

Sandy124
Mitglied

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Was muss man beachten bei Verlängerung der Erwerbsminderungsrente beachten?

29.07.2024 #1


43 Antworten ↓
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Disturbed
Gast

Hier herrschen anscheinend ein paar Probleme mit den unterschiedlichen Begrifflichkeiten und somit auch damit, was genau das Eine mit dem Anderen zu tun hat, beziehungsweise in welchem Zusammenhang es zu betrachten wäre.

Der GdB (Grad der Behinderung) wird unabhängig vom Versorungsamt ermittelt und kann je nach Höhe einen Nachteilsausgleich mit sich bringen. So ermöglicht ein GdB ab 30 einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen, der einem im Job oder bei drohendem Jobverlust vorteilhaft sein kann. Allerdings liegt die Entscheidung eben dann bei der AfA und wird nicht automatisch bewilligt, nur weil man den GdB hat.

Gleichstellung bedeutet auch nur, dass man im Unternehmen mit jemandem gleichgestellt ist, der einen GdB von 50 oder höher hat.

Mit einem GdB von 50 oder höher hat man im Job automatisch diesen Nachteilsausgleich und auch gegenüber dem Finanzamt, was einem Steuervorteile bringen kann. Bei einem GdB unter 50 aber mit körperlichen Einschränkungen kann das aber auch der Fall sein, beim Finanzamt. Daher ist die Feststellung des GdB eine gute Sache, wenn man chronische Erkrankungen hat und es ist somit auch ratsam, einen GdB zu beantragen.

Der GdB von 50 und höher ermöglicht es auch, früher abschlagsfrei in die ALTERSRENTE zu gehen. Dazu gibt es einen Rechner auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung, der ermittelt, wann das sein könnte und wie hoch die Altersrente dann sein kann.

Der Einfluss des GdB auf eine Erwerbsminderungsrente (EMR) ist aber nicht der GdB als solcher, sondern dessen zugrunde liegendes Erkrankungsbild und nur dies wird in die Entscheidung einfließen, weil es wie alle anderen eingereichten Befunde behandelt wird. Es könnte dann eine Bewilligung mit sich bringen, ohne das die RV erst noch eine Reha oder einen Gutachter zur Entscheidungsfindung heranzieht. Aber eine Garantie gibt es nicht. Denn über eine Rente, besonders eine EM Rente, entscheidet nur die DRV. Denn die ist der alleinige Kostenträger.

Fazit: Ein GdB hat Vorteile wenn man nachweislich so Krank ist, dass der Alltag gravierend eingeschränkt ist und zwar der gesamte und nicht nur der berufliche.

Eine EM Rente bedeutet, dass man eben einen Ausgleich (finanziell) bekommt, weil man garnicht oder zum Teil nicht mehr Erwerbsfähig ist. Wobei es nur um eine generelle Erwerbsunfähigkeit geht, nicht um eine berufsbezogene. So kann ein Mensch der körperlich vielleicht nicht mehr als Maurer arbeiten kann, ja trotzdem noch in einem Büro arbeiten, falls die RV dies so sieht und dann bewilligt sie eben keine EM Rente. Womöglich aber eine Umschulung vom Maurer zum Bürokaufmann. Das wäre dann im Rahmen einer LTA, deren kosten sie dann auch trägt.

Es ist also immer Einzelfall Abhängig, wer weswegen irgend Etwas bewilligt bekommen kann oder auch bekommen hat und daher kann man schwerlich behaupten, tu dies, dann bekommst du das. Allerdings sind die Wege zu den einzelnen möglichen Bewilligungen für jeden die gleichen. Es gilt Anträge zu stellen, bei den entsprechenden Institutionen und deren Entscheidungen dann abzuwarten und wenn sei einem nicht passen, dagegen zu widersprechen und in letzter Instanz vor dem Sozialgericht zu klagen.

Welche Chancen man wobei hat, weiß man ja selbst am besten, wenn man seine Erkrankung nachweislich belegen kann. (Also durch entsprechende Befunde, nicht nur durch das Gefühl, es stünde einem irgendwie zu) Da aber jegliche Anträge nur eines kosten, etwas Zeit und Mühe, ist es doch ratsam sie zu stellen. Denn im Idealfall bekommt man bewilligt, was man beantragt hat.

29.07.2024 08:53 • #38


Zum Beitrag im Thema ↓

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Erwerbsminderungsrente verlängern

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Disturbed
Gast

Zitat von Violetta:
Abschlagsfrei in die Rente zu gehen, ist nicht ganz richtig.

