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Zitat von petrus57:
Hatte gerade gelesen, dass Grippewellen meist im April enden. Also ist da nichts seltsam dran. Wie lange dauert die Grippewelle?Wie lange eine Grippewelle dauert, ist nicht ganz vorhersagbar. Typischerweise ist die Grippewelle aber im April beendet.


Nö, die Kurve ging schon Anfang Februar stark zurück (was in den Jahren zuvor nicht der Fall war) , als vermehrt auf Corona getestet wurde.

Zitat von BellaM85:
Man darf sich doch privat mit Leuten treffen oder nicht? Man soll nur nicht mit mehr als 2 Mann raus gehen. Also privat halte ich auch keinen Anstand ein von 2 Meter finde das etwas albern und ich sehe hier bei uns auch genug leute die zu 3 oder 4 unterwegs sind und keiner sagt was! Finde das die Normalität langsam zurück kommen sollte. So ist das echt nervig auf Dauer!


Bin grad schockiert..!

Außer zu Ostern, an dem du dich (zumindest in Schleswig-Holstein mit bis zu 10 FAMILIEN-Mitgliedern (nicht Freunden!) treffen darfst),gilt folgendes:

Nein, du darfst dich natürlich auch privat in deinem Haushalt nicht so treffen, wie du willst!

Es gilt:
Du darfst dich mit EINER Person treffen, die nicht in deinem Hauhalt wohnt. Und du musst zu solchen Personen IMMER den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Finde es schockierend, unverantwortlich, egoistisch und *piep piep piep*, wenn Leute der Meinung sind, sie können auf solche Regeln sche-issen, weil sie sie albern und nervig finden.

Ich hoffe sehr, ich habe dich falsch verstanden und du hältst dich an die Regeln..

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Übrigens finde ich Oster-Regel auch blöd... als wenn mir das zu Ostern weniger was ausmachen würde, andere anzustecken oder selbst angesteckt zu werden. Wir stellen unserer Familie und Freunden nur wat vor die Tür

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Angst vor Corona Virus (Covid-19)

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Zitat von Mutexia:
Es gab schon Fälle, da hat die Polizei Kindergeburtstage (!) Zuhause bei den Leuten aufgelöst, weil sich eben nicht nur die Familie versammelt hat, sondern auch die eingeladenen Kinder. Das nimmt sehr, sehr bedenkenswerte Züge an und wird bald hoffentlich alles vor dem Verfassungsgericht genau geklärt.

Die Polizei handelt hier völlig richtig.
Viele oder die meisten halten sich daran und man könnte den Eltern nicht erkären das sie ihren Kindern das zumuten wenn andere sich nicht daran halten.

Zitat von klaus-willi:
Die Polizei handelt hier völlig richtig.Viele oder die meisten halten sich daran und man könnte den Eltern nicht erkären das sie ihren Kindern das zumuten wenn andere sich nicht daran halten.


Die Polizei ja, weil sie das durchsetzen muss, was vorschnell beschlossen wurde.
Die Rechtsgrundlage klärt dann das Verfassungsgericht. Zum Glück gibts da schon genug (Eil-)Anträge.

Zitat von Mutexia:
Die Polizei ja, weil sie das tun muss, was vorschnell beschlossen wurde.
Die Rechtsgrundlage klärt dann das Verfassungsgericht. Zum Glück gibts da schon genug Anträge.

Solange es da kein Urteil gibt..egal was ich davon halte...müßtest du schreiben das es deine Meinung ist und nicht
eine Tatsache.

Zitat von klaus-willi:
Solange es da kein Urteil gibt..egal was ich davon halte...müßtest du schreiben das es deine Meinung ist und nicht eine Tatsache.


Hä? Tatsache ist, dass es Anträge gibt und Tatsache ist, dass das Verfassungsgericht das klären werden muss.
Wo ist da Spielraum für meine Meinung? Wäre der vorschnelle Beschluss eine Tatsache, müsste das Verfassungsgericht ja nicht prüfen

Zitat von Mutexia:
Wo ist da Spielraum für meine Meinung?

Deiner Meinung nach ist es falsch oder nicht Verfassungskonform das die Polizei so etwas macht.
So habe ich es jedenfalls verstanden.

Zitat von klaus-willi:
Deiner Meinung nach ist es falsch oder nicht Verfassungskonform das die Polizei so etwas macht.So habe ich es jedenfalls verstanden.


Das was die Polizei macht (bzw. machen muss) ist zu 100% korrekt, weil sie ja nur die Exekutive ist. Nur die Grundlage, aufgrund derer die Polizei diese Handlungen ausführen muss, widerspricht dem Grundgesetz.Die Polizei kann da nichts dafür.

Es bringt doch nicht viel darüber zu reden. Kindergeburtstage gerade gehen einfach gerade gar nicht und sind gegen die Regeln. Sonst muss man halt abwägen. Ich sehe an Ostern auch meine Eltern. Ich bin aber auch schon seit Wochen in Isolation und hatte kaum Kontakt zu Menschen. Sie sind auch noch nicht so alt. Nach Wochen geht das langsam richtig auf die Psyche. Es bringt mir auch nicht wenn ich danach psychisch komplett am Ende bin. Da kann man wohl mal individuell entscheiden solange man weiter vorsichtig ist und Abstand hält.

Zitat von Mutexia:
Das was die Polizei macht (bzw. machen muss) ist zu 100% korrekt, weil sie ja nur die Exekutive ist. Nur die Grundlage, aufgrund die Polizei diese Handlungen ausführen muss, widerspricht dem Grundgesetz.

