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Hallo! Meine Eltern leben in einer barierefreien Wohnung in Hamburg. Beide sind über 60. Mein Vater ist in Rente und Mutter krank. die Wohnung haben sie bekommen aufgeund der Behinderung meiner Mutter. Schwer krank und Gehbehindert. Was ist wenn Gott bewahre meine Mutter verstirbt oder in ein Pflegeheim muss. Muss mein Vater die Wohnung wieder verlassen? Weiss das jemand?

16.03.2024 12:33 • 17.03.2024 #1


9 Antworten ↓


Fluffiger-Koala
Vielleicht kannst Du Dich beim Vermieter erkundigen?

16.03.2024 12:42 • #2


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Barierefreie Wohnung muss der Ehepartner ausziehen

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@Knubbelchen ja hatte ich schon vor aber wollte keine schlafenden Hunde wecken.

16.03.2024 13:05 • #3


Donnervogel
Dann würde ich mal im Mietvertrag nachschauen ob da was steht.

16.03.2024 13:12 • #4


D
Der Mieterschutzbund könnte dazu bestimmt Auskunft geben. Aber ich sag mal, wie ich es vermute. Ausschlaggebend wäre eher, ob beide als Mieter im Mietvertrag stehen und nicht, ob die Wohnung Barrierefrei ist. Abgesehen davon ziehen ja Menschen in eine solche Wohnung oft schon zu Zeiten, wo es noch nicht unbedingt notwendig wäre, aber irgendwann eben schon angebracht ist. Idealerweise werden neue Wohnungen auch so geplant und gebaut, denn Barrierefrei bedeutet ja nicht, nur für beeinträchtigte Menschen. Denn dann dürfte ja niemand in ein Haus mit Aufzug einziehen, wenn er Treppensteigen kann.

16.03.2024 13:19 • #5


T
@Disturbed danke! Ich werde mir den Mitevertrag zu Hause bei den anschauen.

Ich bekomme nur gerade etwas Panik... Mama ist im KH und es ist immer so kristiach bei ihr. Neben siesen Sorgen entshwten dann in meinem Kopf die anderen Sorgen... müssen wir für Papa neue Blwibe finden etc...

16.03.2024 13:26 • #6


T
@Disturbed die haben die Wohnung auch über einen Dringlichkeitsschein bekommen...

16.03.2024 13:29 • #7


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Zitat von Triangel:
@Disturbed die haben die Wohnung auch über einen Dringlichkeitsschein bekommen...

Dieser Schein bezieht sich aber auf eine leer stehende Wohnung. Da wurde bestimmt keiner dafür rausgeschmissen, nur weil er nicht auf die Barrierefreiheit angewiesen war. Also ich gehe da nicht davon aus, dass der Eigentümer aus diesem Grund kündigen könnte oder würde, vorausgesetzt die Miete wird pünktlich gezahlt.

16.03.2024 13:36 • #8


ArcoIris
Also barrierefrei heißt ja nicht, dass dort nur (bereits) körperlich eingeschränkte Menschen drin wohnen dürfen.
Und ist der Dringlichkeits- identisch mit einem Wohnberechtigungsschein? Der bezieht sich ja auf das Einkommen und das dürfte sich bei deinem Vater ja auch nach dem Tod deiner Mutter nicht erhöhen. Ich habe auch schon gelesen, dass nicht mehr nachgeprüft wird, ob man die Bedingungen noch erfüllt, wenn man erst mal in einer Wohnung mit WBS wohnt.

Etwas anderes wäre es, wenn die Wohnung dann für deinen Vater allein zu groß/teuer wird und er einen Zuschuss vom Amt bekäme. Dann könnte wohl verlangt werden, dass er in eine kleinere umzieht. Allerdings gibt es kaum Single Wohnungen (bis 50 qm) mit WBS und ein paar qm mehr werden deswegen in der Regel trotzdem akzeptiert. Erst recht, wenn man sowieso schon in der Wohnung lebt.

Insgesamt glaube ich also, dass du dir da echt keine Sorgen machen musst.

17.03.2024 05:09 • #9


T
@ArcoIris vielen dank für die Zeit des Antwortens

17.03.2024 12:14 • x 1 #10


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