Zitat von Schlaflose:Wie soll man denn dann zum Test gehen? Oder kommen die zu einem nachhause?
Das wird einem mitgeteilt. Bei uns gibt es da Stationen, oder Praxen, die dann die Abstriche machen.
Interessant wäre es, wenn jemand kein Auto hätte um dort hinzukommen. Aber auch das kann man dann klären. U.U. gibt es erst einen Test, wenn Anzeichen vorliegen, da auch die Tests nur den Moment aufzeigen, und negativ ausfallen könnten, obwohl man positiv ist. Drum muss das Gesundheitsamt klare Angaben machen.
Nach § 56 Infektionsschutzgesetz hat der Mitarbeiter unter Quarantäne Anspruch auf eine Entschädigung. Diese bemisst sich nach dem ausgefallenen Entgelt. Der Arbeitgeber muss für die ersten sechs Wochen die Entschädigung auszahlen und erhält sie auf Antrag von der zuständigen Behörde zurück. Ab der siebten Woche erhalten die Betroffenen eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes direkt von der zuständigen Behörde.
10.10.2020 15:21 •
#15892