Zitat von kritisches_Auge:Wann gilt man als Kontaktperson, wie ist es, wenn man mit jemand nur im Freien oder in einem sehr großem Raum mit viel Abstand und Mundschutz zusammen war?
Das schreibt das RKI:
Kontaktpersonen der Kategorie I mit engem Kontakt (höheres Infektionsrisiko):
Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- (face-to-face) Kontakt mit einem Quellfall, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus demselben Haushalt
Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines Quellfalls, wie z.B. Küssen, Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, etc.
Personen, die nach Risikobewertung durch das Gesundheitsamt mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand zum Quellfall als 1,5 m entfernt ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen) oder wenn sich zusätzlich zuvor der Quellfall eine längere Zeit (30 Min.) im Raum aufgehalten hat
Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten COVID-19-Fall (z.B. Kitagruppe, Schulklasse), unabhängig von der individuellen Risikoermittlung
Medizinisches Personal mit Kontakt zum Quellfall z.B. im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung ( 1,5 m) ohne adäquate Schutzkleidung (siehe unten)
Medizinisches Personal mit Kontakt zum Quellfall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung ( 1,5 m) mit relevanter Aerosolproduktion, ohne adäquate Schutzkleidung (siehe unten)
Falls die Kontaktperson früher bereits selbst ein Quellfall war, ist keine Quarantäne erforderlich. Es soll ein Selbstmonitoring erfolgen und bei Auftreten von Symptomen eine sofortige Selbst-Isolation und Testung. Bei positivem Test wird die Kontaktperson wieder zu einem Fall. In dieser Situation sollten alle Maßnahmen ergriffen werden wie bei sonstigen Fällen auch (inkl. Isolation)
Kontaktpersonen der Kategorie I eines bestätigten COVID-19-Falls im Flugzeug sind:
Passagiere, die Armlehnenkontakt zum Quellfall hatten, unabhängig von der Flugzeit. Saß der Quellfall am Gang, so zählen Passagiere in derselben Reihe jenseits des Ganges nicht als Kontaktperson der Kategorie I, sondern als Kontaktperson der Kategorie II.
Besatzungsmitglieder oder andere Passagiere unabhängig vom Sitzplatz, sofern eines der anderen Kriterien für engen Kontakt zutrifft (z.B. längeres Gespräch).
Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko)
Beispielhafte Konstellationen:
Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall aufhielten, z.B. Arbeitsplatz, jedoch keinen kumulativ mindestens 15-minütigen Gesichts- (face-to-face) Kontakt mit dem COVID-19-Fall hatten UND eine Situation, bei der kein Anhalt dafür besteht, dass eine Aerosolübertragung jenseits von 1,5 m vom Quellfall entfernt stattgefunden hat
Kontaktpersonen eines bestätigten COVID-19-Falls im Flugzeug:
Passagiere, die in derselben Reihe wie der Quellfall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen hatten, unabhängig von der Flugzeit, jedoch nicht unter Kategorie I fallen
Kontaktpersonen der Kategorie III (nur bei medizinischem Personal anzuwenden)