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Ela_33
Zitat von um72:
Da steht. Einladung zum Personalgespräch! Sehr geehrter Herr..., Wir als Arbeitgeber haben Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht, welcher wir mit ...


Das ist tatsächlich wirklich sehr ungünstig formuliert. Also in die Einladung gehört eigentlich noch die Info was das BEM ist, wer beteiligt ist und gaaaanz wichtig, Datenschutz. Aber gut, besser als nichts

18.07.2021 19:17 • #21


U
Zitat von Ela_33:
Das ist tatsächlich wirklich sehr ungünstig formuliert. Also in die Einladung gehört eigentlich noch die Info was das BEM ist, wer beteiligt ist und gaaaanz wichtig, Datenschutz. Aber gut, besser als nichts

Also im kündigungsfall nur angenommen gerichtlich anfechtbar.

18.07.2021 19:19 • #22


A


Arbeitgeber bittet zum Gespräch zwecks Wiedereingliederung

x 3


Ela_33
Na das weiß ich nicht... Der Pflicht ist der AG ja nachgekommen.

18.07.2021 19:21 • #23


U
Zitat von Violetta:
@um72 Dann musst du noch zu keinem Gespräch. Du bist ja noch weiter krank geschrieben.

Wird die Wiedereingliederung nicht von der Krankenkasse bezahlt? Da muss man ja krank geschrieben sein oder?

18.07.2021 19:21 • #24


Seal79
Zitat von Schlaflose:
finanziellen Verlust durch die Krankschreibung.

Indirekt hat der AG einen Verlust, denn er hält für seinen AN die Stelle frei. Und seine Arbeitskraft ist nicht da also kostet das nicht anwesend sein trotzdem Geld denn die Arbeit die zu erledigen ist bleibt die gleiche und muss kompensiert werden. Und alles was zusätzlich kompensiert werden muss kostet zwangsläufig auch Geld .

18.07.2021 19:23 • x 3 #25


E
Zitat von Ela_33:
Sprich, der AG hat Verpflichtungen dich in dieser Zeit besonders zu schützen. Wann dieser Wiedereinstieg ist, entscheiden dein Arzt und du! Wenn also absehbar ist, dass du noch weiter AU bist, dann sag das so und bitte das Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt zu führen. Das hat überhaupt keine Nachteile denn dieses Gespräch sagt nichts darüber aus, wann du wieder anfängst.

Dann würde ich mit einer baldigen Einladung zum Betriebsarzt rechnen - die trotz dem Begriff Einladung nicht freiwillig ist. Ist nämlich für unabsehbare Zeit nicht erkennbar, dass der Arbeitnehmer wieder seiner Arbeit nachkommen kann, kann das Resultat auch die Kündigung sein.

18.07.2021 19:23 • #26


E
Zitat von um72:
Also im kündigungsfall nur angenommen gerichtlich anfechtbar.

Nein.

18.07.2021 19:25 • #27


U
Zitat von Natascha40:
Dann würde ich mit einer baldigen Einladung zum Betriebsarzt rechnen - die trotz dem Begriff Einladung nicht freiwillig ist. Ist nämlich für unabsehbare Zeit nicht erkennbar, dass der Arbeitnehmer wieder seiner Arbeit nachkommen kann, kann das Resultat auch die Kündigung sein.

Der Betriebsarzt hat Ahnung von psychischen Erkrankungen?

18.07.2021 19:27 • #28


Ela_33
Zitat von Natascha40:
Dann würde ich mit einer baldigen Einladung zum Betriebsarzt rechnen - die trotz dem Begriff Einladung nicht freiwillig ist. Ist ...


Der Betriebsarzt ist nicht dazu da eine AU zu prüfen! Das ist Blödsinn! Das kann der MDK machen aber sonst nicht.

18.07.2021 19:27 • x 1 #29


U
Zitat von Ela_33:
Also ich verstehe das drama eigentlich gar nicht. Das AG muss (!) es anbieten. Das Gespräch soll bei der Eingliederung helfen! Ja der Betriebsrat ist immer dabei (wenn es ihn gibt) und achtet besonders darauf, dass DEINE Rechte während der Eingliederung eingehalten werden. Sprich, der AG hat Verpflichtungen dich in ...

Einer vom Betriebsrat hat mir das jetzt auch so gesagt, wie du, dass ich und mein Arzt entscheiden, wenn die Wiedereingliederung beginnt.

18.07.2021 20:10 • #30


V
Zitat von Natascha40:
Dann würde ich mit einer baldigen Einladung zum Betriebsarzt rechnen - die trotz dem Begriff Einladung nicht freiwillig ist. Ist ...

Das macht nur der MDK, der Betriebsarzt ist dafür nicht zuständig

18.07.2021 20:18 • #31


V
@um72
Ja wird sie. Darum bist du nicht verpflichtet, der Eingliederung zuzustimmen.

18.07.2021 20:20 • #32


V
Eine Kündigung kann der AG auch nicht einfach aussprechen. Das ist gerichtlich anfechtbar

18.07.2021 20:24 • #33


E
Zitat von Ela_33:
Der Betriebsarzt ist nicht dazu da eine AU zu prüfen! Das ist Blödsinn! Das kann der MDK machen aber sonst nicht.

Das habe ich auch nicht geschrieben! Das ist Blödsinn! Er darf den krankgeschriebenen Arbeitgeber einladen - unabhängig vom MDK.

18.07.2021 20:29 • #34


E
Zitat von Violetta:
Eine Kündigung kann der AG auch nicht einfach aussprechen. Das ist gerichtlich anfechtbar

Nein, einfach nicht. Langzeiterkrankte dürfen aber nach einem gewissen Zeitraum durchaus entlassen werden - wenn sich abzeichnet, dass der Arbeitnehmer noch über einen langen Zeitraum ausfallen wird. Dabei muss er die Regularien selbstverständlich einhalten.

18.07.2021 20:32 • x 1 #35


E
Zitat von Violetta:
Das macht nur der MDK, der Betriebsarzt ist dafür nicht zuständig

Was ist denn das? Ich schrieb doch von gar keiner Intention. Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer natürlich zum Betriebsarzt schicken.

18.07.2021 20:34 • x 1 #36


E
Zitat von um72:
Ich bin bis 27.07. Krank geschrieben, dann wird es aber verlängert. Ab 27.07. hätte ich dann regulär Urlaub noch.

Wie meinst du das? Du bist bis zum 27.07. arbeitsunfähig geschrieben. Hast du dann regulären Urlaub - und wirst dann weiter krankgeschrieben?

18.07.2021 20:38 • #37

Sponsor-Mitgliedschaft

Ela_33
Zitat von Natascha40:
Das habe ich auch nicht geschrieben! Das ist Blödsinn! Er darf den krankgeschriebenen Arbeitgeber einladen - unabhängig vom MDK.


Ja aber mit welcher Intention dann bitte? Es geht hier um eine Krankschreibung und längere AU und dementsprechend die Wiedereingliederung. Also warum sollte der AG den AN deiner Meinung nach zum Betriebsarzt bestellen? Das klang bei dir ja fast nach einer Drohung

18.07.2021 20:39 • #38


V
Sie schrieb doch, die AU wird verlängert

18.07.2021 20:40 • #39


U
Zitat von Natascha40:
Wie meinst du das? Du bist bis zum 27.07. arbeitsunfähig geschrieben. Hast du dann regulären Urlaub - und wirst dann weiter krankgeschrieben?

Ich hätte ohne Krankschreibung regulär Urlaub. Werde aber ab 27 weiter krank geschrieben.

18.07.2021 20:47 • #40


A


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