Coronavirus in Berlin: Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen
Es gilt weiter, dass die Wohnung nur mit einem Grund verlassen werden darf. Für Verstöße dagegen können Bußgelder in Höhe von 10 bis 100 Euro verhängt werden. Gleichzeitig lockerte der Senat aber die Regelungen für den Aufenthalt im Freien. So soll das Ausruhen auf einer Wiese mit einer Decke erlaubt sein, wenn ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten wird. Gleiches gilt für das Verweilen auf Parkbänken. Dieser Punkt war in der Koalition lange umstritten. Auch das Angeln und Schachspielen im Freien ist erlaubt, da beides als sportliche Betätigung gilt.
Besucher, die widerrechtlich in Pflegeheimen oder Krankenhäusern angetroffen werden, können dagegen künftig mit einer Strafe belegt werden (50 bis 1000 Euro). Für die Betreiber dieser Einrichtungen wird es teurer (50 bis 2500 Euro).
04.04.2020 11:58 •
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