Wenn dem so wäre dann müßte es nicht vors Gericht.
Deine Aussage das es dem Grundgesetzt widerspricht ist wieder nur als Meinung zu sehen.

Zitat von klaus-willi:
Wenn dem so wäre dann müßte es nicht vors Gericht.Deine Aussage das es dem Grundgesetzt widerspricht ist wieder nur als Meinung zu sehen.


Du hast das Verfassungsgericht nicht verstanden. Gäbe es keine Verstösse gegen das Grundgesetz, hätten wir kein Verfassungsgericht. Lies Dir mal das Grundgesetz in Ruhe durch und dann fallen Dir direkt zu Beginn schon die Artikel auf, die verletzt werden
Nirgendwo habe ich von rechtskräftigen Urteilen gesprochen, und daher gilt das als meine Meinung. Also lege mir bitte keine Worte in den Mund.

Zitat von BellaM85:
Man darf sich doch privat mit Leuten treffen oder nicht? Man soll nur nicht mit mehr als 2 Mann raus gehen. Also privat halte ich auch keinen Anstand ein von 2 Meter finde das etwas albern und ich sehe hier bei uns auch genug leute die zu 3 oder 4 unterwegs sind und keiner sagt was! Finde das die Normalität langsam zurück kommen sollte. So ist das echt nervig auf Dauer!


Die ganzen Regeln sind für die Katz wenn sie nicht alle einhalten. Und gerade wenn ich persönlich sie sinnlos fände folgte ich ihnen damit sich dieses Experiment wenigstens lohnt.

Warum ist es eigentlich so schwer einmal für drei oder vier Wochen oder auch fünf auf konkrete Kontakte zu verzichten, warum muss ich immer alle Welt umarmen und ihr nahe sein!

Wenn mir jemand leidtut dann sind es die Kinder.

Wir haben ein Infektionsschutzgesetzt was ja jetzt in Kraft getreten ist.
Folgendes steht dort.

Das Wesentliche regelt das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums fasst zusammen: »Wenn es erforderlich ist, können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.«

Zitat von klaus-willi:
Wir haben ein Infektionsschutzgesetzt was ja jetzt in Kraft getreten ist.Folgendes steht dort.Das Wesentliche regelt das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums fasst zusammen: »Wenn es erforderlich ist, können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.«


Wie gesagt, das wird noch geklärt, ob und wie lange das Gesetz weiterhin Stand halten wird. Gab schon viel zu viele Gesetze, die später kassiert wurden.

Zurück zum Thema, wir sind ja hier kein Jura-Forum.

Zitat von Mutexia:
Zurück zum Thema, wir sind ja hier kein Jura-Forum.

Natürlich hat es etwas mit dem Thema zu tun.
Es werden hier immer Behauptungen aufgestellt was richtig oder falsch ist und wenn man mal etwas zur Klärung schreibt gehöhrt es nicht zum Thema.

Zitat von Mutexia:
Hä? Tatsache ist, dass es Anträge gibt und Tatsache ist, dass das Verfassungsgericht das klären werden muss.Wo ist da Spielraum für meine Meinung? Wäre der vorschnelle Beschluss eine Tatsache, müsste das Verfassungsgericht ja nicht prüfen


Das BVG muss das nicht sofort entscheiden. Es kann auch Anträge ablehnen oder zurückstellen.
Z.B. zurückstellen bis nach Corona...

Und soeben gelesen:
...In aller Deutlichkeit heißt es in dem Beschluss, der der taz vorliegt: Gegenüber den Gefahren für Leib und Leben wiegen die Einschränkungen der persönlichen Freiheit weniger schwer. Die vom Kläger geltend gemachten Interessen seien zwar gewichtig, aber nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen.
So grundsätzlich argumentieren die Verfassungsrichter in Eil-Entscheidungen selten. Die Richter stellten zugunsten der bayerischen Regelungen auch in Rechnung, dass sie nur befristet gelten und dass es für die Ausgangsbeschränkungen zudem viele Ausnahmen gebe...

Quelle: https://taz.de/Entscheidung-des-Verfass.../!5677732/

Zitat von mcadam:
Das BVG muss das nicht prüfen. Es kann auch Anträge ablehnen. Wie in der momentanen Situation bezüglich Corona bereits mehrfach geschehen.

Ich möchte auch keinem zu nahe treten..nur schreiben was ich weiß wenn etwas in Frage gestellt wird.
Wenn man schreibt das es eine persöhnliche Meinung ist das kann jeder alles schreiben.
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Zitat von kritisches_Auge:
Warum ist es eigentlich so schwer einmal für drei oder vier Wochen oder auch fünf auf konkrete Kontakte zu verzichten, warum muss ich immer alle Welt umarmen und ihr nahe sein!

Es geht ja nicht nur um Kontakte. Es ist ja auch verboten, allein auf einer Bank zu sitzen und zu lesen oder allein oder mit weitem Abstand zu anderen auf einer Wiese zu sitzen und zu picknicken u.ä. Bei uns wurden alle Orte, wo man so etwas machen könnte gesperrt. Das finde ich absurd. Und dann ist es es klar, dass an den wenigen Stellen, wo man spazierengehen oder Sport machen darf, sich die Massen drängen.

Eines ist jetzt schon klar:
Für die Einschränkung der persönlichen Freiheit war Corona ein Dammbruch. Das werden die Machthaber sehr genau beobachtet haben. Sie werden festgestellt haben, wie wenig Gegenwehr es gab und wie leicht sich Menschen sogar freiwillig in ihr Schicksal fügten.
Die Demokratie wird nach Corona nicht mehr diesselbe sein.

Nein alles wird sich verändern.....mal schauen wie es wird....

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Dr. Matthias Nagel
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