Auch wenn es bei Dir und deinem Mann nicht so beschieden wurde, die Möglichkeit besteht trotzdem im Einzelfall, den es natürlich zu berücksichtigen gilt. Daher schrieb ich auch „ermöglicht“ und nicht dass es explizit so passieren muss. Deswegen schrieb ich auch:
Zitat von Disturbed:
Es ist also immer Einzelfall Abhängig, wer weswegen irgend Etwas bewilligt bekommen kann oder auch bekommen hat und daher kann man schwerlich behaupten, tu dies, dann bekommst du das

Das lässt natürlich trotzdem zu, dass Du das auch noch mal ansprichst und mich korrigieren möchtest, da vielleicht der Kontext des von mir geschriebenen gesamten Textes unverständlich war. Es ging mit aber auch eben nicht darum, was wer im Einzelfall bewilligt bekommen hat, sondern ums allgemeine Verständnis. Denn wer kennt denn hier die gesundheitlichen, rentenrelevanten beruflichen Voraussetzungen desjenigen, der vielleicht mit dem Gedanken spielt, dass Eine oder Andere zu beantragen.

Da hier ja Schilderungen gepostet werden, die selbstverständlich keinerlei Aufschluss geben können, was tatsächlich davon in eine Beantragung einfließen kann und relevant wäre, ist es ja auch nicht möglich, eindeutige und vor allem rechtssichere Auskünfte zu erteilen.
Was natürlich niemanden davon abhalten könnte, sich aus dem Fenster zu lehnen und etwas zu behaupten, dass dann leider doch nicht so passiert. Letztlich muss ja nur der Andere dann damit zurechtkommen, wenn er dann das nachsehen hat, weil irgendetwas nicht zutreffend war, von dem eventuell in der Schilderung auch garnicht die Rede war.

29.07.2024 09:56 • #40


Zum Beitrag im Thema ↓


D
Spätestens 6 Monate vor Ablauf den Verlängerungsantrag stellen. Sonst eigentlich nichts.

x 2 #2


S
6 Monate solange ok

#3


U
Mir hat der SoVD bei diesen Dingen geholfen.
Gibt es bei euch bestimmt auch (?)

https://www.sovd.de/sozialverband/organ...sverbaende

x 1 #4


S
Danke für die Info.

x 1 #5


Psychic-Team

#6


Löwenzähnchen
@Sandy124
Ich habe zusätzlich zum verlängern auch gleich einen Termin bei meiner Psychiaterin gemacht zwecks aktuellem Schreiben der Lage und Termine bei weiteren Fachärzten wegen aktuellster Befunde.

x 1 #7


S
@-Hedwig- das ist sehr gut.

x 1 #8


Löwenzähnchen
@Sandy124
Ich muss nämlich auch verlängern. Bekomme noch bis Mai 25. Aber bei manchen Fachärzten wartet man ja gerade 6-9 Monate auf nen Termin....nachher wollen die was bei der RV und gerade dieser wisch fehlt.

x 1 #9


S
@-Hedwig- solange ohje, da muss sich mir auch Gedanken machen. Meines läuft noch bis August 25.

x 1 #10


Löwenzähnchen
Leider ja. Zumindest hier bei uns
Hab jetzt einen Termin bei meiner Psychiaterin für eine weitere Einschätzung im Oktober
Damit ich halbes Jahr früher den Antrag stellen kann.

#11


S
Das muss ich dann auch Ende des Jahres machen.
An was man alles denken muss. Schade, dass die Rente nicht einfach weiter läuft bis man hoffentlich irgendwann mal wieder arbeitsfähig ist. Im Moment bin ich es definitiv nicht.

x 1 #12


Löwenzähnchen
@Sandy124
Wie lang war denn deine Rente bewilligt worden?

#13


S
@-Hedwig- 1,5 Jahre und deine?

x 1 #14


Löwenzähnchen
@Sandy124
Ich hatte jetzt 2x 3 Jahre.

x 1 #15


S
@-Hedwig-
3 Jahre ist super, schade dass ich das nicht bekommen habe.

x 1 #16


Löwenzähnchen
@Sandy124
Ich glaube aber ehrlich gesagt auch nicht, dass ich es jemals wieder regelmäßig schaffen kann
Ich hätte es ehrlich gesagt gerne unbefristet. Ich bin einfach schon zu lange krank

#17

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S
@-Hedwig-
Das ist auch meine Befürchtung, dass ich nie wieder arbeiten kann. Ich würde aber schon gerne stundenweise.
Naja wenn es mir gut gehen würde könnte ich es auch wahrscheinlich daheim gut aushalten. Das mit dem Arbeiten ist so ein Wunschdenken von mir.

x 1 #18


S

Löwenzähnchen
@Sandy124
Meine erste Therapie hatte ich bereits in der Grundschule. Ich kann mich an keinen Moment erinnern, in dem ich nicht krank war. Es wurden auch immer mehr Diagnosen. Körperlich und psychisch.

x 1 #20


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